@Sl/Meissen: Mir ist was eingefallen. Auf beiden Seiten gibt es Streubesitz. Das heißt Meißen hat Exklaven bei mir und ich Exklaven bei ihm. Wir könnten ja vereinbaren, dass Waren von und zu den Exklaven zollfrei durch das Gebiet des jeweils anderen transportiert werden dürfen. Transportiert, nicht verkauft. Entscheidet sich der Händler aus der böhmischen Enklave Klinkendorf seine Waren doch nicht in Dresden sondern in Meissen auf den Markt zu bringen, muss er dafür selbstverständlich wieder Zälle zahlen und andersherum genauso.
Das würde der Grenzregion und den Enklaven wirtschaftlich sicher helfen. Oder?