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Thema: Die Julirevolution

  1. #241
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    14. Dezember 1830

    Der Winter naht

    Die Temperaturen im ganzen Bundesgebiet sind merklich am Fallen, vor allem im Süden und Westen ist in den letzten Tagen zudem teils viel Schnee gefallen.


    Dänisches Umsturz-Domino


    Der Widerruf der vom Reichsverweser verkündeten Reformen zugunsten der Regionen wird von den Bürgern des dänischen Gesamtstaats äußerst schlecht aufgenommen. Die Aussage, dass Selbstverwaltung für die Regionen eine 'zu große Verantwortung' seien, wirkt insbesondere auf die radikaleren Elemente in der Protestbewegung wie eine Provokation. Dadurch, dass die gemässigten Liberalen gewissermaßen vom König vorgeführt wurden, gewinnen die Radikalen auch innerhalb der Bewegung merklich an Einfluss. Die Lage eskaliert letztlich aufgrund eines eigentlich nichtigen Vorfalls. Zwei Tage nachdem die Landstände von Holstein aufgelöst wurden, kommt es in Kiel zu einem Handgemenge zwischen dänischen Truppen und ehemaligen Abgeordneten, die sich nach Ansicht des Stadtkommandanten zusammen mit einigen Anhängern in einer zu großen Menschenmenge versammelt haben. In der Folge kommt es in der Stadt zu einem offenen Aufstand gegen den dänischen Staat und die dort stationierten Truppen müssen sich zurückziehen, das Äquivalent von zwei Kompanien geht während der Unruhen verloren, meist durch Desertation.
    In schneller Folge breitet sich der Aufstand auf andere Städte aus: In Aarhus, Odense und Flensburg kommt es zu Brandanschlägen auf Regierungsgebäude, von den Stadträten wird ein offizielles Protestschreiben verfasst, in dem sie vom König die Durchführung der versprochenen Reformen verlangen. In Aalborg entbrennt ebenfalls ein offener Aufstand, die Stadtkaserne wird von einer wütenden Menge gestürmt. Am Morgen des 14. Dezembers erreicht zudem eine dringliche Botschaft des dänischen Gouverneurs von Island die Hauptstadt. Die Bürger Reykjavíks verlangen in einer Petition, dass der König von Dänemark das Althing wieder zusammentreten lässt und drohen, wenn ihre Forderungen nicht beachtet werden, indirekt mit der Sezession der Insel.
    Beinahe im Schatten der Aufstände in Dänemark stürzen in den Hansestädten die Regierungen, zahlreiche Senatoren müssen auf Druck des Bürgertums ihren Rücktritt einreichen und ihre Sitze liberaleren Nachfolgern überlassen.


    Formierung des polnischen Widerstands


    In Warschau konstituiert Anfangs Dezember sich eine provisorische Regierung des Königreichs Polen, deren Vorsitzender Józef Chłopick zunächst in Verhandlungen mit dem Vizekönig tritt. Besagte Gespräche werden jedoch ergebnislos beendet, da Konstantin Pawlowitsch Romanow nach der Schilderung von Beobachtern in Warschau auf eine Kapitulation der aufständischen Polen bestand. Gegen den Willen des Vorsitzenden hat daher der polnische Sejm zur 'Nationalen Erhebung' gegen die Herrschaft Russlands aufgerufen. Die Armee Kongresspolens, die organisatorisch nach wie vor vom russischen Heer getrennt geführt wird und lediglich dem Kaiser als Oberbefehlshaber unterstand, hat aufgrund des Scheiterns der ersten Verhandlungen beinahe geschlossen die Seiten gewechselt. Damit verfügt Chłopick nun über beinahe 100'000 Soldaten, während sich im östlichen Litauen ein ebenso großes russisches Korps unter dem Kommando von Feldmarschall Hans Karl von Diebitsch sammelt.


