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Thema: Sekretariat des Bundestags

  1. #1
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Sekretariat des Bundestags

    Sekretariat des Deutschen Bundestages



    Hauptsekretär des deutschen Bundestages ist Friedrich Hermann Otto Fürst zu Hohenzollern. Im obligen die täglichen organisatorischen Geschäfte des Bundes, wie zum Beispiel die Vorlage eines Gesetzes an den Vorsitzenden oder die zeitliche Planung des Bundestages. Auch die Auszählung der Stimmen fällt ihm zu.

    Der Sekretär verpflichtet sich, unabhängig und neutral alle Vorschläge aufzunehmen und zu bewerten. Er ist dafür Verantwortlich, dass die Balance im Bundestag bestehen bleibt und jede Stimme erhöhrt wird. Dabei wird berücksichtigt, dass die endgültige Weisung immer vom Vorsitzenden kommt, und alle Anweisungen des Sekretärs bis zum Widerspruch durch den Vorsitzenden gelten.

    Der Sekretär wurde von Franz I., Kaiser von Österreich und Vorsitzender des Deutschen Bundes eingesetzt.

  2. #2
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    Antrittsrede des Sekretärs

    "Schon seit einiger Zeit streiten sich die Länder dieses schönes Staates um das für oder wider von der Abstellung von einen oder zwei Soldaten für das Bundesheer. Dabei lässt sich keine weitere Ordnung feststellen. Das ist schlimm, so ist doch Ordnung der Schlüssel zu einem guten zusammenleben. Der deutsche Bürger hat sich in der Vergangenheit als starker dargestellt, und ein Bund aus starken Staaten muss auch gut durchdacht und organisiert sein.

    Daher möchte ich allen Herrschern des Bundes sagen: Der Bundestag tagt nicht für Machtspielereien, sondern um Entschlüsse zu treffen. Daher wird jeder, der an der Urne reden hält damit bestraft, dass seine Stimme nicht gezählt wird. Darüberhinaus riskiert er auch, dass weitere Sanktionen auf ihn warten. Es ist eine Ehre für mich, dieses Amt auszuführen. Die Durchführung der allgemeinen Bundestagsangelegenheiten werden ordentlich vonstatten gehen und damit auch das tägliche Geschäft im Bund.

    Lasst uns den Deutschen Bund zu den Ehren führen, denn es gibt keine Zusammenstellung von Ländern, die produktiver und stärker sein könnte als diese."

    Zudem verkündet der Sekretär:

    -Bis zum 7.12.2011 um 23:59 müssen 1 oder 2 endgültige Vorschläge für die Bundesheeresverfassung auf meinem Tisch liegen (in diesem Thread).
    -Im Abstimmungsthread wird NUR ABGESTIMMT, und zwar am besten in folgendem Muster:
    Abstimmender Staat:
    Stimmabgabe: (Anzahl der Stimmen) Stimmen für (Nummer des Vorschlags)
    -Ich bin die erste Anlaufstelle für rechtliche oder verfahrungstechnische Fragen im Bundestag. Allerdings kann [VK] diese jederzeit revidieren. Auch in diesen Thread wird nicht gespammt.
    Geändert von Version1 (06. Dezember 2011 um 21:33 Uhr)

  3. #3
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Ich steh aufm Schlauch.
    1 und 2 sind klar, aber was heißt "es bleibt, wie es ist"?
    Ist das die Option, nach der etwa Reuß zwei Stimmen bekommt?

  4. #4
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
    Ich steh aufm Schlauch.
    1 und 2 sind klar, aber was heißt "es bleibt, wie es ist"?
    Ist das die Option, nach der etwa Reuß zwei Stimmen bekommt?
    Ja, aktuell haben die ja zwei stimmen.

