Das kann der Papst im Prinzip jederzeit einberufen. Nach der derzeit gültigen kirchlichen Lehre - das Konstanzer Konzil fand ja nicht statt - wären hierzu im Prinzip alle kanonisch gewählten Bischöfe zugelassen. Natürlich könnte man durch die Wahl des Konzilsortes einen gewissen regionalen Schwerpunkt bilden, aber abgestimmt wird dann nach Köpfen, solange man keine andere Regelung durchsetzt. Außerdem kann man Berichterstatter oder Berater hinzuziehen, was ebenfalls einen gewissen Einfluss haben dürfte.