Damit der Lippesche Protest auch nicht ungehört untergeht. Irgendwie ist wohl jeder davon ausgegangen, dass der andere das dann schon noch postet. Falls da von meinen Mitspielern noch Änderungen vorgenommern werden, diese bitte dann noch nachträglich berücksichtigen.

Militärreform des Süddeutschen Bundes



1. Struktur des Heeres
1.1. Mannesstärke
Jeder Staat des Süddeutschen Bundes stellt minimal 0,5% seiner Bevölkerung in Form von Soldaten.

1.2. Wehrpflicht
Wehrpflicht bleibt bis auf weiteres Sache der Mitgliedsstaaten.

1.3. Aufteilung
Die Grundstruktur der Heere bleibt bei dem vom Herzog von Braunschweig aufstelltem System (Züge 50 Mann, Kompanien 100 Mann, Bataillone 500 Mann, Regimenter 2.500 Mann, Divisionen 10.000 Mann, Korps 40.000 Mann), da man somit eine einfache Eingliederung in das Bundesheer erreicht.
Artillerieverbände sind dagegen in Batterien einzuteilen.
Bataillone und Regimenter sind wie folgt aufzustellen:

Jedes Bataillon (500 Mann) enthält:
1 Batterie Feldartillerie (21 Mann)
1 Berittene Batterie (25 Mann)
3 Züge Kavallerie
1 Zug Jäger
5 Züge Infanterie (pro Zug sind 10 Mann als Ingenieur- und Pioniertrupp auszubilden)
1 Sanitätstrupp (Ein Arzt, ein Veterinär und zwei Assistenten)

Jedes Regiment (2550 Mann) enthält:
5 Battaillone
1 Batterie schwere Artillerie
10 (schwere) Munitions- und Versorgungswagen in Reserve

Somit ist die kleinste aufstellbare Einheit ein Bataillon.

Batterien:
3 Kanonen (8-Pfünder), eine Haubitze und 4 Wägen (je 75 Geschosse + 25 Katätschenladungen)
Bedient von insgesamt 13 Kanonieren (1 Offizier) und 8 Mann in den Wägen (jew. 2 Mann, 1 davon Reservekanonier)

Schwere Batterien:
4 Kanonen (12-Pfünder) und 6 Munitionswagen (je 50 Geschosse und 25 Brandbomben)
Bedient von insgesamt 18 Kanonieren (1 Offizier, 1 Mann mit Fernglas (Richtschütze)) und 12 Mann in den Wägen (jew. 2 Mann, 1 davon Reservekanonier)

Berittene Batterie:
3 Kanonen (9-Pfünder) und 3 Munitionswagen (je 75 Geschosse + 25 Katätschenladungen)
Bedient von 19 Kanonieren (1 Offizier) und 6 Mann in den Wägen (jew. 2 Mann, 1 davon Reservekanonier)


2. Offiziere:
Die Ausbildung aller höheren Offiziere wird in der traditionellen Militärakademie zu München abgeschlossen. Weitere Ausbildungsstätten für die niederen Offiziersgrade werden lokal in den Mitgliedsstaaten aufgebaut.
Für die Offizierslaufbahn sei es fürderhin nicht vonnöten, dass der Kandidat von Adel ist. Jeder freie Bürger der über die nötigen Voraussetzungen verfügt kann sich melden.
Einen Anspruch auf Offiziersstellen sollen von nun an in Friedenszeiten nur Kenntnisse und Bildung gewähren, in Kriegszeiten ausgezeichnete Tapferkeit und Überblick. Aus den ganzen Staaten des Süddeutschen Bundes können daher alle Individuen, die diese Eigenschaft besitzen, auf die höchsten Ehrenstellen im Militär Anspruch machen. Aller bisher stattgehabte Vorzug des Standes hört beim Militär ganz auf und jeder hat gleiche Pflichten und gleiche Rechte.

3. Militärjustiz
Militärrecht gelte nur noch für aktive Soldaten, nicht jedoch für beurlaubte.
Jegliche Prügelstrafen sind abgeschafft, Freiheitsstrafen verschiedener Längen sind stattdessen anzuwenden.

4. Waffenindustrie:
Alle Waffenhersteller werden einer zentralen Behörde mit Sitz in München unterstellt, die technologischen Austausch und Kooperation fördern soll.
Diese soll den Aufbau der Waffenindustrie an den Standorten Würzburg, München, Chemnitz, Aalen und Rastatt forcieren.

5. Befehlssystem:
Es wird ein einheitlicher Generalstab geschaffen, die dem Oberbefehlshaber unterstellt ist. Dieser wird auf 5 Jahre von allen Mitgliedern des süddeutschen Bundes mit einfacherer Mehrheit gewählt, aber nur in Kriegszeiten oder per Beschluss.
In Friedenszeiten unterstehen die Verbände dem Fürsten ihrer Heimat.

6. Gemeinsame Übungen
Alle 3 Jahre soll eine Übung aller Armeen der Mitglieder des Süddeutschen Bundes stattfinden, damit sich diese kennenlernen können und aufeinander eingespielt werden. Die erste soll 1827 um Leipzig stattfinden, das dortige Messegelände kann als Unterbringung für die Männer ideal genutzt werden.