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Thema: Neue Verfassung

  1. #1
    Ewige Vorsitzende Avatar von bigbean
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    Neue Verfassung

    Treue Jazaya,

    am heutigen Tage wurden die Wahlen zu einer Übergangsregierung beendet. Das Ergebnis ist unmissverständlich. Von diesem Augenblick an wird das Volk der Jazaya durch eine demokratisch legitimierte Regierung geführt, gebildet von Verteidigungsminister DarkT und Senatspräsident BbarronN.

    Es ist nun unsere Aufgabe – die Aufgabe aller Jazaya - eine neue Verfassung zu formulieren. Dies hier ist der Platz und jetzt ist die Zeit, um sich einzubringen!

    Hochachtungsvoll,
    Senatsmitglied bigbean

    Neueste Version des Verfassungsentwurfes
    Geändert von bigbean (08. August 2005 um 13:39 Uhr)

  2. #2
    Ewige Vorsitzende Avatar von bigbean
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    Hier schon einmal ein VerfassungsENTWURF – bitte um Diskussion! Darüber hinaus weise ich auf die bisherige Verfassung hin.

    +++++++++++++++++++++++++++++++

    Verfassungsentwurf für die Republik Jazaya

    Präambel

    Wir, das Volk der Jazaya, in tiefster Demut vor unserer Göttin und dem Leben, beseelt von dem Wunsch, dem Frieden und der Freiheit in der Welt zu dienen und von der Absicht geleitet, unseren Bunde zu vervollkommnen, die Gerechtigkeit zu verwirklichen, die Ruhe im Inneren zu sichern, für die Landesverteidigung zu sorgen und das allgemeine Wohl zu fördern, setzen und begründen diese Verfassung.


    Art. 1 Staatsangehörigkeit und Bürgerrecht. (1) Jeder, der die Verfassung achtet und unserer Göttin dienen will, kann die Jazaya Staatsangehörigkeit und das Bürgerrecht erlangen. Sie werden erteilt von den Konsuln beziehungsweise von deren Bevollmächtigten mit Hilfe der DG4-Administration.
    (2) Die Bürger Jazayas sind gleich vor dem Gesetz.
    (3) Sie haben allgemeine Handlungsfreiheit und haben das Recht auf freie Meinungsäußerung sowie auf freie Persönlichkeitsentfaltung, soweit sie nicht die Rechte anderer verletzen und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen die guten Sitten verstoßen. In diese Rechte dürfen nur aus den genannten Gründen ausschließlich der Senat und die DG4-Moderation eingreifen.
    (4) Alle Staatsbürger verpflichten sich, die Staatsgeheimnisse zu wahren und zum Wohle des Volkes zu handeln.
    (5) Nur die Vollversammlung aller Staatsangehörigen entscheidet über Krieg und Frieden mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleicheit entscheiden die Konsuln gemeinsam. Art. 6 Abs. 4 findet entsprechende Anwendung.
    (6) Das Bürgerrecht und die Staatsangehörigkeit kann nur verlieren, wer gegen diese Verfassung verstößt und zum Schaden des Volkes handelt. Ob ein solcher Verstoß und Schaden vorliegt, entscheidet allein der Senat. Der Senat teilt seine Entscheidung den Konsuln oder ihren Hilfsbeamten mit, welche dieser zu entsprechen haben.


    I. Der Senat

    Art. 2 Zusammensetzung. (1) Jeder Staatsbürger ist Mitglied der Volksversammlung, die den Namen Senat trägt. Seinen Status als Senator verliert ein Staatsbürger, wenn er einem der drei Orden beitritt.
    (2) Senatoren sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen und der Verfassung unterworfen. Sie wirken bei der politischen Willensbildung mit.

    Art. 3 Senatspräsident. (1) Der Senat wählt aus seinen Reihen einen Präsidenten mit einfacher Mehrheit.
    (2) Der Senatspräsident kann, nach entsprechender Bevollmächtigung, als Stellvertreter der gesamten Kammer bei Verhandlungen auftreten. Er kann eine Geschäftsordnung erlassen. Der Präsident schützt die Würde und Rechte des Senats, fördert seine Arbeiten und wahrt die Ordnung im Hause.
    (3) Der Senat kann sein Misstrauen gegenüber dem Senatspräsidenten jederzeit dadurch aussprechen, dass er mit einfacher Mehrheit einen Nachfolger wählt.

    Art. 4 Aufgaben. (1) Der Senat repräsentiert das Volk der Jazaya. Er bietet ausdrücklich jedem Staatsbürger einen Ort der Meinungsäußerung.
    (2) Der Senat kontrolliert den Haushalt. (Produktion / Städte)
    (3) Dem hohen Haus unterliegt die Rechtsprechung.
    (4) Die Ausübung der staatlichen Gewalt und die Erfüllung der staatlichen Aufgaben ist Sache des Senats, soweit diese Verfassung keinem anderen Organ dies zuspricht.


