Der Kaiser von China, also momentan Daoguang, hat keine Verfassung und ist streng konservativ (Reaktion gibt es da nicht, weil die nie die Aufklärung hatten) .
Außerdem hat er mehrere Millionen Soldaten .
Nicht vergessen: 1118 Tage lang war die freiheitlich-demokratischen Grundordnung durch Regierung und Parlament in Bund und Ländern aufgehoben! Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden!
Die Meldepflicht muss zudem noch immer aufgehoben werden.
"Es ist die Schicksalsfrage Deutschlands: Wir stehen vor der Wahl zwischen Sklaverei und Freiheit. Wir wählen die Freiheit!" - Konrad Adenauer
"The only thing we have to fear is fear itself." - Franklin D. Roosevelt
Ob es ein elemantares Recht ist zu entscheiden ob man in Supranationalen Organisationen Mitglied ist ist keine Frage. Die Frage hier wäre ob der Bund dieses Recht aussetzen darf. Und ich sage mit Recht nein
Da wir grad bei Chaos und Klagen sind :
Wir, Paul Alexander Leopold II von Lippe-Detmold, Von Gottes Gnaden souveräner Fürst zu Lippe, edler Herr und Graf zu Schwelenberg und Sternberg xc legt hiermit Klage ein gegen die Fürsten folgender Bundesglieder:
Preußen, Österreich, Hannover, Schaumburg-Lippe, Oldenburg sowie Baden.
Ferner die außerbündischen Fürsten der Staaten Russland, Frankreich sowie dem Vereinigten Königreich.
Ihnen werden folgende schwere Vergehen gegen die Bundesakte und widerrechtliche Eingriffe in die Souveränität und die Verfasstheit des Fürstentum Lippes vorgeworfen, unter anderem durch das Diktat von Bielfeld:
- Erlass eines Beschlusses mit Gesetzeskraft für den Bund bzw. seiner Mitgliedsstaaten, obwohl dazu ausschließlich die Bundesversammlung und bedingt das Bundesgericht zuständig sind
- Verschwörung gegen einen Mitgliedsstaat
- Verstoß gegen die Garantie für das Fürstentum Lippe
- Verstoß gegen die Beistandsverpflichtung
- Eingriffe in die Souveränität und die Verfassung des Fürstentum Lippes
- Eingriffe in die Erbfolge des Hauses Lippe-Detmold, die ohnehin Hausgesetz ist und damit erst recht nicht durch auswärtige Fürsten verändert werden kann, sodass jegliche Äußerungen hierzu im Bielefelder Diktat ohnehin wirkungslos sind
Gefordert wird die Wiederherstellung des Status Quo, in dem die ausländische Besatzung durch das Fürstentum Schaumburg-Lippe beendet wird, sodass die Verfassungmäßigen Organe, nämlich der Fürst von Lippe, Leopold II aus dem Haus Lippe-Detmold und die Ständeversammlung gemäß der Verfassung von 1821 wieder ihren Pflichten nachkommen können und nicht mehr durch fremdländische Truppen, seien es reguläre des Fürstentums Schaumburg-Lippe, seien es im Ausland aufgestellte Freikorps oder sonstige bewaffnete Banden, daran gehindert werden und der übrige Staatsapperat durch Erpressung ausländischer Mächte nicht mehr dazu gezwungen wird, den Anweisungen der Besatzer und nicht jenen des Fürsten Folge zu leisten.
Ferner wird natürlich eine Entschädigung für die Jahre, die wir die Besatzung unsere geliebten Landes erdulden mussten, gefordert.
Dass Wir als Fürst des besetzten Fürstentums Lippe ein Beschwer haben, brauchen Wir wohl nicht noch ausführlicher begründen.
[Anmerkung der Redaktion: Für die Dauer der Verhandlungen ruhen natürlich alle meine anderen Ämter (im Falle des Klageerfolgs werden sie natürlich aufgegeben) und der Willkürfaden muss leider ohne mich auskommen. Speziell in der London-Kiste muss man daher bis auf weiteres Azrael nerven. Ich hab gehört, das ist derzeit besonders gut, da Azrael in blendender Laune ist ]
[Weitere Anmerkung der Redaktion: So hebt man eine Verfassung auf: Tschüss Verfassung]
Das Gericht wird den Antrag prüfen.
Die Zuschauer werden gebeten sich zurückzuhalten und den Fall in der nahegelegenen Gaststätte "Zum alten Fritz" zu besprechen. Anscheinend denkt selbst die hohe Geistlichkeit, wir wären hier ein Debattiersalon.
Was uns bei einer ersten Sichtung auffiel:
Wir möchten darauf hinweisen das Ihr vor diesem Gericht keine Klage gegen Nichtbundesglieder einreichen könnt.
Wenn ihr das Vereinigte Königreich, Frankreich oder Russland verklagen möchtet, müsstet ihr euch an andere, eventuell dafür zuständige Gerichte wenden.§5 Abs. 4 Es darf Klage erhoben werden gegen die Bundesglieder, die Fürsten und Vertreter der Freien Städte als Vertreter der Bundesglieder und die Fürsten und Vertreter der Freien Städte in Natura.