    Unterstützung des polnischen Unabhängigkeitskampfes in Frankreich


    Die republikanische Presse in Frankreich hat neben dem Prozess gegen die Mitglieder der früheren Regierung Polignac ein weiteres Lieblingsthema gefunden: Den Novemberaufstand in Kongresspolen. In zahlreichen Leitartikeln ruft die Le National zur Unterstützung der unterdrückten Polen in deren gerechten Kampf gegen die russische Herrschaft auf und fordert gar eine militärische Intervention Frankreichs. Die Mainzer Zentraluntersuchungskommission ist beunruhigt von der Tatsache, dass die aufrührerischen Artikel der Le National dieser Tage im Deutschen Bund groß die Runde machen, manchmal sogar in Form von ins Deutsche übersetzten Sonderausgaben.


    Die Lage in Schlesien

    Die Öffnung der Kornspeicher in Schlesien für die notleidende Stadtbevölkerung bannt die Gefahr von Hungerrevolten, auch wenn dies freilich nur eine vorübergehende Maßnahme ist, wie der König von Preußen selbst erklärt hat. Der Vereinigte Landtag begrüßt die Ankündigung der Regierung für ein groß angelegtes Konjunkturpaket zur Belebung der Wirtschaft und signalisiert ihr gegenüber, dass man ein entsprechendes Budget im nächsten Jahr durchwinken wird.


    Ankunft des Großherzogs von Oldenburg in Detmold

    Der Großherzog von Oldenburg ist in der Residenzstadt des Fürstentums Lippe-Detmold eingetroffen. Von Vertretern der Nationalversammlung ist zu vernehmen, dass man ihm dort demnächst zum Fürsten krönen wird, außerdem beabsichtige der Großherzog bei der Umsetzung der neuen Verfassung persönlich dabei zu sein.


    Die Rückkehr des Landgrafen

    An der Spitze der 1'500 Soldaten des Herzogtums Nassau ist der Landgraf von Hessen-Homburg zusammen mit dem Herzog in seine Residenzstadt zurückgekehrt. Die Truppen mussten bei ihrem Einmarsch in die Stadt Homburg, nachdem sie unter Beschuss geraten waren, die aufgestellten Barrikaden gewaltsam überwinden und wurden mehrere Tage lang in heftige Straßenkämpfe verwickelt. Erst nachdem die letzten Barrikaden geräumt und das Verhandlungsangebot allgemein bekannt gemacht war, kam der gewaltsame Aufruhr zum Erliegen. Landgraf und Herzog haben nun Vertreter der Bürger in das Homburger Schloss geladen, mit denen man über die politische Neuordnung der Landgrafschaft verhandeln will.

    Verluste Nassau (Tote, Verletzte) 20 Mann
    Verluste Aufständische (Tote, Verletzte) noch unbestätigt, mindestens 50 Mann


    Beginn einer liberalen Wende in der Schweiz?

    Weitere Kantone in der Schweizerischen Eidgenossenschaft revidieren ihre Verfassungen im liberalen Sinn, zuletzt etwa St. Gallen, und weitere könnten demnächst folgen. Wo sich die Kantonsregierungen Verfassungsänderungen kategorisch widersetzen, etwa in Basel, Schwyz oder dem mit dem Königreich Preußen in Personalunion verbundenen Neuenburg, steigt die politische Unruhe in der Bevölkerung.


    Bewaffnete Auseinandersetzungen in Irland

    Die Rebellion in Irland zieht weitere Kreise, die britische Regierung hat faktisch die Kontrolle über mehrere Städte an der Ostküste verloren. Aus der Umgebung von Dublin werden schwere Barrikadenkämpfe zwischen den hannoveranischen Truppen und irischen Aufständischen gemeldet.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  2. #242
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Habs noch nicht durchgelesen, aber die Länge lässt auf nichts Gutes schließen
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  3. #243
    Registrierter Benutzer Avatar von AndreaDoria
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    Mecklenburg Schwerin

    Die 3'000 Schweriner Truppen sollen sich auf einen Einsatz im Winter vorbereiten.

