Mecklenburg-Schwerin:
2 Stimmen für B
Wir, das Fürstentum Lippe stimmen mit 1 Stimme für B, womit Wir aber keinesfalls die Rechtmäßigkeit des Gesetzes anerkennen. Da es sich aber nach wie vor um ein Grundgesetz handelt, bedarf sowohl die Einführung, als auch die Abänderung desselbigen nach Artikel 7 der Einstimmigkeit, man kann sich also die Weiterauszählung schenken.