Was ist der IGH?
Der IGH ist das Hauptrechtsprechungsorgan der UN. Er kann von allen UN-Mitgliedsländern angerufen werden um in völkerrechtlichen Streitigkeiten zu entscheiden. Seine Arbeitsweise ist im Statut des Internationalen Gerichtshofs geregelt.
Wann ist der IGH Zuständig?
Der IGH ist nur für ein Verfahren zuständig, wenn sowohl der klagende als auch der beklagte Staat seine Zuständigkeit anerkennen. Dafür gibt es drei Möglichkeiten.
1. die Staaten geben für einen Einzelfall bekannt, die Zuständigkeit des IGH anzuerkennen
2. die Zuständigkeit des IGH wird in einem Vertrag geregelt
3. beide Staaten haben eine sogenannte Unterwerfungserklärung abgegeben, in denen sie (manchmal auch nur unter bestimmten Voraussetzungen) die Zuständigkeit des IGH anerkennen.
Wie läuft ein Verfahren vor dem IGH ab?
Ein Verfahren beginnt mit dem Einreichen einer Klageschrift. Diese muss einen Beklagten Staat benennen, Anträge enthalten, über die der IGH entscheiden soll, und diese Anträge begründen. Dann wird die Klage der beklagten Partei zugestellt, die sich gegen die Klage verteidigen kann.
Ist dies geschehen und stellen die drei Richter nicht einstimmig fest, dass die Klage offensichtlich unzulässig ist, wird das mündliche Verfahren eröffnet. In diesem sollen die Parteien ihre Positionen in direkter Konfrontation vortragen und ggf. Beweis führen (z. B. durch die Aussage dritter Staaten).
Nach dem Verfahren beraten sich die Richter und verkünden anschließend ein Urteil samt Begründung. Das Urteil ist Völkerrechtlich bindend, der IGH hat aber keine Mittel es durchzusetzen. Verweigert ein Staat, seinen Pflichten aus dem Urteil nachzukommen, kann der Sicherheitsrat angerufen werden.