Als weitere vorbereitende Maßnahme wird das Königreich den Händlern Shibats dieses Jahr unentgeltlich 30 Knorren zur Verfügung stellen. Den Unterhalt für die Knorren wird das Königreich zahlen. Erwirtschaftete Gewinne dürfen die Händler für sich behalten.
Einzige Bedingung für das Nutzen der Knorren wird sein, dass sich jene Händler ab kommendem Jahr in der Handelsmarine verpflichten.
Für den Beitritt zur Handelsmarine wird es drei Modelle geben:
- 1. Anstellung als Händler - üblicher Sold, Schiff, Waren und Verpflegung werden gestellt.
- 2. Händler mit eigenem Schiff - großzügiger Sold (als Kompensation für das Schiff), Waren und Verpflegung werden gestellt.
- 3. Freier Händler - Tätigt seine Geschäfte frei wie bisher, segelt aber fortan unter der Flagge der Handelsmarine. Dafür werden ihm sämtliche Vorteile der Handelsmarine zuteil (eigene Stege, Kontore, Geleitschutz). Im Gegenzug muss er seine Bücher der Handelsmarine offenlegen und einen Teil seiner Gewinne abtreten (Die Höhe sollen unsere Berater festlegen, uns schweben 10-25% vor).
Um einen Anreiz zu setzen, gewinnträchtige Handel zu tätigen, wandern 10% der Gewinne in einen gemeinsamen Pool der Gesellschaft, welcher jährlich zu gleichen Teilen an alle Händler der Marine ausgeschüttet wird.
Seine Majestät erwarten außerdem einen Bericht zum Interesse der Händler, sowie eine Meinung seiner Berater, ob diese Unternehmung ein lukratives Geschäft sein könnte.