Wächter ist selbstverständlich QA.
Stimmt, war Vertreter des Ostens im kleinen Rat, glaube ich habs vertauscht
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Und hat die Posten auch behalten, während er die Plünderer von Don aufgenommen hat
Geändert von Nahoïmi (30. April 2018 um 14:16 Uhr)
Zitat von Bassewitz
Gibt es eigentlich irgendeine Aufstellung, wer welches Amt übernommen hat und was dieses jeweils an Aufgaben umfasst?
Eure Ämter sind ja eh mehr Ehrentitel als sonstwas
Stimmt, aber das war auf der vorigen Seite. Wenn es um Ehrentitel geht, ist es an sich ja egal, die kann der Kaiser einfach nach Gutdünken vergeben und die Fürsten werden sie dann vermutlich auch selbst führen. Es gibt aber durchaus einige, mit denen ursprünglich eine Aufgabe verbunden werden sollte.
So zur Abstimmung?
Reichschiedsgericht
Im Einklang mit dem Inneren Reichsfrieden sollen Reichsländer ihre Streitigkeiten künftig nicht mit Waffengewalt austragen, sondern im Falle des Scheiterns einer gütlichen Lösung den Streitfall vor das kaiserliche Schiedsgericht bringen. Jenes wird gebildet, um dem Kaiser in Anbetracht der schieren Größe des Reiches und der damit einhergehenden häufigen Auftretens von internen Konflikten unterstützend und beratend zur Seite zu stehen.
§ 1 Aufgabenbereich
Vermittlung und falls dies scheitert Schiedssprüche bei Streitfällen zwischen Reichsfürsten, sowie zwischen Reichsfürsten und deren Aftervasallen. Falls letzteres von einem der beiden Streitparteien vor das Schiedsgericht gebracht wird. (ist bisher ja auch so, dass unzufriedene Adlige zu mir rennen)
§ 2 Zusammensetzung
§ 2 (1) Neben dem Kaiser als Vorsitzenden setzt sich das Reichschiedsgericht aus zwei Fürsten zusammen, denen von Kaiser die Kurwürde verliehen wird.
§ 2 (2) Der Reichstag hat die Verleihung der Kurwürde offiziell zu bestätigen.
§ 3 Absetzung eines Kurfürsten
§ 3 (1) Kann bei entsprechenden Fehlverhalten durch den Kaiser oder eine Abwahl im Reichstag erfolgen
§ 3 (2) Für die Abwahl gelten die üblichen Bestimmungen das Stimmquorum betreffend
Zusatz Erstbesetzung:
Der Kaiser ernennt den Fürsten von Iriq und den Emir von Bar Talif zu Kurfürsten und beruft sie somit in das Reichsschiedsgericht. Der Reichstag möge dies bestätigen.
Hauptantrag = Ja mit x Stimmen
Husatz = Ja mit x stimmen für Personen x
Will denn noch wer Kurfürst werden und sich aufstellen lassen?
Jedesmal wenn wer nen schlechten Tag hat, sagt ich traue ihm nicht - wird dann neu abgestimmt? O.o
Man könnte es analog zur Kaiserabwahl so halten, dass mindestens drei Fürsten das Misstrauensvotum einbringen dürfen. Der Kaiser ernennt also die Kurfürsten, und die Fürsten können sie jederzeit mit einfacher Mehrheit entlassen, wenn sie sich als parteiisch erweisen. Das dürfte eigentlich reichen, um so etwas zu unterbinden.