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Thema: [GK] Der erste Reichstag - Planung

  1. #1531
    Oberst Klink
    Gast
    Zitat Zitat von noxx-0 Beitrag anzeigen
    ... und eben permanent wurde das eigentlich vor allem vom Bayern vorgehalten
    Ja, ich glaube für Don war die Hannoverdepesche wie Weihnachten und Geburtstag an einem Tag.


    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Ah... Die weitere Politik rechtfertigt sowas? Gut, dass du nicht auch bereits völlig unprovoziert ein Embargo ausgesprochen hast
    Ich hatte es sogar so in Erinnerung, dass Lucca uns erst hinterher informiert hatte, nachdem das Kind bereits in den Brunnen gefallen war.

    Zitat Zitat von Baldri Beitrag anzeigen
    Schhhhhh. Klärt eure komsichen Träume vom DehBeh unter Bier im Erbsenzähler.
    Srry das wars von mir mit dem DB.


    ...

    oder

    ...

    ...


    ...



    ...

    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
    Wohl eher Traumata.
    Geändert von Oberst Klink (16. November 2017 um 23:16 Uhr)

  2. #1532

  3. #1533
    Oberst Klink
    Gast
    Im Moment wäre das die nächste geplante Abstimmung:

    [QUOTE=Oberst Klink;7815283]Neue Abstimmung gestartet und

    etwas, über das ich selber zwischenzeitlich unsicher war, ob ich es zur Abstimmung bringen sollte. Die Causa An Qalala zeigt jedoch, dass es künftig einen schriftlich niedergelegten Sanktionskatalog bedarf.

    Zwar muss der von mir genannte Streitfall je nach Auswertungstempo noch nach dem herkömmlichen Gewohnheitsrecht gelöst werden. (was viel Interpretationsspielraum lässt), aber für die Zukunft soll es sowohl für Kaiser als auch für die Reichsfürsten mehr Rechtssicherheit geben.


    Antrag Sanktionskatalog für Kaiserzehntverweigerer

    Nicht nur uns als Kaiser, sondern jedem Bürger von Teresh ist es gelegen, dass die Mittel nach El Taebr fließen, um den Bruch weiterhin vor dem Zugriff der Nqetu zu bewahren.
    Um dies zu gewährleisten, beantragen wir folgenden festen Sanktionskatalog, um künftig vor Zahlungsverweigerungen abzuschrecken.

    § 1 Es ist die Pflicht eines jeden Reichsmitgliedes den von ihm geforderten Zehnt zu entrichten

    § 2 Ebenso ist es die Pflicht des Kaisers nach bestem Wissen und Gewissen die ihm überstellten Mittel zu verwalten und für die Belange des Kaiserreiches einzusetzen.

    § 3 Rechtliche Konsequenzen
    § 3 (1) Die Verweigerung den Kaiserzehnt zu entrichten hat künftig folgenden Sanktionskatalog zur Folge:
    1) Der Kaiser hat das Recht Strafzahlungen nach eigenem Ermessen zu verhängen
    2) Im Falle der Zahlungsverweigerung ist das Kaisertum berechtigt Regalien des Zehntverweigerers an die Bank im Gegenzug für Kredite zur Kompensation der Zahlungsausfälle zu verpfänden.
    3) Zehntpreller verlieren für die Dauer ihrer ausbleibenden Schuld jegliches Recht an Abstimmungen im Fürsten- oder Reichstag teilzunehmen
    4) Ferner verlieren sie automatisch ihre Reichsämter, falls sie solche bekleiden
    5) Ihre Aftervasallen und Untertanen sind ihnen ebenfalls nicht mehr zur Entrichtung von Steuern und Abgaben verpflichtet
    6) Ein reichsweites Embargo als auch die reichsweite Blockade können gegen säumige Mitglieder verhängt werden.
    7) In besonders schweren – sprich hartnäckigen Fällen kann das Ächtungsverfahren eröffnet und mit dessen erfolgreichen Abschluss die Herrschaftslegitimation dem
    Zahlungsunwilligen entzogen werden.
    § 3 (2) Die Sanktionen 1), 2) kann der Kaiser alleine verhängen. Die Sanktionen 6) und 7) erfolgen durch Beschluss des Fürstentages. Die Sanktionen 3), 4) und 5) treten automatisch in Kraft.

