Die Diskussion, welche der beiden Plätze, Ulm oder Rastatt, sich günstiger auf die Verteidigungsfähigkeit des Bundes auswirken würde, hatte seit der Mitte der 30er Jahre des 19. Jahrhunderts einen polemischen Höhepunkt erreicht. Österreich bevorzugte zur Deckung seiner eigenen Grenzen sowie im Interesse einer defensiven Verteidigungskonzeption für den süddeutschen Raum, an der es teilhaben konnte, Ulm. Die süddeutschen Staaten zogen dagegen Rastatt vor, weil sie damit ihre aktive Verteidigung am Oberrhein verstärken wollten. Preußen neigte traditionell mehr der süddeutschen Position zu, da sie sich mit seiner eigenen Sicherheitspolitik deckte.
In dieser festgefahrenen Situation schlug im Oktober 1836 der württembergische König Wilhelm I. die Befestigung beider Orte vor. Diese Position übernahm auch der preußische Bevollmächtigte bei der Bundesmilitärkommission. Nach langwierigen Verhandlungen gelang es ihm, im August 1838 den bayerischen König und ein Jahr später auch den österreichischen Bevollmächtigten bei der Bundesmilitärkommission, für den Plan zu gewinnen. Eine definitive Beschlussfassung über den Bau der Festungen Rastatt und Ulm kam aber erst unter dem Eindruck der Rheinkrise zustande. Am 26. März 1841 beschloss die Bundesversammlung den Bau beider Festungen.