    II. Die Konsuln

    Art. 5 Ernennung. (1) Die beiden Konsuln werden von dem Senat mit einfacher Mehrheit in geheimer Wahl gewählt.
    (2) Der Senat kann jederzeit sein Misstrauen gegenüber beiden oder auch einzelnen Konsuln dadurch aussprechen, dass er mit einfacher Mehrheit einen oder mehrere Nachfolger wählt.

    Art. 6 Verantwortung. (1) Die Konsuln dienen dem Wohle des Volkes und dem Schutze der Verfassung. Sie stellen damit die direkten Vertreter des göttlichen Willens dar und sind die Staatsoberhäupter der Jazaya Republik. Ihnen obliegt die Organisationshoheit.
    (2) Die Konsuln bestimmen die Richtlinien der Politik und tragen die politische Verantwortung.
    (3) Ein Konsul kann grundsätzlich nur mit Zustimmung des jeweils anderen verbindlich handeln, es sei denn, diese Verfassung sieht ausdrückliche Ausnahmen vor.
    (4) Bei Entscheidungen, die nur den Konsuln gemeinsam obliegen, sind die Konsuln bei Uneinigkeit verpflichtet, diese Entscheidungen dem Senat zur Abstimmung vorzulegen.

    Art. 7 Vertretung. Ein Konsul kann im Falle seiner Verhinderung oder zum Ziele der Effizienzsteigerung einen Vertreter auf Zeit für einzelne konsularische Aufgaben berufen.


    III. Die Ministerien

    Art. 8 Ministerien. (1) Es ist ein Propagandaministerium, ein Verteidigungsministerium und ein Außenministerium einzurichten.
    (2) Darüber hinaus können die Konsuln weitere Ministerien errichten.

    Art. 9 Minister. (1) Minister werden einvernehmlich von beiden Konsuln nach eigenem Ermessen ernannt und entlassen.
    (2) Innerhalb der politischen Richtlinien der Konsuln leitet jeder Minister seinen Geschäftsbereich vollkommen selbständig und unter eigener Verantwortung.
    (3) Jeder Minister kann Wahlen zu ministeriumsinternen Themen ausrufen, an denen nur Ministeriumsmitglieder teilnehmen dürfen.
    (4) Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministern und den Konsuln entscheiden die Konsuln gemeinsam. Können sich auch die Konsuln nicht einigen, ist Art. 6 Abs. 4 entsprechend anzuwenden.

    Art. 10 Heiliger Orden. (1) Das Propagandaministerium trägt den Namen Heiliger Orden; der Minister erhält den Titel des Heiligen Priesters.
    (2) Der Heilige Priester hat nach eigenem Gutdünken Predigen zu verfassen. Er nimmt Brüder und Schwestern in den Heiligen Orden auf und gibt dem Orden eine innere Struktur.
    (3) Der Heilige Orden dient der Religion und Kultur der Jazaya.

    (gedichte, geschichten, propaganda-missionen, mitglieder-anwerbung, geb-grüße, predigen, chats etc.)

    Art. 11 Phoenix Orden. (1) Das Verteidigungsministerium trägt den Namen Phoenix Orden; der Minister erhält den Titel des Generals.
    (2) Der General hat die grundsätzliche Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte. Nur er ernennt Mitglieder des Phoenix Ordens und erlässt eine militärische Rangordnung.
    (3) Der Phoenix-Orden ist zuständig für die Truppenbenennung.

    Art. 12 Orden der Diplomaten. (1) Das Außenministerium trägt den Namen Orden der Diplomaten; der Minister erhält den Titel des Großdiplomaten.
    (2) Die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten ist Sache des Großdiplomaten. Er ernennt die zuständigen Botschafter.

    IV. Die Zugausführung

    Art. 13 Zugführer. (1) Züge sind von den Zugführern mit bestem Wissen und Gewissen durchzuführen. Zugführer kann jeder Staatsangehörige sein, vorbehaltlich Abs. 2.
    (2) Um handeln zu können, muss der Zugführer entweder die ausdrückliche Zustimmung für den Zug von beiden Konsuln oder von einem Konsul und zwei weiteren Staatsangehörigen Jazayas haben. Zusätzlich zu Satz 1 können die beiden Konsuln nach Bekanntgabe ihres jeweiligen Einvernehmens im Senat auch alleinig einen Zug durchführen.
    (3) Der Zugausführende muss ein Zugprotokoll im internen Forumsbereich der Jazaya veröffentlichen und im öffentlichen Savethread des DG das Versenden des Saves vermerken.

