Wann geht es vorrausichtlich weiter
Wann geht es vorrausichtlich weiter
Wir können ja zwischenzeitlich das Völkergewohnheitsrecht kodifizieren
Ich gehe mal schwer von aus, wir können das Kodifizieren abstrakt, bzw mit knappenVerweis, das es gemacht wird, handhaben. Das wir im Laufs des Spiels das Völkerrecht der letzten 50 Jahre reproduzieren, kann ich verzichten
Meine Stories:
Sim City Societies: England obsiegt, Großkanzler Sutler baut ein neues London
ANNO 2070: Die Zukunft wird nass
Fallen Enchantress - Legendary Heroes: Geschichten aus der Gruft
Die Frage ist, ob sich das Völkerrecht genau so entwickeln wird wie in unserer RL-Timeline. Die politische Situation ist ja eine ganz andere. Natürlich müssen wir nicht jede Kleinigkeit kodifizieren aber zumindest Abkommen, die auch für die Spielwelt relevant sind, fände ich schön auszuformulieren. Ich habe aber anscheinen einen unnatürlichen Spaß an sowas, der von vielen hier nicht geteilt wird
Was m. E. ausformuliert sinnvoll wäre sind das Handels- und Seerecht, einfach weil es uns häufig betrifft. Was genau kodifizierungsbedürftig ist, kann man ja im Einzelfall entscheiden.
Wir können auch immer bestimmte Präzedenzfälle heranziehen um daraus allgemeine Regeln aufzustellen. Der Bahrainfall würde sich - wie ich ja intern schon angemerkt habe - einen guten Anlass bieten sich mit Völkerrechtsdelikten und Wiedergutmachung auseinanderzusetzen
So wird beispielsweise die Höhe von Schadensersatz häufig dadurch bestimmt, wie viel der geschädigte Staat an seine geschädigten Staatsbürger bezahlt. Der aktuelle Vorfall könnte also Anlass dazu bieten, sich als Land damit auseinanderzusetzen, wie viel man seinen verletzten Bürger zahlt.
Mit dieser Herangehensweise würden wir zwar immer etwas rückwärtsgewandt agieren, aber dafür unsere Energie nur in Themen stecken, die auch für die Spielwelt relevant sind.
Vermutlich ist Jon gerade voll im Stress Zeugnisnoten zu machen.
Ich hoffe mal, dass es sowas ist und nichts ernsthaftes, was ihn derzeit beschäftigt.
Die Seerechtskonvention der Vereinten Nationen (1982/1994), die das gewachsene Völkergewohnheitsrecht weitgehend kodifizierte, legt in Artikel 87 den Grundsatz der "Freiheit der Hohen See" fest. Hier heißt es:
Freiheit der Hohen See
(1) Die Hohe See steht allen Staaten, ob Küsten- oder Binnenstaaten, offen. Die Freiheit der Hohen See wird gemäß den Bedingungen dieses Übereinkommens und den sonstigen Regeln des Völkerrechts ausgeübt. Sie umfasst für Küsten- und Binnenstaaten unter anderem
a) die Freiheit der Schifffahrt, b) die Freiheit des Überflugs, c) die Freiheit, ... unterseeische Kabel und Rohrleitungen zu legen, d) die Freiheit, ... künstliche Inseln und andere nach dem Völkerrecht zulässige Anlagen zu errichten, e) die Freiheit der Fischerei ..., f) die Freiheit der wissenschaftlichen Forschung ...
(2) Diese Freiheiten werden von jedem Staat unter gebührender Berücksichtigung der Interessen anderer Staaten an der Ausübung der Freiheit der Hohen See sowie der Rechte ausgeübt, die dieses Übereinkommen im Hinblick auf die Tätigkeiten im Gebiet vorsieht
Das weiß ich. Es kodifiziert Gewohnheitsrecht, das sich bis dahin gebildet hatte. Es hat aber auch Jahrzehnte gedauert, einen Konsens darüber zu finden. Sollten wir mal bis in die 80er Jahre spielen und die UNCLOS geschlossen werden, kann es ja auch sein, dass sich die Staatenpraxis anders entwickelt hat, als es historisch der Fall war.
Ich habe beim Seerecht aber auch nicht unbedingt an die Hohe See gedacht sondern an Regelungen zu Küstengewässern. Besonders bei uns wird es teilweise sehr eng. Sobald mehrere Staaten sich darauf verständigt haben, wie sie ihre gemeinsamen Gewässer nutzen, hat sich vielleicht eine kodifizierbare Staatenpraxis herausgebildet.
Die erste Version gabs wohl 58.
Haste mal gesehen wie lang das ist? Das sind 320 Artikel und dann noch 9 Anhänge extra, die nochmal nen Drittel so lang sind. Das wäre jetzt eine Akte. Ich seh da jetzt wenig Sinn drin, davon ne sehr löchrige Version zu produzieren, auch weil wir ja nur eine Region von mehreren sind.
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Stimmt. Da wurden '58 ein paar einzelne Abkommen geschlossen.
Ich bin hin und her gerissen. Einerseits ist eine umfangreiche Kodifikation nicht wirklich machbar, andererseits halte ich es für sinnvoll, das wesentliche schriftlich festzuhalten. Es gibt ja auch regionales Völker- und Völkergewohnheitsrecht, das könnten wir vielleicht entwickeln. Ich glaube zum Beispiel, dass für uns als Spieler das System der UNCLOS nicht praktikabel ist, weil für uns die Abstufung Küstenmeer - Anschlusszone - Ausschließliche Wirtschaftszone - Hohe See nicht praktikabel ist. Vieles davon wird sich auch noch im Laufe des Spiels zeigen.
Und was haltet ihr von der Idee, die Grundzüge des Schadensersatzrechtes zu kodifizieren oder den Spielern die Möglichkeit zu geben ihr Entschädigungssystem vorzustellen?
Damit kann man sich befassen, wenn wirklich mal ein Problem auftaucht? Wenn die ersten öl tanker oder so aufkreuzen.
Das größte ptoblem wird bahrein mit Persien haben, wegen dem Öl im Meer ;-) ich glaube nicht das sare dich das fördern lässt wenn es soweit ist *fg*
Der Irak hat sich auf das osmanische reich bezogen was grenzen angeht später. Daher konflikt mit kuweit. Da ich nicht vorhabe im Kuweit einzumarschieren _stand jetzt_ *fg* ... ist mir das eigentlich schnuppe.
Ich will nur einen ungehinderten zugang zum Golf haben über meinen einzigen nennenswerten tiefseehafen in Basra... der über den fluss im Golf landet.