Hier einmal zwei mögliche Varianten für den Reichsfrieden. Die erste ist weitgehend dieselbe wie im anderen Faden vorgestellt, die zweite enthält die Absetzung des Kaisers in der bisherigen Form, ist aber ansonsten identisch. Ich würde wohl beide Möglichkeiten zur Wahl stellen, wobei eines dann eben (wie bei der laufenden Abstimmung) als Alternativzusatz gelten würde.
Gibt es noch Kommentare oder Verbesserungsvorschläge?
Hauptantrag (A): Ewiger Reichslandfriede
Der Reichstag des Kaiserreiches beschließt hiermit einen Ewigen Reichslandfrieden, um die den Fürsten von der gütigen Eho anvertrauten Völker zu behüten und zu bewahren und das Land zu stärken, damit es den Ameisen standhalten möge.
I. Kein Reichsmitglied ist berechtigt, die zum Zeitpunkt dieses Beschlusses (dieser wird bei einer Annahme des Antrages vom Sekretär mit der Auswertung der Stimmen bekannt gegeben) gültigen Landesgrenzen in feindlicher Absicht zu überschreiten oder in anderen Ländern direkt oder indirekt Unruhe zu schüren, Banditen und Plünderer zu unterstützen oder auf andere Weise die Stabilität eines Reichsmitgliedes zu untergraben. Ausnahme ist eine gültige Reichsacht. Friedliche, einvernehmliche Grenzkorrekturen auf dem Wege von Verhandlungen sind jedoch jederzeit möglich, wenn sie öffentlich bekannt gegeben werden.
II. Um Ungerechtigkeiten zu beseitigen, wird die Reichsacht hiermit klar geregelt. Sie wird aufgrund rechtswidriger oder treuloser Handlungen eines Fürsten gegen sein eigenes Volk oder gegen das Reich vom Kaiser offiziell angedroht. Der betroffene Fürst hat dann einen (Spiel-)Monat Zeit, vor dem Reichstag Stellung zu beziehen und seine Sicht der Dinge darzulegen. Kann er die Vorwürfe entkräften oder ist er bereit, sein Fehlverhalten wiedergutzumachen (und führt dieses Versprechen auch aus), wird er offiziell vom Kaiser freigesprochen. Andernfalls erklärt der Kaiser ihn für geächtet, woraufhin alle Reichsmitglieder verpflichtet sind, keinerlei Unterstützung für den Geächteten zu leisten und auf Anforderung des Kaisers Truppen oder eine Kriegssteuer zur Verfügung zu stellen. Hat ein Fürst den Eindruck, die Entscheidung des Kaisers zur Acht sei ungerecht oder zu hart, kann er jedoch ihre Aufhebung im Reichstag fordern. Dieser Antrag wird ausnahmsweise mit einer einfachen Mehrheit rechtskräftig. Der geächtete Fürst selbst kann sein Stimmrecht in diesem Fall nicht wahrnehmen.
III. Bei klar zutage tretenden Rechtsbrüchen eines Reichsmitgliedes entfällt die Möglichkeit, die Achtaufhebung zu fordern. Auf die Androhung der Acht erfolgt hier nach Ablauf der Monatsfrist sofort ihre Wirksamkeit, wenn der betreffende Fürst den Rechtsbruch nicht abstellt. Klar zutage tretende Rechtsbrüche sind Bündnisse mit auswärtigen Mächten gegen das Reich, die Aufkündigung der Vasallentreue („Austritt“), die Verweigerung des Kaiserzehnts und eine militärische Aggression gegen ein nicht geächtetes Reichsmitglied. In Zweifelsfällen (wenn beispielsweise ein Teil der Fürsten einen auswärtigen Vertrag für einen klaren Rechtsbruch und ein anderer Teil denselben für völlig rechtmäßig hält) ist der Aufhebungsantrag jedoch zulässig.
IV. Alle Reichsfürsten haben der Kirche von Surq und der gütigen Eho die Treue zu halten. Auf die Exkommunikation eines Fürsten erfolgt der in Abschnitt II festgelegte Reichsachtprozess.
V. Der Kaiser selbst kann nicht der Acht verfallen. Wird er jedoch exkommuniziert oder gewinnen mehrere Fürsten den Eindruck, er handle tyrannisch und willkürlich, können vier Reichsmitglieder gemeinsam im Reichstag eine Abstimmung zu seiner Absetzung fordern. Der Kaiser hat dann einen Monat Zeit, die Vorwürfe zu entkräften. Halten nach Ablauf dieser Frist mindestens vier Reichsmitglieder daran fest, ihn absetzen zu wollen, beginnt sofort die Abstimmung, welche mindestens eine („echte“) Woche zu laufen hat. Stimmt der Reichstag mit Dreiviertelmehrheit für die Absetzung des Kaisers, so hat er abzudanken und es erfolgt eine Neuwahl. Der Kaiser kann sowohl bei der Abstimmung über seine Absetzung wie bei der Neuwahl seine Stimmen abgeben. Auch die übrigen Rechte bei der Kaiserwahl bleiben ihm erhalten. Stimmt jedoch der Reichstag (ohne Berücksichtigung der Kaiserstimmen) geschlossen für seine Absetzung, kann er zwar seine Stimmen bei der Neuwahl abgeben, hat jedoch kein Vetorecht gegen einen neuen Herrscher wie bei einer gewöhnlichen Kaiserwahl. Anders als bei der bisherigen Praxis muss der Herrscher jedoch nicht die Stadt verlassen, da er ja inskünftig auch ohne einstimmiges Votum des Reiches abgesetzt werden kann.
