Rahmenvertrag über die amerikanisch-ägyptische Zusammenarbeit
1. Die Vertragsparteien erklären in Zukunft auf freundschaftlicher Basis zusammenzuarbeiten.
2. Ägypten erwirbt im Jahr des Vertragsschlusses und dem darauf folgenden je eine Korvette von den USA.
3. Ägypten verpflichtet sich, in den ersten zehn Jahren nach Vertragsschluss Militärschiffe ausschließlich aus den USA zu beziehen, sofern sie dort verfügbar sind.
4. Die Vertragsparteien halten jährlich ein Flottenmanöver ab, in dem insbesondere die ägyptischen Streitkräfte im Umgang mit den erworbenen Schiffen geschult werden sollen.
5. Ferner stellen die USA unabhängig von den Manövern Ausbildungspersonal bereit. Die amerikanische Flotte erhält Liegerechte in allen ägyptischen Häfen.
6. Um die Wirtschaftskraft des freien ägyptischen Volkes zu stärken, schaffen die Vertragsparteien die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für eine Ansiedelung amerikanischer Unternehmen in Ägypten, die landwirtschaftliches Gerät herstellen. Diese sollen ägyptischen Landwirtschaftsbetrieben Geräte bereitstellen und sie warten. Zudem soll durch das Vergeben von Lizenzen für den Bau amerikanischer Landwirtschaftsgeräte an ägyptische Unternehmen eine zügige Erstversorgung an modernen Geräten geschaffen werden.
7. Die USA unterstützen die arabische Entwicklungsbank mit Personal.
8. Herrschen unterschiedliche Auffassungen über die Auslegung des Vertrages, so verpflichten sich die Vertragsparteien, sich einvernehmlich auf eine Auslegung zu verständigen. Gelingt dies nicht, bedienen sie sich eines Schiedsgerichtes. Verweigert eine Vertragspartei, ein Schiedsgericht zu bilden, kann der IGH angerufen werden.