Das Fürstentum Re-Hadot gibt bekannt:
Um die Handelsroute vor Re-Hadots Küste zu schützen, wurde die Kriegsmarine beauftragt, Händlerschiffe in unserem Hoheitsgebiet zu begleiten und deren Sicherheit vor Piratenaktivitäten zu garantieren. Bis dato konnten so Übergriffe verhindert werden. Fremde Händler werden von den Grenzen bis Re-Hadots Hauptstadt begleitet, wo sie ihre Waren umschlagen können und anschließend wieder sicher in ihre Heimatgewässer zurückkehren können. Die bislang durchgeführten Maßnamen zwecks Bekämpfung der Piraterie zeigten Wirkung, da keine Übergriffe auf Handelsschiffe gemeldet wurden.
Fremde Kriegsmarine wird in unserem Hoheits- bzw. Wirtschaftsgebiet (50 Seemeilen vor unserer Küste) ohne unser Einverständnis nicht geduldet. Zuwiderhandeln wird einer kriegerischen Handlung gleichgesetzt. Durchfahrten müssen der Hafenmeisterei in Re-Hadot im vorhinein per Depesche angekündigt werden bzw. können durch Verträge dauerhaft geregelt werden.
Gezeichnet: Schu'Ba II, Fürst von Re-Hadot