Zitat von
Teuta
Entente Cordiale
Frieden und Stabilität sind ein hohes Gut auf den britischen Inseln und dem Kontinent, denn sie sind Grundlage für Handel und Wohlstand. Um diesen zu vermehren und die freundschaftlichen Beziehungen auszubauen, kommen das Königreich England und das Königreich Burgund (folgend Vertragsmächte) in herzlichem Einvernehmen zu folgender Übereinkunft:
1. Handelssanktionen zwischen den Vertragsmächten sind ausgeschlossen. Bei Handelskonflikten mit Verbündeten der Vertragsparteien kann davon nach vorheriger Aussprache zeitweilig abgewichen werden.
2. Die Flotten der Vertragsmächte kooperieren bei der Piratenbekämpfung, wozu sich die Admiralitäten mindestens einmal im Jahr im Herbst vor dem Ende der Schifffahrtssaison austauschen.
3. Die Eröffnung von Kontoren und Handelskompanien ist in allen Territorien der Vertragsmächte ausdrücklich erlaubt. Auf Einspruch der Handelsgilden, kann zeitweise der Bau von weiteren Kontoren und Handelskompanien verboten werden.
4. Alle Vertragsmächte erhalten das Recht, Kriegsschiffe in den Häfen der anderen zeitweise zu stationieren. Diese dürfen nicht für kriegerische Handlungen gegen Verbündete der Vertragsparteien genutzt werden. Die Vertragsmächte dürfen die Schiffe in jeder ihm genehmen Form kontrollieren. Man hat bei zeitweiliger Stationierung die anderen Vertragsmächten im Vorfeld über die Verwendung und Ziele der Schiffe zu informieren.
5. England kann burgundisches Belagerungsgerät zum halben Jahressold anwerben, sofern Burgund nicht gerade selbst Bedarf hat. Bei Verlusten zahlt England vollständig für die Neuanschaffung. Das Belagerungsgeräte darf nicht gegen Verbündete des Vertragspartnern genutzt werden. Die Ausleihe ist auf 3 Jahre begrenzt und muss anschließend bei Bedarf erneut eruiert werden.
6. Ein Angriff einer dritten Macht auf eine der Vertragsparteien gilt als Angriff auf alle Vertragspsrteien und ist mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln abzuwehren.
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7. Geheimes Zusatzprotokoll:
Die folgenden Gebiete werden eindeutig einer der Vertragsmächte zugeteilt, die das alleinige Recht hat, in diesem Gebiet Schwerpunkte aller Art zu setzen (Ausnahmen sind vorher abzusprechen, Handelsschwerpunkte sind hingegen immer erlaubt):
- Irland: England.
- Niederlande (inklusive Friesland bis zur Ems): Burgund
Im Falle der Erwerbung der irischen Kanonenboote durch England kann Burgund sich diese analog zu Punkt 5 ausleihen. Der öffentliche Teil des Vertrages wird dann dementsprechend angepasst.
Sollte der Großkhan auf die Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches verzichten unterstützt England eine Bewerbung Burgunds.
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Dieser Vertrag ist mindestens 7 Jahre lang gültig und kann dann mit einer Kündigungsfrist von 3 Jahren gekündigt werden. Weitere Parteien können ihm beitreten. Dies bedarf der vorherigen Zustimmung aller bisherigen Vertragsmächte.
Aus Ästhetikgründen den Kirchen durch den Verteidigungsparagraphen ersetzt. Er gilt aber mündlich fort. Wo Ländernamen stehen muss eventuell noch geguckt werden, ob Frankreich da dazu soll oder nicht.