    § 4 Vetorecht der Fürsten
    § 4 (1) Im Gegenzug für diese Erweiterung seiner Handlungsbefugnisse räumt der Kaiser dem Fürstentag ein Vetorecht gegen Zehnterhöhungen jenseits der derzeitigen 4 Prozentpunkte ein.
    § 4 (2) Ausgenommen hiervon sind Strafzahlungen, Nachzahlungen für vergangene Stundungen und freiwillige Mehrzahlungen einzelner Mitglieder.

    § 5 Frist

    Der Kaiser ist dazu angehalten binnen eines Zeitraumes von zwei Jahren beginnend mit dem 1.1. des Jahres der Zehntverweigerung und endend mit dem 31.12 des Folgejahres die in § 4 beschriebenen Sanktionen anzustrengen bzw. ihre Verhängung einzuleiten. Bleibt er hingegen untätig, verfällt der Anspruch auf den verweigerten Zehnt und zusätzliche Strafzahlungen.

    Die Abstimmung würde im Anschluss an die Derzeitige erfolgen. Sollte es zum Ächtungsverfahren gegen An Qalala kommen, wird über dieses in einem separaten Faden gesondert beratschlagt und abgestimmt.
    Der allgemeine Stimmschlüssel, naja den muss ich wie es aussieht auf die Zeit nach der An Qalala Krise schieben.
    Geändert von Oberst Klink (29. November 2017 um 16:03 Uhr)

  4. #1534
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Wir halten es für sinnig, als nächstes über den Antrag bezüglich der Kaiserzehntverweigerer zu sprechen.

  5. #1535
    I'M NOT A BIRD, YOU KNOW! Avatar von noxx-0
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    Statt 4 würde ich 5% vorschlagen, also den ursprünlgichen wert auf den der Kaiser momentan 1% rabatt gibt ...

    auch müsste eine Lösung für Fälle her wie damals bei An-Tarh, wo das zwar nicht so schön ablief aber zuerst eine Verfehlung vom Kaiser vorlag und deswegen kein Kaiserzehnt gezahlt wurde

  6. #1536
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Da muss noch rein, dass der Kaiser natürlich Rabatte/Erlasse geben darf und gegen ihn keine solche Maßnahme stattfinden kann.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

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  7. #1537

  8. #1538
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Ich hätte es aber lieber auf der Ebene hier.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
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  9. #1539

  10. #1540
    Blue Heeler Genießer Avatar von Baldri
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    Zitat Zitat von noxx-0 Beitrag anzeigen
    Statt 4 würde ich 5% vorschlagen, also den ursprünlgichen wert auf den der Kaiser momentan 1% rabatt gibt ...

    auch müsste eine Lösung für Fälle her wie damals bei An-Tarh, wo das zwar nicht so schön ablief aber zuerst eine Verfehlung vom Kaiser vorlag und deswegen kein Kaiserzehnt gezahlt wurde
    Es gab keinen ursprünglichen Wert. Klink hat mich als es losging als einer der ersten gefragt, was realistisch wäre. Wir haben uns gemeinsam auf 4% geeinigt. Ich weis noch, weil es mir sehr unangenehm war in der Situation. So als erster bloß nicht zu hoch ansetzten....

    Ich bin auf jeden Fall gegen die 5%.
    Hallo.

  11. #1541

  12. #1542
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    (OOC Meinung da ich damit eh nichts zu tun hab: Ich fände 5% angemessen, würde aber vermutlich den Schlüssel so ändern, dass die im Norden mehr zahlen müssen, als die im Süden)

  13. #1543

  14. #1544
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von noxx-0 Beitrag anzeigen
    Es sollten alle den gleichen (Grund)Beitrag darbringen, weswegen sollte da der Norden mehr zahlen als der Süden?
    Weil der Süden mit seinen Armeen den gesamten Kontinent vor Ameisen beschützt.

  15. #1545
    Registrierter Benutzer Avatar von Guerra
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    Spiegelt natürlich sehr gut wieder, dass unser Zehnt aus dem Norden ausschlißelich im Süden eingesetzt wird. Also so ein Schwachsinn schon wieder..

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