  4. #244
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Konkret: Heisst das es wird Winterausrüstung für 0.2 G pro Soldat organisiert oder sollen sich die Leute bloss warme Gedanken machen?
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  5. #245
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    Nassau

    Wir bedauern, dass es so kurz vor Weihnachten zu dieser Gewalt kommen musste. Wir haben den Aufständischen Frieden angeboten, für das Blutvergießen sind sie allein verantwortlich. Den Familien der Gefallenen gilt unser Mitgefühl. Jede Familie eines Gefallenen soll drei Gulden aus dem Staatsschatz erhalten, um ihnen zu Weihnachten zumindest etwas Trost zu spenden.

  6. #246
    Registrierter Benutzer Avatar von AndreaDoria
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    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Konkret: Heisst das es wird Winterausrüstung für 0.2 G pro Soldat organisiert oder sollen sich die Leute bloss warme Gedanken machen?
    600G für Winterausrüstung, bitte.

  7. #247
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Man möge den Weg auskundschaften, ob eine Weiterreise möglich ist. Ansonsten wünschen Wir Quartier aufzuschlagen, dort wo einst Napoleon nächtigte; aber ein jeder, Uns einschließlich, soll dort die gleichen Dinge vorfinden, es wird keinen Luxus für Angehörige höherer Stände geben.
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  8. #248
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    In allen Zeitungen soll die gotteslästerliche, auf Teufelswerk basierende Argumentation des Fürsten von Waldecks verdammt werden.
    Geändert von Don Armigo (04. Februar 2013 um 18:27 Uhr)
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  9. #249
    Gast
    Gast

    Sachsen

    Sachsen
    Der sächsische König erklärt sich bereit folgende Reformen nach und nach einzuführen, wenn das Volk die Waffen nieder legt und die Aufstände beendet:

    1. Einführung einer Verfassung Typ B
    2. Einführung eines Zweikammer Parlamentes
    2.1 Die erste Kammer wird vom Bürgertum über den Census gewählt
    2.2 Die zweite Kammer von Vertretern der Arbeiter in den Städten
    3. Universitätsreform
    3.1 Kollegien und Preioritäten werden aufgelöst, nur noch die 4 Fakultäten verbleiben als Gliederung
    3.2 Die wirtschaftliche Fakultät nimmt den Vorsitz ein
    3.3 Es wird ein akademischer Senat gegründet, dem alle Professoren, sofern sie nicht vom Monarchen davon ausgeschloßen wurden, Vorsitz führt der Rektor der Universität
    3.4 Da der Senat die Collegien überflüßig Macht, werden sie aufeglöst
    3.5 Alle Professoren werden gleichgestellt
    (Bei der Uni wir an bereits bestehende Reformen von mir und Slaan angeknüpft)
    4. Einführung eines Kabinetts
    3.1 Wie beim preußischen Kabinett ernennt der König einen Kanzler, der dem Kabinett vorsteht
    3.2 Der Kanzler ernennt 3 Minister
    3.3 Jede Kammer des Parlaments ernennt einen Minister
    3.4 Ein weiterer Minister wird von den Professoren des Senats der Universität Leipzig entsendet
    5. Es wird eine Regionale Selbsverwaltung sowie eine kommunale Selbstverwaltun in Höhe von 5% eingeführt.


    Punkt 2,3 und 4 werden sofort nach Abgabe der Waffen durchgeführt, Punkt 1 und 5 erst, wenn sich zeigt, dass sich die Lage im Land auch dauerhaft beruhigt.


    Azrael hast du eig. meine Wirtschaftskonferenz vergessen oder willst du die jetzt doch nicht während sonder erst nach der Nationalversammlung stattfinden lassen?

    Edith: Änderung bei der Unireform
    Geändert von Gast (04. Februar 2013 um 21:28 Uhr)

  10. #250
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Österreich bestellt hiermit für 25.000 Mann eine Winterausrüstung bei Azrael.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  11. #251
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    In Liechtenstein soll auch ein Kongress stattfinden und die wichtigsten Personen aus Wirtschaft, Religion, Militär und Adel sind eingeladen. Man möchte ihre Einschätzung zu den wichtigsten Themen des Landes hören. Von Militär über Kultur bis hin zu Sozialem soll geredet werden.