  5. #5
    Altes Mann Avatar von goethe
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    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
    Ich steh aufm Schlauch.
    1 und 2 sind klar, aber was heißt "es bleibt, wie es ist"?
    Ist das die Option, nach der etwa Reuß zwei Stimmen bekommt?
    so verstehe ich das, da es ja zwei Reußens gab


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  6. #6
    Registrierter Benutzer Avatar von Version1
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    Zitat Zitat von Version1 Beitrag anzeigen
    NUR Abstimmungen in diesem Thread, für Fragen gibt es den Thread des Sekretärs.
    Wirklich goethe? Auch du?



    (Könntest du die Fragen+diesen Post bitte in das Sekreteriat verschieben)

  7. #7
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    @Yasmin_D_Ahara
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    Antrag Z1

    Zitat Zitat von zerialienguru Beitrag anzeigen
    Antrag 1: Das Bundesheer
    • Ein stehendes Friedensheer, das Bundesheer wird gebildet. In Friedenszeiten ist es in der jeweiligen Heimat stationiert.
    • Die in den Bundesfestungen stationierten Soldaten sind Teil des Bundesheeres (genauere Bestimmungen sind an anderer Stelle zu treffen).
    • Der Zweck des Bundesheeres liegt in der Verteidigung des Deutschen Bundes gegenüber Dritten (Dritte = kein Mitgliedes des Bundes).
    • Jeder Fürst kann das Bundesheer zudem anfordern, damit es gegen innere Aufstände vorgeht. Ohne Aufforderung des Fürsten kein Einmarsch.
    • Letzteres geschieht im Falle des Absetzens des Fürsten durch Aufständische durch eine Bundesexekution, die vom Plenum beschlossen werden muss.
    • 0,5% der Bevölkerung werden von jedem Staat, bezogen auf das Jahr 1815, als Militär mindestens gestellt. Es steht den Fürsten frei, ein größeres Heer zu unterhalten. Im Verteidigungsfall werden die 0,5% dem Bundesheer unterstellt. Darüber hinausgehende Kontingente können im Bedarfsfall durch Beschluss des Plenum angefordert und gebildet werden.
    • Im Falle weiterer Anforderungen sind alle Staaten in gleichen Teilen aufgefordert, weitere Soldaten zu stellen.
    • Eine Bundesmarine wird nicht gebildet oder ggf. nur im Kriegsfall.
    • Der taktische und operative Oberbefehl obliegt einem Tribunal, bestehend aus einem preußischen, einem österreichischen und einem dritten Anführer. Der dritte Anführer wird durch die Kleinstaaten (alle außer P und Ö) ernannt.
    • Das Tribunal hat gegenüber dem Plenum einen Treueeid zu leisten und ist diesem gegenüber weisungsgebunden und berichtspflichtig.
    • Der Etat für das Tribunal wird jährlich durch das Plenum festgelegt und ist dann in gleichen Teilen durch die Mitglieder des Bundes zu erbringen.
    • Nach Beendigung des Kriegszustandes werden die Armeen wieder in die jeweilige Heimt zurück überführt.
    Antrag Y1
    Zitat Zitat von Yasmin D'Ahara Beitrag anzeigen
    §1 Das Bundesheer

    1. Ein stehendes Friedensheer, das Bundesheer wird gebildet. Die Soldaten stehen bis zur Anforderung durch das Oberkommando des Bundesheeres in ihrer jeweiligen Heimat.

    2. Das Bundesheer stellt die Besatzungen des Bundesfesten

    3. Die Aufgaben des Bundesheeres sind die Verteidigung des Bundes nach Außen und der Einsatz während einer Bundesexektion

    4. Jeder Staat stellt 0,5% seiner Einwohner des Jahres 1815 dem Bundesheer zur Verfügung. Es steht den Fürsten frei, ein größeres Heer zu unterhalten.
    Darüber hinausgehende Kontingente können im Bedarfsfall durch Beschluss des Plenum angefordert und gebildet werden.

