Vertrag über Ölförderung und finanzielle Unterstützung beim Infrastrukturaufbau zwischen Saudi-Arabien und den Vereinigten Staaten von Amerika (1945)
1. Die Vertragspartner kooperieren im Bereich der Ölförderung.
2. Die Vereinigten Staaten von Amerika verpflichten sich, Saudi-Arabien bei der Modernisierung des Landes angemessen finanziell zu unterstützen.
3. Beide Vertragspartner sichern sich im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Territorium eines der Staaten militärische Unterstützung zu.
4. Saudi-Arabien gestatten amerikanischen Ölkonzernen, auf seinem Staatsgebiet im Jahr 1945 zwei Bohrungen vorzunehmen. Sollte dabei auf Öl gestoßen werden, soll unverzüglich mit der Ölförderung, finanziert durch amerikanische Konzerne, begonnen werden können.
5. Saudi-Arabien verpflichtet sich, auf seinem Staatsgebiet ausschließlich US-Amerikanische und einheimische Ölkonzerne Prospektionen durchführen und Öl fördern zu lassen. Ferner darf Öl nur an US-Amerikanische Konzerne verkauft werden.
6. Die Ölfördermengen werden von den Vertragspartnern einvernehmlich bestimmt.