Kliiiiiiiinnnnnnnnnnnnnnkkkkkkkkkkkkkkk Das ist der Diskussionsfaden.
Zitat von Bassewitz
Ich bringe hier mal meine Idee einer Stimmreform leicht modifiziert rein. Einige aus allen (bisherigen) Lagern kennen sie bereits.
Hauptantrag A
Fortan soll folgender Stimmschlüssel gelten:
El Taebr: 5 Stimmen + 4 Kaiserstimmen + eine Südlingsstimme, die es als Kaiser ruhen lässt, aber weitergeben kann.
Shibat 5 + 2 Südling (und als besondere Ehrung überträgt El Taebr die ruhende Südlingsstimme hierher)
An Qalala: 4 Stimmen + die 5. Königsstimme, die bis 67 ndB an Gohar geht. Laut Friedensvertrag für ein Jahr sistiert
Ekot-Emer: 5 Stimmen – laut Vertrag sistiert.
Qor Alad: 5 Stimmen + 1 Südling
Ordom: 3 Stimmen
Adaca: 3 Stimmen
An Tar: 3 Stimmen
Iriq: 3 Stimmen
Bar Talif: 3 Stimmen
Kuzqur und Alyeb: 3 Stimmen
Re Hadot 2
Fa’ir 2 + eine gemeinsame Südlingsstimme mit Re Hadot
Arrizwa: 2 Stimmen
Ordom-Kedal: 2 Stimme
Freie Reichsstadt Gohar: 1 Stimme von AQ bis zur Abstimmung
Reichsfremde Stimmen:
Seebund laut Vertrag sistiert.
Lardissa: 1 Stimme
Halak: 1 Stimme
Kirche für das Kirchenterritorium von Surq: 1 Stimme
Neues Stimmquorum: Einfache Mehrheit.
Das Stimmquorum wird auf einfache Mehrheit herabgesetzt. Da dies jedoch den Einfluss der großen Reiche schwächt, erhalten sie das Sonderrecht Reichsgesetze, die statt mit 2/3 Zustimmung nur mit einfacher Mehrheit zustande kamen auszusetzen. Ausnahmen sind durch das Reichsgesetz zum Ewigen Reichsfrieden die Reichsacht, sowie Maßnahmen, die der Verteidigung des Bruchs sowie der Reichsaußengrenzen dienen.
Enthaltungen werden fortan nicht mehr für das nötige Quorum gewertet.
Die Freie Reichsstadt Gohar erhält bis zum Zeitpunkt der Abstimmung die 5. Stimme von An Qalala. Mit Beendigung der Abstimmung fällt die Stimme unabhängig vom Ausgang an An Qalala zurück. Sollte Gohar seine endgültige Unabhängigkeit fortbestehen lassen, so erhält es automatisch eine oder zwei Stimmen.
Zusatzantrag B
Die Macht des Kaisers und der Reichsfürsten ist religiös legitimiert und somit ist die Kirche der Kinder Ehos die tragende Säule unseres Kaiserreiches. Von ihr abgefallene Häretiker verlieren automatisch ihr Stimmrecht im Reich.
Geändert von Oberst Klink (07. April 2018 um 22:56 Uhr)
Ich würde dazu gerne einen Zusatzantrag stellen:
Eine zweite Stimme für Fa'ir. Warum? Es ist ein vollwertiges Fürstentum und in vielerlei Hinsicht sehr ähnlich zu Re-Hadot. Außerdem bringt sich Roesti seit jeher konstruktiv ein. Eine Aufwertung, bzw. vielmehr eine Angleichung, halte ich daher für angemessen.
3 Mal nein, 1. du hälst Zusagen nicht ein, 2. Es gibt Grübnde für 2/3, 3. Südlingsstimmen, 4. 46 Stimmen, dadurch hätten Kaiser, Shibat, AQ, Quor Alad und irgendwas die Mehrheit, 5. Kirchstimme kritisch, und noch 10 andere Dinge für die ich zu faul bin.
Ich stimme Simato zu. Um die Achse Taebr, Alad, Shibat, AQ mache ich mir jetzt wenig Sorgen. Die ist ungefähr so wahrscheinlich wie eine spontane Nqetu Kapitulation
Zitat von Bassewitz
Jup. X Länder haben nunmal die Mehrheit. Und wenn diese vier einig sind ist der Antrag wohl ohnehin gut.
Punkt 1 ist auch eine komische Begründung. Mir wurde gar nichts versprochen. Muss ich dann nicht dagegen sein?
Kirchenstimme ist von dem 5. Punkten das was am ehesten ok für mich ist. Dazu noch 9 Stimmen bei El-Taebir, wtf, ich hab immer gesagt nicht mehr als 7:1, also stärkstes zu schwaches Land, Shibat ähnlich viele, wobei ich da begrenzt das Bruchargument sehe. Und jeder in der Koalition kriegt mehr Stimmen, nur ich nicht und ich hab im letzten halben Jahr im Schnitt sicher 3-4 h am Tag hier zugebracht und mir wurde expliziet die zweite zugesichert und nicht so eine entwürdigende "Sei 15. Jahre, also c.a. 3 Ingamejahre braf und du hast sie vielleicht" Sry so lang läuft das Spiel nicht schätze ich mal.
Sagen wir es so: Wenn Fa'ir - was ich ausdrücklich begrüße - eine zweite Stimme erhält, sollte Ordom-Kerdal sie auch bekommen. Alle anderen Länder mit nur einer Stimme sind dann Nichtmitglieder des Reiches oder Sonderfälle wie Surq oder Gohar.
Und weil ich den Vertrag mit ausgearbeitet habe: Der Seebund verzichtet nicht grundsätzlich auf seine Stimmen, nur bei Abstimmungen über Reichsangelegenheiten, die auch explizit genannt sind. Das sind zwar die meisten Themen, aber die Stimmrechte bestehen grundsätzlich noch.
Die Kirchenstimme gehört allerdings unter Reichsfremd, wie auch Halak und Lardissa
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