    5. Die Marine ist allein Sache der Fürsten, eine Bundesflotte wird nicht gebildet

    6. Der Oberbefehlshaber wird von IM des Königs von Preußen und von IM des Kaisers von Österreich gemeinsam bestimmt.

    7. Das Tribunal/Der Oberbefehlshaber ist allein dem Plenum verantwortlich.

    8. Der Etat des Bundesheeres wird jährlich durch das Plenum festgelegt. Der Anteil der Zahlungen der Mitglieder richtet sich nach den Anteil der gestellten Soldaten.

    9. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist das Bundesheer befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren.

    §2 Bundesexekution

    1) Eine Bundesexekution kann verhängt werden, wenn
    a) bei Aufständen in einem Mitgliedsstaat oder mehreren Mitgliedsstaaten
    b) bei Revolutionen in einem Mitgliedsstaat oder mehreren Mitgliedsstaaten
    c) bei Bruch eines Bundesgesetz

    2) Ob eine Bundesexekution verhängt wird, entscheidet das Plenum auf Antrag wenigstens eines Fürsten
    Antrag Y2
    Zitat Zitat von Yasmin D'Ahara Beitrag anzeigen
    §1 Das Bundesheer

    1. Ein stehendes Friedensheer, das Bundesheer wird gebildet. Die Soldaten stehen bis zur Anforderung durch das Oberkommando des Bundesheeres in ihrer jeweiligen Heimat.

    2. Das Bundesheer stellt die Besatzungen des Bundesfesten

    3. Die Aufgaben des Bundesheeres sind die Verteidigung des Bundes nach Außen und der Einsatz während einer Bundesexektion

    4. Jeder Staat stellt 0,5% seiner Einwohner des Jahres 1815 dem Bundesheer zur Verfügung. Es steht den Fürsten frei, ein größeres Heer zu unterhalten.
    Darüber hinausgehende Kontingente können im Bedarfsfall durch Beschluss des Plenum angefordert und gebildet werden.

    5. Die Marine ist allein Sache der Fürsten, eine Bundesflotte wird nicht gebildet

    6. Der Oberbefehl obliegt einem Tribunal, bestehend aus einem preußischen, einem österreichischen und zwei weiteren Anführer. Der dritte und vierte Anführer wird durch das Plenum unter Ausschluss IM des Königs von Preußen und IM des Kaisers von Österreich ernannt.

    7. Das Tribunal/Der Oberbefehlshaber ist allein dem Plenum verantwortlich.

    8. Der Etat des Bundesheeres wird jährlich durch das Plenum festgelegt. Der Anteil der Zahlungen der Mitglieder richtet sich nach den Anteil der gestellten Soldaten.

    9. Zur Erfüllung seiner Aufgaben ist das Bundesheer befugt, die Grenzen eines jeden Mitgliedsstaates zu überqueren.

    §2 Bundesexekution

    1) Eine Bundesexekution kann verhängt werden, wenn
    a) bei Aufständen in einem Mitgliedsstaat oder mehreren Mitgliedsstaaten
    b) bei Revolutionen in einem Mitgliedsstaat oder mehreren Mitgliedsstaaten
    c) bei Bruch eines Bundesgesetz

    2) Ob eine Bundesexekution verhängt wird, entscheidet das Plenum auf Antrag wenigstens eines Fürsten

  8. #8
    Puhuhu Avatar von Slaan
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    @Version1: Einer dieser Vorschläge sollte den Oberbefehl aus einem Tribunal haben. Yamins Vorschlag mit plötzlich 2 zusätzlichen Befehlshabern kam aus dem Nichts und dies einer Version zu bevorzugen die scheinbar die größte Anhängerschaft hinter sich versammeln konnte (eben ein Tribunal) ist mir nicht nachvollziehbar.
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  9. #9

  10. #10
    Puhuhu Avatar von Slaan
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    Vorschlag 2 ließt grade:

