Verträge sind generell nicht verpflichtend und werden demzufolge nicht von den Schiedsrichtern überwacht, Durchreiserechte sind aber regelrelevant.
Wichtig ist dabei aber nur, ob ein Durchreiserecht existiert oder nicht, und jedes Team kann jedem anderen einseitig das Durchreiserecht erteilen und jederzeit wieder entziehe. Alle weiteren Absprachen wie Gegenseitigkeit des Durchreiserechts, Kündigungsregelungen, Wegabsprachen und nicht zu betretende Felder sind dann wiederum Verträge, deren Einhaltung freiwillig ist und nicht von den Schiedsrichtern überwacht wird.

Aus diesem Grunde würde ich gerne Durchreiserechte getrennt von Veträgen hier übersichtlich aufgelisten haben, sobald sie erteilt werden sollten.

Bitte dabei folgendes beachten:

1. Durchreiserechte können hier jederzeit erteilt und entzogen werden, unabhängig von weiteren vertraglichen Absprachen. Das was hier steht, ist aber verbindlich, die Verträge nicht.
2. Wer zu Beginn seines Zuges ein Durchreiserecht durch das Gebiet eines Gegner besitzt, darf dieses bis zum Ende des Zuges auch ausnutzen, auch wenn es währened des Zuges entzogen wird.
Wenn ihr dem Gegner also das Durchreiserecht wieder entziehen wollt, denkt daran, das vor seinem Zug zu machen.
3. Nur folgende Formulierungen sind erlaubt: "Durchreiserecht erteilt" und "Durchreiserecht entzogen" (von mir aus auch beschränkt auf eindeutig benannte Einheiten "Durchreiserecht für Einheite XY erteilt"). Nicht hier rein gehören Zeitangaben (wie "Durchreiserecht für 3 Runden erteilt") oder andere Modalitäten wir vorgeschriebene Verhaltensweisen auf generischem Gebiet etc.