OKL 1 Eine Stimme.
Ja A und C.
Bei B ist der Gesandte aufm Klo.
Ordom 2 Stimmen.
A: Ja
B: Ja
C: Nein
Kuzqur 2 Stimmen
Antrag A: Ja
Antrag B: Nein Ja
Antrag C: Nein
Geändert von Darzumir (01. April 2018 um 22:35 Uhr)
Adaca 2 Stimmen
A: Ja (also in der Form von B)
B: Ja
C: Ja
An-Tarh 2 Stimmen
3x Nein
[HoI2:DD]Die Welt in Grau: Ein Welteroberungsversuch mit Deutschland [HoI2:DD]Kanada 1931 - Für das Commonwealth
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Das Habichttal darf nicht Abstimmen, die Gesandten Malen Karikaturen über die Gier des Potentaten von Adaca.
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Re-Hadot: 2 Stimmen
Ja
Ja
Ja
Bar-Talif: 2 Stimmen
3× Ja
Iriq stimmt mit zwei Stimmen für Antrag A und gegen Zusatzantrag B und C.
Fa'ir stimmt mit 1 Stimme
für
Antrag A
gegen
Antrag B & C
Rechtschreibfehler bitte melden.
Antrag A wurde mit 25 von 27 abgegebenen Stimmen angenommen. Die beiden Zusatzanträge B und C fanden mit 10 von 26 und 12 von 27 Stimmen keine Mehrheit.
Nach dem Beschluss des Reichstages wird daher folgendes Gesetz erlassen:
1. Jedes Reichsland ist berechtigt, Verträge mit auswärtigen Staaten und Institutionen zu schließen, die der wirtschaftlichen Entwicklung, der allgemeinen Sicherheit oder der Versorgung der Bevölkerung dienen sollen. Diese Verträge sind bei der kaiserlichen Kanzlei zu hinterlegen, sofern sie nicht bloß einen einmaligen Vertragszweck beinhalten (etwa ein reiner Kreditvertrag ohne zusätzliche Absprachen oder der einmalige Ankauf von Getreide). Verträge dürfen sich grundsätzlich nicht gegen Kaiser und Reich richten. Ein geheimer Vertrag darf vertraulich hinterlegt werden, so dass nur der Kaiser selbst darauf Zugriff hat [Spielextern könnten wir das so machen, dass es einen Faden für diese Verträge gibt, in dem die geheimen Abmachungen in Spoiler verpackt werden].
2. Verträge, welche die Sicherheit des Reiches beeinträchtigen können, weil sie die Stationierung reichsfremder Truppen oder Schiffe auf Reichsgebiet, die Überlassung von Herrschaftsrechten oder eine Unterstellung von Soldaten eines Reichslandes unter fremden Befehl beinhalten, müssen dem Kaiser und dem kleinen Rat zur Bestätigung vorgelegt werden. Andernfalls sind sie nicht gültig.
3. Vor Zustandekommen dieses Gesetzes vereinbarte Verträge bleiben grundsätzlich gültig, da man im Reich an der Vertragstreue als einer wichtigen Säule der Gerechtigkeit und des Friedens festhält. Auch diese Verträge sind jedoch wie in Absatz 1 beschrieben bei der kaiserlichen Kanzlei zu hinterlegen. Außerdem können im Falle einer möglichen Bedrohung von Nachbarländern vom kleinen Rat oder vom Reichstag besondere Auflagen beschlossen werden, welche geeignet sind, den Frieden und die Sicherheit zu gewährleisten.
Denkt bitte daran, eure Verträge mit auswärtigen Mächten in den Kanzleifaden zu stellen. Bei geheimen Abmachungen ist ein Spoiler möglich, den nur der Kaiser öffnen darf.