VI. Nichtmitglieder des Reiches haben bei allen die Reichsacht und die Kaiserabdankung betreffenden Abstimmungen kein Stimmrecht, da gegen sie auch keine Reichsacht verhängt werden kann.
VII. Nichtmitglieder des Reiches können aber jederzeit beantragen, dem ewigen Landfrieden beizutreten, womit er dann auch für sie gilt. Damit sind sie jedoch ausdrücklich weder der Rechtsprechung des Reiches noch dem Ächtungsverfahren unterworfen.
Änderungsantrag (B):
Die Absetzung des Kaisers wird abweichend vom Hauptantrag weitgehend in der bisherigen Weise geregelt. Abschnitt V des Reichslandfriedens lautet daher:
V. Der Kaiser selbst kann nicht der Acht verfallen. Wird er jedoch exkommuniziert oder gewinnen mehrere Fürsten den Eindruck, er handle tyrannisch und willkürlich, können vier Reichsmitglieder gemeinsam im Reichstag eine Abstimmung zu seiner Absetzung fordern. Der Kaiser hat dann einen Monat Zeit, die Vorwürfe zu entkräften. Halten nach Ablauf dieser Frist mindestens vier Reichsmitglieder daran fest, ihn absetzen zu wollen, beginnt sofort die Abstimmung, welche mindestens eine („echte“) Woche zu laufen hat. Für diese Zeit hat der Kaiser die Hauptstadt zu verlassen und sich mindestens 20 Meilen davon entfernt aufzuhalten. Stimmt der Reichstag einstimmig für die Absetzung des Kaisers, so gilt er als abgesetzt und es erfolgt eine Neuwahl. Der Kaiser kann bei der Neuwahl zurückkehren und seine Stimmen in der gewohnten Weise abgeben, hat jedoch kein Vetorecht gegen einen neuen Herrscher wie bei einer gewöhnlichen Kaiserwahl.
Geändert von Jon Snow (06. April 2018 um 06:49 Uhr)
Ok folgende Gedanken: Was wäre bnei nem Thronfolgekrieg, (Baldri:-)) wen darf man unterstützen und in wie weit?
Also die Klammer geht mal gar nicht und auch die neue kommende Baumikirche sollte das dürfen wenn nötig.eine von der Kirche von Surq (der einzigen Kirche!)
Die ganze Reichsachtseite dreht die Mehrheit um, und braucht nicht zwingend den RT. Die Reichsacht braucht große Hürden, weiterhin 2/3.
Definiere "Bündnisse" und nichtKlar zutage tretende Rechtsbrüche sind Bündnisse mit auswärtigen Mächten gegen das Reich, die Aufkündigung der Vasallentreue („Austritt“), die Verweigerung des Kaiserzehnts und eine militärische Aggression gegen ein nicht geächtetes Reichsmitglied.bitte self defense und so.gerechtfertigte militärische Aktion
Und wieder es gibt Baumis.Alle Reichsfürsten haben der Kirche von Surq und der gütigen Eho die Treue zu halten
Bisher wars eines und es wurde nicht missbraucht. Sollte so bleiben. Ach und wir haben momentan kaum Stimmen, ohne die 4AQs und die 5 E-Es glaub ich knapp 30. Da hat der Kaiser allein 1/6! Also ist 3/4 ein zu hohes Quorum, zumindest wenn er mitstimmt.können vier Reichsmitglieder gemeinsam im Reichstag eine Abstimmung zu seiner Absetzung fordern.
Nein, sollte sie meiner Meinung nach nicht dürfen, wenn ihr aus dem jetztigen Sektenkonflikt lernen wollt.Also die Klammer geht mal gar nicht und auch die neue kommende Baumikirche sollte das dürfen wenn nötig
Und du bist sicher, dass auch die Baumkirche wie jetzt die Sekte unter dem Dach der Kinder Ehos herausbrechen wird und soll?
Ich sage nicht, dass sie das soll, aber ich bin sicher sie wird. Glaubs mir, dafür muss man kein Prophet sein. Die Auswertung deutet da hin und einige Spieler wollen das.
Baumkirche? Wenn man sich einig wird, können die gerne neben der Eho Kirche existieren. Aber speziell erwähnen in Verträgen muss man Sie nicht.
Mei, von mir aus können die als Minderheit mit besonderen Rechten durch den Nordern laufen. Ich hab allerdings wenig Lust darauf, dass demnächst da oben ähnliches passiert wie grade bei Sacricul und alle anderen darunter leiden müssen.
Zitat von Bassewitz