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Thema: Informationen der Bundesheeresleitung

  1. #1
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    Informationen der Bundesheeresleitung

    Hier sollen wichtige Informationen der Bundesheeresleitung, namentlich die jeweiligen Pläne für die Struktur und Mobilisierung der Bundesarmee veröffentlicht werden. Ich fände es schön, wenn der Faden wirklich dazu dienen könnte, sich schnell ein Bild über den aktuellen Zustand (und künftig vielleicht auch über eingetretene Veränderungen) zu machen. Deshalb bitte ich darum, hier weder zu diskutieren (das würde ich gerne im Wehrfähigkeits-Faden belassen) noch themenfremde Beiträge/ Spam zu hinterlassen.

  2. #2
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    Neue Mobilisierungsordnung des Bundesheeres (1840):


    Das Bundesheer besteht aus etwa 300000 Mann, die im Mobilisierungsfall in Korps und Divisionen gegliedert einberufen werden. Die Divisionen werden von den einzelnen Ländern gestellt, umfassen normalerweise etwa 8000-12000 Mann und werden in der Regel in Korps zusammengefasst. Abweichungen nach oben oder unten sind aber im Einzelfall möglich („Große“ und „kleine“ Divisionen). Sowohl die Divisionen als auch die Korps sollen die Fähigkeit haben, eigenständig zu operieren und daher möglichst alle Waffengattungen (Infanterie, Kavallerie und Artillerie) in sinnvoller Zusammensetzung umfassen und auch über Pioniere etc. verfügen. Es soll darauf geachtet werden, dass bei einer Mobilisierung der Bundesarmee die zur Aufrechterhaltung der Ordnung nötigen Truppen in den jeweiligen Staaten verbleiben.

    Das Kommando über die jeweilige Einheit liegt in Zukunft abweichend zur bisherigen Regelung auch im Falle eines Bundeskrieges bei dem Land, dem die Division oder das Korps entstammt. Stellen mehrere Länder gemeinsam eine Division oder ein Korps, so bilden sie einen gemeinsamen Divisions- oder Korpsstab, einigen sich auf einen Sammlungspunkt für die Mobilisierung und regeln einvernehmlich das Kommando der Division oder des Korps. Im Stab sollen Offiziere aus allen Herkunftsländern vertreten sein. Länder, die gemeinsam ein Korps oder eine Division stellen, sind herzlich eingeladen, sich Gedanken über eine engere Zusammenarbeit etwa im Rahmen eines Bundeskreises zu machen. Jedes Korps und jede eigenständig operierende Division benennt Verbindungsoffiziere zur Bundesheeresleitung, um die Abstimmung militärischer Operationen zu verbessern.

    Der Oberbefehl über die gesamte Bundesarmee verbleibt wie bisher bei der Bundesheeresleitung, die in der Regel die Vorbereitung und Durchführung geplanter Operationen und die Verteilung der Truppen übernimmt. Sitz der Bundesheeresleitung ist in Friedenszeiten die Bundesfestung Mainz. Dort wird auch ein Generalstab des Bundesheeres eingerichtet, in den jede Division des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet.



    Überblick über die aus den Ländern einberufenen Einheiten im Mobilisierungsfall:


    Österreich stellt einen Armeeteil in der Stärke von etwa 90000-100000 Mann. Wegen der Schlagkraft der österreichischen Armee und ihrer besonderen Organisationsweise bleibt die österreichische Armee auch in der Bundesarmee einheitlich bestehen.
    Die liechtensteinischen Kontingente der Bundesarmee, die ungefähr in Höhe der von der Militäruntergrenze festgelegten Zahl einberufen werden sollen (aktuell etwa 150 Mann), werden im Mobilisierungsfall in die österreichische Armee integriert.

    Preußen stellt 9 Divisionen mit etwa 90000-100000 Mann. Wegen der hohen Schlagkraft, bedeutsamen militärischen Tradition und einheitlichen Ausbildung der preußischen Armee bleibt die dort übliche Einteilung der Divisionen in drei eigenständige Korps auch in der Bundesarmee bestehen.

    Württemberg stellt eine Division mit etwa 13000 Mann.
    Baden stellt eine Division mit etwa 10000 Mann.
    Wegen der sprachlichen und politischen Nähe dieser beiden Staaten bilden Baden und Württemberg ein gemeinsames Korps mit etwa 23000 Mann im Rahmen der Bundesarmee.

    Bayern stellt zwei Divisionen mit zusammen etwa 20000 Mann. Wegen der starken bayrischen Eigenständigkeit und seiner bedeutenden Militärtradition bilden die beiden bayrischen Divisionen ein eigenständiges Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Die Länder des hessischen Bundeskreises stellen zwei Divisionen mit zusammen etwa 16500 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Hannover stellt gemeinsam mit den drei Hansestädten zwei Divisionen von zusammen etwa 16000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Thüringen, Braunschweig, Anhalt und Lippe stellen zwei Divisionen von zusammen etwa 16000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee. Dieses Korps soll – wenn nötig – im Kriegsfall vorzugsweise mit dem preußischen Heer zusammenwirken.