  12. #252
    Puhuhu Avatar von Slaan
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    Schaumburg-Lippe:

    Wir entsenden wie mit dem Großherzog abgesprochen eine Delegation von 20 Mann nach Lippe um bei der Zählung des Freikorps zu helfen und um festzustellen, woher die Waffen des Freikorps kamen. Dafür bestellen wir auch 20 Winterausrüstungen
    |學而不思則罔,思而不學則殆。 ~ 孔子|
    | Lernen ohne zu denken ist sinnlos, denken ohne zu lernen gefährlich. ~ Kong Zi |

    | During times of universal deceit, telling the truth becomes a revolutionary act ~ George Orwell |

    SdM Dez16 - XCOM2 Make Humanity Great again

  13. #253
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
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    Kurhessen:

    Der Kurfürst Friedrich Wilhelm I wir in Kassel feierlich inthronisiert.

    Die Verfassung wird unmittelbar im Anschluss vor den versammelten Würdenträgern öffentlich verlesen.
    (Kopien der Verfassung werden in alle Landesteile verschickt und dort öffentlich ausgelegt und verlesen. Die Kirchen werden angehalten die Verfassung ebenfalls für das gemeine Volk zu verlesen.)

    Die Kurhessische Verfassung von 1831 (hier das Original)

    Achtung Spoiler:

    Die kurhessische Verfassung 1831 (im Spiel):
    Soweit ich den Inhalt zusammenfasse bleibt es beim Orignial.
    Wichtige §§ wurden aus dem Orignal kopiert, den Rest kann jeder selber nachlesen.
    Änderungen wurden fett markiert.

    Präampel:
    siehe Original (nur den Namen des Kurfürsten ändern)

    I. Von dem Staatsgebiete, der Regierungsform, Regierungsfolge und Regentschaft

    § 1
    [1] Sämmtliche kurhessischen Lande, namentlich Nieder- und Oberhessen, das Großherzogthum Fulda, die Fürstenthümer Hersfeld, Hanau, Fritzlar und Isenburg, die Grafschaften Ziegenhain und Schaumburg, auch die Herrschaft Schmalkalden, so wie Alles, was etwa noch in der Folge mit Kurhessen verbunden werden wird, bilden für immer ein untheilbares und unveräußerliches, in einer Verfassung vereinigtes, Ganzes, und einen Bestandtheil des deutschen Bundes.
    [2] Nur gegen einen vollständigen Ersatz an Land und Leuten, verbunden mit anderen wesentlichen Vortheilen, kann die Vertauschung einzelner Theile mit Zustimmung der Landstände Statt finden. Von dieser Zustimmung sind jedoch die mit auswärtigen Staaten dermal bereits eingeleiteten Verträge ausgenommen.

    § 2
    Die Regierungsform bleibt, so wie bisher, monarchisch, und es bestehet dabei eine Landständische Verfassung.
    ...

    § 6
    Der Regierungs-Nachfolger wird bei dem Regierungs-Antritte geloben, die Staatsverfassung aufrecht zu halten und in Gemäßheit derselben sowie nach den Gesetzen zu regieren. Er stellt darüber eine (im landständischen Archive zu hinterlegende) Urkunde aus, worauf die Huldigung, und zwar zuerst von den versammelten Landständen, erfolgt.
    ...

    § 8
    [1] In allen Fällen stehet der Regentschaft ein Rath von vier Mitgliedern zur Seite, welche zugleich Minister oder Geheimeräthe seyn können und wenigstens zur Hälfte mit Beistimmung der Landstände zu wählen sind. Ohne die Zustimmung dieses Regentschaftsrathes kann keine, dem Landesherrn ausschließlich zukommende, Regierungshandlung gültig ausgeübt werden. Von Seiten der Regentschaft und deren Rathes ist die Aufrechthaltung der Landesverfassung und die Regierung nach den Gesetzen ebenso, wie von dem Thronfolger, urkundlich zu geloben.
    [2] ...
    ...

    II. Von dem Landesfürsten und den Gliedern des Fürstenhauses

    § 10
    [1] Der Kurfürst ist das Oberhaupt des Staates, vereinigt in sich alle Rechte der Staatsgewalt, und übt sie auf verfassungsmäßige Weise aus.
    [2] Seine Person ist heilig und unverletzlich.
    ...

