Sekretariat des Deutschen Bundestages
Hauptsekretär des deutschen Bundestages ist Friedrich Hermann Otto Fürst zu Hohenzollern. Im obligen die täglichen organisatorischen Geschäfte des Bundes, wie zum Beispiel die Vorlage eines Gesetzes an den Vorsitzenden oder die zeitliche Planung des Bundestages. Auch die Auszählung der Stimmen fällt ihm zu.
Der Sekretär verpflichtet sich, unabhängig und neutral alle Vorschläge aufzunehmen und zu bewerten. Er ist dafür Verantwortlich, dass die Balance im Bundestag bestehen bleibt und jede Stimme erhöhrt wird. Dabei wird berücksichtigt, dass die endgültige Weisung immer vom Vorsitzenden kommt, und alle Anweisungen des Sekretärs bis zum Widerspruch durch den Vorsitzenden gelten.
Der Sekretär wurde von Franz I., Kaiser von Österreich und Vorsitzender des Deutschen Bundes eingesetzt.