    +++++++++++++++++++++++++++++++

    Bitte Vorschläge für Veränderungen und Ergänzungen!
    Geändert von bigbean (19. August 2007 um 16:03 Uhr)

  3. #3
    Geschichtenerzähler Avatar von bischop
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    Zitat Zitat von bigbean
    (2) Um handeln zu können, muss der Zugführer entweder die ausdrückliche Zustimmung für den Zug von beiden Konsuln oder von einem Konsul und fünf weiteren Staatsangehörigen Jazayas haben.

    Bitte Vorschläge für Veränderungen und Ergänzungen![/CENTER]
    ich weis du meinst es gut und es klingt auch gut nur damit setzen wir uns selbst schach matt

    denn 5 senatoren+1 konsul haben sich schon mal soviele zu einem zug geäußert ??

    oder meinst du nur das entweder 2 konsulen oder 5 senatoren einem das recht verleihen generell zuziehen ??

  4. #4
    Ewige Vorsitzende Avatar von bigbean
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    Zitat Zitat von bischop
    ich weis du meinst es gut und es klingt auch gut nur damit setzen wir uns selbst schach matt

    denn 5 senatoren+1 konsul haben sich schon mal soviele zu einem zug geäußert ??

    oder meinst du nur das entweder 2 konsulen oder 5 senatoren einem das recht verleihen generell zuziehen ??
    Nun, keine Panik, Kritik ist wunderbar und erwünscht ! Also:

    1. Fall: Die zwei Konsuln DarkT und BbarronN sind ja eigentlich immer da bzw. nicht länger als 24h nicht erreichbar.
    ODER
    2. Fall: Oder zumindest einer der beiden ist sehr, sehr wahrscheinlich anwesend. Dazu noch ein paar Mitglieder. Zack, Zug kann gemacht werden.
    Ich habe absichtlich "Staatsangehörige" geschrieben, d.h. nicht zwingend Senatoren. Die Rechnung wäre: Zugführer + 1 Konsul+ 5 weitere = 7 Mitglieder. Das ist eine unstreitige Mehrheit aller aktiven (jedoch können sich ja auch passive äußern). Dadurch dürfte es zu keinen Streitigkeiten mehr kommen...

    DANN KANN JEDER ZIEHEN, DER WILL.

    Natürlich könnte man auf 4 runter... aber 6 (=nette Mehrheit) sollte es schon sein, oder? Und bei einfachen Zügen sind immer die Konsuln bestimmt erreichbar.

    Notlösung: Ein Konsul kann gem. Artikel 7 einen "Zug-Bestätigungs-Vertreter" ernennen.

  5. #5
    Muschelsucher
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    Wann sind bei uns mal gleichzeitig 5-6 Leute im Internen?
    Die Idee an sich ist zwar gut, jedoch führt das imo zu einer totalen Zugverzögerung. Vor allem in den kommenden Wochen, in denen wohl sicherlich der ein oder andere im Urlaub ist, könnte es imo sehr schwer sein, eine Mehrheit zu finden.
    Schau nur mal den Allianzpoll an, da haben in 3(?) Tagen gerademal 5 Leute abgestimmt.
    Aber mit 3-4 Leuten als Bestätigung sollte dein Vorschlag möglicherweise umsetzbar sein, aber auch hier würde das ganze die Zugzeit drastisch erhöhen.

  6. #6
    Ewige Vorsitzende Avatar von bigbean
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    Ja, ok, das Problem ist mir jetzt bewusst...

    Mmh, ich ändere es mal auf 2 weitere Staatsangehörige + 1 Konsul + Zugführer = 4

    IST DAS IN ORDNUNG?
    Geändert von bigbean (26. Juli 2005 um 22:50 Uhr)

  7. #7
    Ewige Vorsitzende Avatar von bigbean
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    Neben diesem Verfassungsentwurf, bitte ich va die Konsuln einmal die Anträge zu studieren.

    Aus diesen könnten evtl. auch Ministerien Ideen für konkrete weitere Aufgaben entwickeln..

  8. #8
    Jazaya-Senatsmitglied Avatar von ThorbiMorbi
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    Jemand, der sich in der Materie auskennt, sollte vielleicht zum Geheimdienstchef ernannt werden und den Auftrag bekommen, allgemeine Informationen über Verbündete und Gegner zu sammeln und in knapper Form zusammen mit den letzten Ereignissen zusammenstellen. Das könnte etwa so aussehen:

    HRRDN
    Status: feindlich (Krieg)

    Diplomatie:
    Gaya: Frieden
    Osmanen: Krieg

    Städte: 1
    - Aachen, 3

    Truppenstärke:
    gesamt: soundsoviele
    Bekannte: 2 Bogis, 1 Lanze
    vermutete Weitere: soundsoviele
    davon in der Nähe unserer Städte/Truppen: 3

    uns unbekannte Techs: soundsoviele
    nicht ihnen, aber uns bekannte Techs: soundsoviele