    III. Von den allgemeinen Rechten und Pflichten der Unterthanen
    ...

    § 21
    Ein jeder Inländer männlichen Geschlechts hat im achtzehnten Lebensjahre den Huldigungseid zu leisten, mittelst dessen er Treue dem Landesfürsten und dem Vaterlande, Beobachtung der Verfassung und Gehorsam den Gesetzen gelobt.

    § 22
    Ein jeder Staats-Angehörige (Inländer) ist der Regel nach (vergl. § 23 und 24) auch Staatsbürger, somit zu öffentlichen Aemtern und zur Theilnahme an der Volksvertretung befähigt, vorbehaltlich derjenigen Eigenschaften, welche diese Verfassung oder andere Gesetze in Bezug auf die Ausübung einzelner staatsbürgerlichen Rechte erfordern.
    ...

    § 25
    Die Leibeigenschaft ist und bleibt aufgehoben. ...

    § 26
    Alle Einwohner sind in so weit vor den Gesetzen einander gleich und zu gleichen staatsbürgerlichen Verbindlichkeiten verpflichtet, als nicht gegenwärtige Verfassung oder sonst die Gesetze eine Ausnahme begründen.

    § 27
    Einem Jeden ohne Unterschied stehet die Wahl des Berufes und die Erlernung eines Gewerbes frei. Ebenso kann Jeder die öffentlichen Lehr- und Bildungs-Anstalten des In- und Auslandes, selbst zum Zwecke der Bewerbung um einen Staatsdienst, benutzen, ohne einer besonderen Erlaubniß der Staatsregierung hierzu zu bedürfen. Er muß jedoch jedenfalls vor dem Besuchen der Universität den für die deshalbige Vorbereitung gesetzlich vorgeschriebenen Erfordernissen genügen (vgl. übrigens § 52).
    ...

    § 30
    Jedem Einwohner stehet vollkommene Freiheit des Gewissens und der Religions-Uebung zu. Jedoch darf die Religion nie als Vorwand gebraucht werden, um sich irgend einer gesetzlichen Verbindlichkeit zu entziehen.
    ...

    § 33
    "Aufhebung jedweder Frondienste"
    ...

    § 36
    [1] Ausschließliche Handels- und Gewerbe-Privilegien sollen ohne Zustimmung der Landstände nicht mehr ertheilt werden. Die Aufhebung der bestehenden Monopole, sowie der Bann- oder Zwangsrechte, ist durch ein besonderes Gesetz zu bewirken. Patente für Erfindungen können von der Regierung auf bestimmte Zeit, jedoch nicht länger, als auf zehn Jahre, ertheilt werden.
    [2] Diejenigen Gewerbe, für deren Ausübung aus polizeilichen oder staatswirthschaftlichen Rücksichten eine Konzession erforderlich ist, sollen gesetzlich bestimmt werden. Indessen ist das Erforderniß einer Konzession, wie solches bisher bestand, nirgend auszudehnen.

    § 37
    Die Freiheit der Presse und des Buchhandels wird nicht gewährt, solang die Landstände kein besonderes Gesetz gegen Preßvergehen erlassen hat. Die Censur ist in den durch die Bundesgesetze bestimmten Fällen zulässig.


    § 38
    Das Briefgeheimniß ist auch künftig unverletzt zu halten. Die absichtliche unmittelbare oder mittelbare Verletzung desselben bei der Postverwaltung soll peinlich bestraft werden.

    § 39
    Die Meinungsfreiheit kann nicht gewährt werden, solange die Landstände kein Gesetzt zur Regelung von Vergehen oder einer Rechtsverletzung im Zusammenhang zur Eingrenzung der Meinungsfreiheit erlassen haben.


    § 40
    Jeder Waffenfähige bis zum zurückgelegten 50sten Lebensjahre ist im Fall der Noth zur Vertheidigung des Vaterlandes verpflichtet. ...
    ...