    Sachsen stellt eine Division mit 10000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Sie soll aber – wenn nötig – im Kriegsfall vorzugsweise einem österreichischen Korps angeschlossen werden.

    Holstein, Oldenburg und Mecklenburg stellen gemeinsam eine Division mit etwa 9000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Falls Dänemark sich am Bundeskrieg beteiligt, kann diese Division wenn nötig einem dänischen Korps angeschlossen werden.

    Luxemburg stellt ein Regiment mit etwa 1000 Mann. Die luxemburgischen Kontingente werden im Mobilisierungsfall die Verteidigung der Bundesfestung Luxemburg verstärken.


    Jedes Land und jeder Kreis soll auch im Kriegsfall für die innere Sicherheit militärische Einheiten zur Verfügung haben. Daher bleiben etwa 10% der verfügbaren Truppenstärke im jeweiligen Land oder Kreis stationiert, das oder der sie entsendet. Bei starken Veränderungen der Mannstärke einzelner Landesarmeen wird in Absprache von BHL und den Verantwortlichen des Landes die Gestellungszahl angepasst. Bei größeren Veränderungen in mehreren Ländern wird die Mobilisierungsordnung nochmals überarbeitet und zur Abstimmung gestellt.


    Wird die Bundesarmee nicht mobilisiert, stehen die einzelnen Kontingente wie bisher unter dem alleinigen Oberbefehl der einzelnen Länder.


    Bundesfestungen und ihre Besatzung

    Die Bundesfestungen werden in derselben Weise wie bisher besetzt. Die Besatzungen der Bundesfestungen stehen auch in Friedenszeiten unter dem Oberbefehl der Bundesheeresleitung. Das Kommando vor Ort hat jeweils ein von den an der Besatzung beteiligten Ländern einvernehmlich bestimmter Offizier. Solange die Bundesarmee nicht mobilisiert wurde, kommt diesen Kontingenten aber nicht das freie Durchmarschrecht durch Bundesgebiet zu. Lediglich zum Behuf der Ablösung von Truppenteilen dürfen diese Einheiten auf direktem Wege in ihr Heimatland oder von dort zur Bundesfestung andere Staaten des Bundes durchqueren. Etwa beim Durchmarsch entstandene Schäden müssen in vollem Umfang ersetzt werden.

    Die Verstärkung der Besatzung einer Bundesfestung muss im Gefahrenfall von der Bundesheeresleitung erbeten und von den beteiligten Staaten genehmigt werden. In diesem Fall besteht ebenfalls automatisches Durchquerungsrecht auf direktem Wege zur Festung durch Bundesgebiet.


    Diese Mobilisierungsordnung wird von der Bundesheeresleitung in regelmäßigen Abständen überarbeitet und dann erneut dem Plenum der Bundesversammlung vorgelegt.
    Geändert von Jon Snow (22. Dezember 2014 um 22:03 Uhr)

  3. #3
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    Aktuelle Mobilisierungsordnung des Bundesheeres (1842): (vom Plenum angenommen)


    Das Bundesheer besteht aus etwa 300000 Mann, die im Mobilisierungsfall in Korps und Divisionen gegliedert einberufen werden. Die Divisionen werden von den einzelnen Ländern gestellt, umfassen normalerweise etwa 8000-12000 Mann und werden in der Regel in Korps zusammengefasst. Abweichungen nach oben oder unten sind aber im Einzelfall möglich („Große“ und „kleine“ Divisionen). Sowohl die Divisionen als auch die Korps sollen die Fähigkeit haben, eigenständig zu operieren und daher möglichst alle Waffengattungen (Infanterie, Kavallerie und Artillerie) in sinnvoller Zusammensetzung umfassen und auch über Pioniere etc. verfügen. Es soll darauf geachtet werden, dass bei einer Mobilisierung der Bundesarmee die zur Aufrechterhaltung der Ordnung nötigen Truppen in den jeweiligen Staaten verbleiben.

    Das Kommando über die jeweilige Einheit liegt in Zukunft abweichend zur bisherigen Regelung auch im Falle eines Bundeskrieges bei dem Land, dem die Division oder das Korps entstammt. Stellen mehrere Länder gemeinsam eine Division oder ein Korps, so bilden sie einen gemeinsamen Divisions- oder Korpsstab, einigen sich auf einen Sammlungspunkt für die Mobilisierung und regeln einvernehmlich das Kommando der Division oder des Korps. Im Stab sollen Offiziere aus allen Herkunftsländern vertreten sein. Länder, die gemeinsam ein Korps oder eine Division stellen, sind herzlich eingeladen, sich Gedanken über eine engere Zusammenarbeit etwa im Rahmen eines Bundeskreises zu machen. Jedes Korps und jede eigenständig operierende Division benennt Verbindungsoffiziere zur Bundesheeresleitung, um die Abstimmung militärischer Operationen zu verbessern.