    Neueste Ereignisse:
    - Bürgerkrieg, Kaiser entmachtet
    - blubb
    Geändert von ThorbiMorbi (26. Juli 2005 um 19:29 Uhr)
    |: Iiiiiiiiich kenn ein Lied das alle hier nervt, das alle hier nervt, das alle hier nervt, ich kenn ein Lied das alle hier nervt und das geht so :|

    Botschaft des Fürstentums Teutoburg

    Legend of the Green Dragon Char

  9. #9
    Ewige Vorsitzende Avatar von bigbean
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    Zitat Zitat von ThorbiMorbi
    Jemand, der sich in der Materie auskennt, sollte vielleicht zum Geheimdienstchef ernannt werden und den Auftrag bekommen, allgemeine Informationen über Verbündete und Gegner zu sammeln und in knapper Form zusammen mit den letzten Ereignissen zusammenstellen. Das könnte etwa so aussehen:

    HRRDN
    Status: feindlich (Krieg)

    Diplomatie:
    Gaya: Frieden
    Osmanen: Krieg

    Städte: 1
    - Aachen, 3

    Truppenstärke:
    gesamt: soundsoviele
    Bekannte: 2 Bogis, 1 Lanze
    vermutete Weitere: soundsoviele
    davon in der Nähe unserer Städte/Truppen: 3

    uns unbekannte Techs: soundsoviele
    nicht ihnen, aber uns bekannte Techs: soundsoviele

    Neueste Ereignisse:
    - Bürgerkrieg, Kaiser entmachtet
    - blubb
    Man könnte dies in der Tat mit in die Verfassung aufnehmen. Allerdings würde ich es lieber den Konsuln in ihrer Organisationshoheit überlassen, einen Geheimdienst zu installieren. Es steht ihnen ja auch frei, zB weitere Ministerien zu bilden; lediglich die drei genannten sind verfassungsrechtlich vorgeschrieben und in ihrem Bestand garantiert.

    Auch könnte man darüber nachdenken, ob sich nicht einer der drei Minister dazu bereit erklären würde, einen Geheimdienst zu leiten, damit mehr konkrete Aufgaben und Befugnisse für den jeweiligen Orden entstehen.

  10. #10
    Muschelsucher
    Gast
    Könnte man nicht direkt einen der Orden in einen Geheimdienst umwandeln?
    Den Hl. Orden könnte man z.B. zu einem "Inquisitations-Orden" machen, der die anderen teams, die "Ungläubigen" ausspioniert (rpg-mäßig gedacht).

  11. #11
    Ewige Vorsitzende Avatar von bigbean
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    Zitat Zitat von Muschelsucher
    Könnte man nicht direkt einen der Orden in einen Geheimdienst umwandeln?
    Den Hl. Orden könnte man z.B. zu einem "Inquisitations-Orden" machen, der die anderen teams, die "Ungläubigen" ausspioniert (rpg-mäßig gedacht).
    Ja, sowas in der Art habe ich mir auch vorgestellt ! Aber ich würde den Heiligen Orden nicht zwingend umbenennen... sonst bekommt er einen negativen Beigeschmack, oder?
    Aber auch das Verteidigungsministerium oder das Außenministerium könnten sich den Geheimdienst unter den Nagel reißen - das sollen die Konsuln + Minister regeln ...
    Oder findet Ihr, dass sollte in der Verfassung stehen (kenne keine, wo das mit dem Geheimdienst so in seiner Ausführlichkeit steht...)?

  12. #12
    Muschelsucher
    Gast
    Wenn der Geheimdienst in der Verfassung steht, ist er dann noch geheim?

  13. #13
    Ewige Vorsitzende Avatar von bigbean
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    ja *lach* daher: Nicht explizit regeln. Der soll von den Konsuln / Ministern eingesetzt werden... dann haben die was zu tun just kidding

  14. #14
    Muschelsucher
    Gast
    Dann müssen die Konsuln/Konsule(?) aber in der Verfassung auch das Recht bekommen, derartige Dienste einzuführen.

  15. #15
    Jazaya-Senatsmitglied Avatar von ThorbiMorbi
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    Ich bin dagegen diese Aufgaben dem Heiligen Orden zu übertragen, der sollte für reine RPG-Aktionen zuständig sein.
    Lieber einen neuen Orden gründen, so etwas wie "Orden der Schatten", oder "Orden der Wissenden".
    |: Iiiiiiiiich kenn ein Lied das alle hier nervt, das alle hier nervt, das alle hier nervt, ich kenn ein Lied das alle hier nervt und das geht so :|

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