Falkenbeker Freihandelsabkommen
Die Baronie Falkenbek und das Königreich der Westlichen Wälder bekunden ihr Interesse zur Etablierung von Handelsbeziehungen. Zu diesem Zweck vereinbaren sie die folgenden Punkte:
1. Das Königreich der Westlichen Wälder errichtet ein Handelskontor im Hafen der Flussfeste, das als Anlaufstelle der Kaufleute der Waldzwerge dienen soll.
2. Die Baronie Falkenbek darf ebenfalls ein Handelskontor auf Thin Darul vor Koschimox errichten, wenn sie es wünscht.
3. Der Eisernen Armada der Waldzwerge wird das Recht eingeräumt den Hafen der Flussfeste zum Schutz des Handelsverkehrs als Operationsbasis zu nutzen.
4. Im Gegenzug schützen die dort stationierten Schiffe der Waldzwerge ebenfalls Handelsschiffe aus Falkenbek.
5. Die Nutzung des Hafens für einen Kriegseinsatz ist dagegen explizit ausgeschlossen.
6. Nach dem Aufbau einer Flotte durch Falkenbek wird der Schutz der Handelsschifffahrt durch ein gemischtes Geschwader der beiden Länder erfolgen.
7. Zu diesem Zweck soll zusammen eine zum Schutz des gemeinsamen Handelsverkehrs ausreichende Zahl an Schiffen bei der Flussfeste stationiert werden.