Es gäbe da noch ein oder zwei Punkte, welche wir aber besprechen können, nach der üblichen Prüfung der Zulässigkeit.
Geändert von Sarellion (07. April 2014 um 06:34 Uhr)
Meine Stories:
Sim City Societies: England obsiegt, Großkanzler Sutler baut ein neues London
ANNO 2070: Die Zukunft wird nass
Fallen Enchantress - Legendary Heroes: Geschichten aus der Gruft
... und herein kommt der bayrische könig, der sich ob der veranstaltung mit zwei Fässern Bier auf den Sitzen neben sich köstlich amüsiert
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Leopold ist nicht mehr Fürst von Lippe-Detmold oder dem vereinigten Lippe und damit fehlt ihm die Klagebefugnis.3. Klagebefugt sind die Fürsten und Vertreter der Freien Städte als Vertreter der Bundesglieder, die Fürsten und Vertreter der Freien Städte als Person in Natura.
Tatsächlich ist das der Punkt, den das Gericht derzeit prüft.
Der Kläger sieht sich immer noch als regierender Fürst von Lippe, die Beklagten tun das nicht. Interessanterweise haben sie ihm die Privilegien des regierenden Hochadels im Bielefelder Diktat zugestanden, worunter eigentlich auch das Recht gehört, am Bundesgerichtshof Klage einzureichen. Der Kläger wiederum führt Klage gegen eben dieses Dokument, wo ihm diese Privilegien zugesichert werden.
Sinn der Klage ist es mehr oder weniger festzustellen, ob nun dem Kläger Unrecht zugefügt wurde, durch die Aktionen der Beklagten, ihm die Regierungsgewalt abzuerkennen oder nicht. Ihr versteht schon wie seltsam die Logik ist, eine rechtliche Prüfung der Rechtssache zu verweigern aufgrund der Sache selbst? Ein einfaches Gericht würde auch nicht eine Klage abweisen, bei der es um eine Besitzstreitigkeit geht, aufgrund der Tatsache, das sich besagtes Gut, derzeit im Besit einer Partei ist.
Andererseits würde das Gericht mit der Zulassung der Klage anerkennen, das der Fürst klageberechtigt ist, womit er als Fürst eines Bundesglieds anerkannt würde, da die Klageberechtigung ein Privileg eines ebensolchen ist. Somit wäre das eine Form des Vorabentscheids, bevor das Verfahren überhaupt richtig begonnen hat.
Ihr als Beklagter sagt ja, das er kein Fürst eines Bundesglieds mehr ist, der Kläger sagt, ihr liegt damit im Unrecht. Darum geht es ja mehr oder weniger.
Wir können uns dabei auch nicht auf das Bielefelder Diktat berufen, was wiederum eine Form des Vorabentscheids wäre, da der Kläger dieses Dokument ja nicht anerkennt und ihm seiner Auffassung nach dadurch Unrecht zugefügt wurde. Zumindest führ er es hier an, als Dokument, für das Unrecht, was ihm seiner Meinung nach zugefügt wurde.
Die werten Herren Fürsten verstehen das Dilemma? Wir nehmen durch die Klagezulassung eine Entscheidung ohne den Sachverhalt groß prüfen zu können und ohne die Parteien angehört zu haben. Wenn wir nun schon bei der Klagezulassung die Parteien zum betreffenden Sachverhalt hören ist das ja schon effektiv der größte Streitpunkt des Verfahrens an sich.
Wäre denn der werte Herr Kläger bereit, falls das Gericht die Klage zulassen würde, anzuerkennen, das die Klagezulassung keine Entscheidung über die Sache an sich ist.*
*Und nu ohne RPG. Yasmin, vielleicht fehlen mir nur paar Stunden Schlaf und lieg total falsch. Aber wenn ich das richtig sehe, könntest du ab dem Punkt der Klagezulassung sagen "Ich bin der Fürst von Lippe, das hat das Gericht soeben durch seine eigene Entscheidung bestätigt, da es mein Privileg hier klagen zu dürfen anerkannt hat. Damit ist mir in den andere Klagepunkten Recht zu geben, da die Jungs, die mich abgesägt haben, damit Besatzer sind und der Schaumburger sowieso."
Also da hätte ich schon gern ne Zusicherung, das eine evtl. Klagezulassung nicht nachher als Argument deiner Seite auf dem Tisch landet.
Meine Stories:
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Yasmin könnte z.B. mich fragen, ob ich für sie klage.
Georg II. von Waldeck und Pyrmont ist der Schwager des Fürsten von Schaumburg-Lippe. Meine Nichten und Neffen sind also Erben auf den Thron von Schaumburg-Lippe und damit auch (oder auch nicht) Erben von Lippe-Detmold. Für mich wäre das also eine Familiensache, Ebrecht etc. - ich hätte also einen Grund, die Klage vorzubringen und klären zu lassen.
Dann hast du aber doch kein echtes Beschwer, wenn deine Familie vom Bielefelder Diktat noch profitiert, oder?
Sie/Ihr
Storys:
(Civ 4 BASE 5.0): Die Geschichte des römischen Reiches (abgeschlossen)
(Civ 4 BASE 6.0): Das Reich der Mitte auf dem Weg durch die Geschichte (abgebrochen)