    Der Oberbefehl über die gesamte Bundesarmee verbleibt wie bisher bei der Bundesheeresleitung, die in der Regel die Vorbereitung und Durchführung geplanter Operationen und die Verteilung der Truppen übernimmt. Sitz der Bundesheeresleitung ist in Friedenszeiten die Bundesfestung Mainz. Dort wird auch ein Generalstab des Bundesheeres eingerichtet, in den jede Division des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet.



    Überblick über die aus den Ländern einberufenen Einheiten im Mobilisierungsfall:


    Österreich stellt einen Armeeteil in der Stärke von etwa 90000-100000 Mann. Wegen der Schlagkraft der österreichischen Armee und ihrer besonderen Organisationsweise bleibt die österreichische Armee auch in der Bundesarmee einheitlich bestehen.
    Die liechtensteinischen Kontingente der Bundesarmee, die ungefähr in Höhe der von der Militäruntergrenze festgelegten Zahl einberufen werden sollen (aktuell etwa 140 Mann), werden im Mobilisierungsfall in die österreichische Armee integriert.

    Preußen stellt 9 Divisionen mit etwa 90000-100000 Mann. Wegen der hohen Schlagkraft, bedeutsamen militärischen Tradition und einheitlichen Ausbildung der preußischen Armee bleibt die dort übliche Einteilung der Divisionen in drei eigenständige Korps auch in der Bundesarmee bestehen.

    Württemberg stellt eine Division mit etwa 13000 Mann.
    Baden stellt eine Division mit etwa 10000 Mann.
    Wegen der geographischen und politischen Nähe dieser beiden Staaten bilden Baden und Württemberg ein gemeinsames Korps mit etwa 23000 Mann im Rahmen der Bundesarmee.

    Bayern stellt zwei Divisionen mit zusammen etwa 20000 Mann. Wegen der starken bayrischen Eigenständigkeit und seiner bedeutenden Militärtradition bilden die beiden bayrischen Divisionen ein eigenständiges Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Hannover stellt gemeinsam mit Braunschweig, Anhalt und den drei Hansestädten zwei Divisionen von zusammen etwa 20000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Sachsen und Thüringen stellen gemeinsam zwei Divisionen mit zusammen etwa 18000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Die Länder des hessischen Bundeskreises stellen zwei Divisionen mit zusammen etwa 16500 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee. Das Kontingent des Vereinigten Lippe wird zudem im Kriegsfall der nördlichen hessischen Division zugeordnet, wodurch sich die Sollstärke dieses Korps auf etwa 18000 Mann erhöht.

    Holstein, Oldenburg und Mecklenburg stellen gemeinsam eine Division mit etwa 9000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Falls Dänemark sich am Bundeskrieg beteiligt, kann diese Division wenn nötig einem dänischen Korps angeschlossen werden.

    Luxemburg stellt ein Regiment mit etwa 1000 Mann. Die luxemburgischen Kontingente werden im Mobilisierungsfall die Verteidigung der Bundesfestung Luxemburg verstärken.


    Jedes Land und jeder Kreis soll auch im Kriegsfall für die innere Sicherheit militärische Einheiten zur Verfügung haben. Daher bleiben etwa 10% der verfügbaren Truppenstärke im jeweiligen Land oder Kreis stationiert, das oder der sie entsendet. Bei starken Veränderungen der Mannstärke einzelner Landesarmeen wird in Absprache von BHL und den Verantwortlichen des Landes die Gestellungszahl angepasst. Bei größeren Veränderungen in mehreren Ländern wird die Mobilisierungsordnung von der BHL nochmals überarbeitet und von ihr zur Abstimmung gestellt.


    Wird die Bundesarmee nicht mobilisiert, stehen die einzelnen Kontingente wie bisher unter dem alleinigen Oberbefehl der einzelnen Länder.


    Bundesfestungen und ihre Besatzung

    Die Bundesfestungen werden in derselben Weise wie bisher besetzt. Die Besatzungen der Bundesfestungen stehen auch in Friedenszeiten unter dem Oberbefehl der Bundesheeresleitung. Das Kommando vor Ort hat jeweils ein von den an der Besatzung beteiligten Ländern einvernehmlich bestimmter Offizier. Solange die Bundesarmee nicht mobilisiert wurde, kommt diesen Kontingenten aber nicht das freie Durchmarschrecht durch Bundesgebiet zu. Lediglich zum Behuf der Ablösung von Truppenteilen dürfen diese Einheiten auf direktem Wege in ihr Heimatland oder von dort zur Bundesfestung andere Staaten des Bundes durchqueren. Etwa beim Durchmarsch entstandene Schäden müssen in vollem Umfang ersetzt werden.

    Die Verstärkung der Besatzung einer Bundesfestung muss im Gefahrenfall von der Bundesheeresleitung erbeten und von den beteiligten Staaten genehmigt werden. In diesem Fall besteht ebenfalls automatisches Durchquerungsrecht auf direktem Wege zur Festung durch Bundesgebiet.


    Diese Mobilisierungsordnung wird von der Bundesheeresleitung in regelmäßigen Abständen überarbeitet und dann von ihr erneut dem Plenum der Bundesversammlung vorgelegt.
    Geändert von Jon Snow (31. Mai 2015 um 20:35 Uhr)

  4. #4
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