Zitat von
zerialienguru
Der vorliegende Fall zeigt auf, wie wichtig es ist, dass sich Handelskompanien gegen Ausfälle schützen können. Deswegen sei auf die Oldenburger Handelsversicherung hingewiesen, die durch das Großherzogtum Oldenburg im Jahre 1836 gegründet wurde mit dem Ziel, den Handel mehr Sicherheiten zu bieten.
Nach Beratungen zwischen dem Großherzogtum und der Versicherung wurde beschlossen, diese auch nichtoldenburger Handelskompanien zu öffnen. Hierzu eine Bekanntmachung der Oldenburger Handelsversicherung (OLHA):
Die OLHA informiert:
1. Die Versicherung kann von allen im Großherzogtum Oldenburg registrierten Unternehmen genutzt werden. Gegen Zahlung des entsprechenden Versicherungsbetrages (Grundprozentsatz [Basiswert + konjukturabhäniger Wert] + Risikoaufschlag für die jeweilige Handelsregion + Bewertungssatz für das Unternehmen) kann ein entsprechender Ausfallschutz erworben werden.
2. Die Oldenburger Handelsversicherung steht auch ausländischen Unternehmen offen:
a) Für Unternehmen aus den befreundeten Staaten Dänemark, Frankreich und Österreich beträgt der Versicherungsbetrag der oldenburger Grundwert + 0,5 Prozentpunkte
b) Für Unternehmen aus dem Norddeutschen Zollbund beträgt der Versicherungsbetrag der oldenburger Grundwert + 1 Prozentpunkt
c) Für Unternehmen aus dem restlichen Deutschen Bund beträgt der Versicherungsbetrag der oldenburger Grundwert + 1,5 Prozentpunkte
d) Für Unternehmen aus dem Ausland beträgt der Versicherungsbetrag der oldenburger Grundwert + 2 Prozentpunkte
3. Ermäßigungen
a) Der Satz verringert sich um 0,5 Prozentpunkte, wenn das Unternehmen innerhalb der Grenzen des Großherzogtum Oldenburgs eine Niederlassung eröffnet.
b) Weiter verringert sich der Satz um 0,25 Prozentpunkte, wenn das Unternehmen an der Börse zu Rüstringen registriert ist und dort regelmäßig (d. h. mindestens jährlich) seine Geschäftszahlen veröffentlicht.
c) Sofern der Sitz des Unternehmes in die Grenzen des Großherzogtum Oldenburgs verlegt wird, gilt Punkt 1.
4. Für Mittelamerika wird eine Risikoneubewertung vorgenommen
5. Die maximale auszuzahlende Schadenssumme beträgt für ein betroffenes Unternehmen 25% der Jahresbeitragseinnahmen der Oldenburger Handelsversicherung (Deckelung), pro Jahr darf maximal 50% des Grundkapitals der Versicherung an betroffene Unternehmen ausbezahlt werden. Wird eine der beiden Grenzen überschritten, so wird der auszahlende Betrag zwischen den betroffenen Unternehmen aufgeteielt und ausgezahlt. Ist dies auf Grund zeitlichen Verzugs nicht möglich, werden zuerst die Unternehmen ausbezahlt, die sich zuerst gemeldet haben.
6. Grundvoraussetzung für den Abschluss einer Versicherung bildet die vorherige Einreichung der Jahresendbuchführung des Vorjahres der Unternehmen, damit eine Risikobewertung des Unternehmes vorgenommen werden kann, sofern das Unternehmen nicht unter Punkt 3b) fällt.
7. Kommt es zu juristischen Streitfällen, so ist der Gerichtsort hierfür stets Oldenburg. Wer dem nicht zustimmt, kann keine Versicherung abschließen.
8. Das Großherzogtum Oldenburg als Eigner der Oldenburger Handelsversicherung ist im Insolvenzfalle der Versicherung von der Haftung befreit.
Besonders interessant dürfte die Versicherung für all jene Handelskompanien sein, die sich nicht darauf verlassen können, dass ihr Heimatstaat effektiven Schutz vor solchen Zwischenfällen leisten kann.