OKL bekräftigt, dass das Reich für Theresh existentiell ist. Ein Austritt aus diesem kann also keinem normalem Reichsland freistehen und ein solcher wäre als Verrat am Reich zu werten, gerde in solch schwerer Zeit und ist daher durch den Kaiser zu verhindern, der die Einheit des Reiches zu bewahren hat, solange dieses sich als funtionsfähig erweist. Ein unwidersprochener Austritt könnte eine Auflösung des Reiches zu Folge haben. Gleichwohl erkennt man die legaliste Legitimität des Austrittsrechts Ekot-Emers an, auch wenn man dieses als Sonderrecht eines Landes ablehnt und bemerkt, dass der grundveränderte RT (in punkto Mitgliedsanzahl und Stimmrecht) sich nie damit beschäftigt hat.