An das Reichsgericht
Der Emir von Bar-Talif und der Fürst von An-Tarh reichen gegen den König von An-Qalala Klage ein.
Dieser hat die Abwesenheit des Sultans von Amdab genutzt um gegen den Reichsfrieden zu verstoßen und dessen Land zu besetzen während sich dieser für die Menschheit an der Front gegen die Ameisen aufopferte.
Es wird eine sofortige Freilassung der Gefangenen, retournierung des An-Khura Gebietes sowie einer Entschädigung des Sultans ob des entstandenen Schadens.
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*Stempel und seinen Otto unter dem Schreiben aus An-Tarh setzt*
Laut der Definition des Reichsfriedens liegt ein solcher Bruch nicht vor, daher ist die Klage abzuweisen. Es handelt sich um eine innere Angelegenheit.
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Der ehrenwerte Emir von Bar-Talif und der ehrenwerte Fürst von An-Tarh haben eine Klage dem Reichsschiedsgericht vorgebracht, nicht dem Habichthochkönig. Da jener nicht zum zuvor genannten RSG gehört, hat dieser nicht das Recht, dem RSG vorzuschreiben, ob und wie sie zu handeln haben.
Geht es hier bald weiter?
Rechtschreibfehler bitte melden.
Um zu gewährleisten, dass Teresh weiterhin den Armeen der invasiven Nqetu standhalten kann, wird das Reich dieses Jahr pro Reichsland 50% der in Lardissa anfallenden Einsatzkosten übernehmen.
Der Rest der Einsatzkosten (die anderen 50%) ist vom jeweiligen Land zu tragen.