    6. Der Oberbefehl obliegt einem Tribunal, bestehend aus einem preußischen, einem österreichischen und zwei weiteren Anführer. Der dritte und vierte Anführer wird durch das Plenum unter Ausschluss IM des Königs von Preußen und IM des Kaisers von Österreich ernannt.
    Das ist dann kein Tribunal mehr und 4 Leute sind zu viele!
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  11. #11
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von noxx-0 Beitrag anzeigen
    ? ein tribunal. kein Heer oder ein von preußen und österreich gemeinsam bestimmter - einzelner - Leiter des Heeres sind das doch?
    Der Vorschlag war das es bei allen drei ein Tribunal gibt. Von einem Vierten Mann war nie die Rede. Der Vorschlag ist daher nicht mit den anderen Abgestimmt.

    Ausserdem ist überall sonst von Tribunal die Rede. Daher kann man annehmen das auch es nur 3 Stimmen gibt. Natürlich wäre es Möglich dass die beiden gewählten Fürsten sich eine Stimme teilen. :gruebel :

  12. #12

  13. #13
    Registrierter Benutzer Avatar von Version1
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    Zitat Zitat von Slaan Beitrag anzeigen
    @Version1: Einer dieser Vorschläge sollte den Oberbefehl aus einem Tribunal haben. Yamins Vorschlag mit plötzlich 2 zusätzlichen Befehlshabern kam aus dem Nichts und dies einer Version zu bevorzugen die scheinbar die größte Anhängerschaft hinter sich versammeln konnte (eben ein Tribunal) ist mir nicht nachvollziehbar.
    1. Ich finde, bei einem Bund aus 32 Staaten ist es durchaus legitim, dass ein Rat von 4 Anführern nicht nur legitim sondern auch benötigt wird.

    2. Hat ein Tribunal wirklich immer 3 Mitglieder? Und ich werde das "Tribunal" eh mal verändern.

    Wenn unbedingt ne ungerade gewollt wird könnens auch 5 sein, aber ich fände obs nun 2 oder 3 sind irgendwie irrelevant.

    Die Entscheidung ligt letztlich bei [VK], aber cih finde, dass die Entscheidung 4 oder 2 wenigstens Sinn macht.

    Noch zwei Dinge:

    1. Tribunal doof gewählt, da es eigentlich eher juristisch Verwendet wird.

    2. Zwei zusätzliche Anführer: Einer im Norden, einer im Süden? Letztlich macht es spielechnisch wohl eh kaum nen Unterschied.

  14. #14
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Version1 Beitrag anzeigen
    1. Ich finde, bei einem Bund aus 32 Staaten ist es durchaus legitim, dass ein Rat von 4 Anführern nicht nur legitim sondern auch benötigt wird.

    2. Hat ein Tribunal wirklich immer 3 Mitglieder? Und ich werde das "Tribunal" eh mal verändern.
    Veto, das Tribunal kommt viel öfters vor als der vierte Mann der von Yasmin unerlaubterweise eingeführt wurde. Ein Tribunal besteht aus 3 Mächten, bzw Mitgliedern. Daher ist der vierte Mann hier fehl am Platz.

    Wenn unbedingt ne ungerade gewollt wird könnens auch 5 sein, aber ich fände obs nun 2 oder 3 sind irgendwie irrelevant.
    Da schon überall von 3 Leuten die Rede ist, sollen es drei werden

  15. #15
    Puhuhu Avatar von Slaan
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    Willst du mir grade sagen, dass du die Vorschläge nach persönlichen Präferenzen ausgewählt hast? Die Idee eines Tribunals wurde hart erkämpft und hat sich am Ende in den Köpfen vieler Durchgesetzt und jetzt ignorierst du das einfach?

    Ich würde lieber den Oberbefehl alleinig bei Österreich oder Preußen sehen als diesem Gremium noch mehr Bürokratie aufzuerlegen. Nicht davon zu sprechen, dass eine grade Zahl bei etwas mit Abstimmungen ein Rezept für Desaster ist
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