    V. Von den Standesherren etc. und den ritterschaftlichen Körperschaften
    ...

    VI. Von den Staatsdienern

    § 51
    Der Landesherr ernennt oder bestätigt alle Staatsdiener, des geistlichen und weltlichen, sowohl des Militär- als Civil-Standes, in so fern den Behörden nicht die Bestellung überlassen ist. In Ansehung derjenigen Stellen, für welche einzelnen Berechtigten oder Körperschaften ein Präsentations- oder Wahlrecht zustehet, erfolgt die Ernennung in Form einer Bestätigung nach Maaßgabe der deshalb bestehenden Verhältnisse.
    ...

    § 60
    [1] Die Verpflichtung zur Beobachtung und Aufrechthaltung der Landesverfassung soll in den Diensteid eines jeden Staatsdieners mit aufgenommen werden.
    [2] Keine Dienst-Anweisung darf etwas enthalten, was den Gesetzen zuwider ist.

    VII. Von den Landständen

    § 63
    Die Ständeversammlung wird gebildet durch folgende Mitglieder, nämlich:

    1. sechzehn Abgeordnete werden direkt vom Kurfürsten ernannt
    2. sechzehn Abgeordneten von den Städten, nämlich: ...
    3. sechzehn Abgeordnete der nachbenannten Landbezirke: ...
    (insgesamt 48 Abgeordnete)

    § 64 und § 65
    Censusregelungen für je 8 Abgeordnete aus den Städten und Landbezirken

    § 66
    Die Wahl der übrigen acht Abgeordneten der Städte ... (ohne Census).

    § 67
    Passives Wahlrecht
    ...

    § 74
    Jedes Mitglied der Ständeversammlung leistet folgenden Eid: "Ich gelobe, die Staatsverfassung heilig zu halten und in der Ständeversammlung das unzertrennliche Wohl des Landesfürsten und des Vaterlandes, ohne Nebenrücksichten, nach meiner eigenen Ueberzeugung bei meinen Anträgen und Abstimmungen zu beachten. So wahr mir Gott helfe!"

    § 75
    Die Beschlüsse werden nur in Sitzungen, denen wenigstens zwei Drittel der ordnungsmäßigen Anzahl von Mitgliedern beiwohnen, und nach der absoluten Stimmen-Mehrheit gefaßt. Wenn Gleichheit der Stimmen eintritt, so ist die Sache in einer folgenden Sitzung zum Vortrage zu bringen. Würde auch in dieser Sitzung eine Stimmen-Mehrheit nicht zu Stande kommen, so giebt ausnahmsweise die Stimme des Vorsitzenden den Ausschlag, jedoch muß die abweichende Meinung in diesem Falle der Staatsregierung mitgetheilt werden.
    ...

    § 78

    Die Abgeordneten und deren Stellvertreter behalten ihre Eigenschaft für die landständischen Verrichtungen, welche in den nächsten drei Jahren vorkommen werden. In dem dritten Jahre wird, ohne weitere Aufforderung von Seiten der Staatsregierung zu einer neuen Wahl geschritten; doch können bei dieser dieselben Personen wieder gewählt werden.

    § 80
    [1] Der Landesherr verordnet die Zusammenkunft der Stände, so oft er solches zur Erledigung wichtiger und dringender Landes-Angelegenheiten nöthig erachtet.
    [2] Die Zusammenberufung muß aber wenigstens alle drei Jahre geschehen, und es ist alsdann dazu, der Regel nach, der Anfang des Monats November bestimmt.
    ...

    § 83
    Der Landesherr kann die Ständeversammlung vertragen, auch sie auflösen. Die Vertagung darf jedoch nicht über drei Monate dauern, und im Falle der Auflösung des Landtages soll hiermit zugleich die Wahl neuer Stände verordnet werden, auch deren Einberufung innerhalb der nächsten sechs Monate erfolgen.
    ...

    § 92
    Die Ständeversammlung ist befugt, über alle Verhältnisse, welche nach ihrem Ermessen auf das Landeswohl wesentlichen Einfluß haben, die zweckdienliche Aufklärung von den landesherrlichen Kommissaren zu begehren. Auch werden in geeigneten Fällen die Vorstände der betreffenden Ministerial-Departements persönlich der Ständeversammlung die gewünschte Auskunft ertheilen.
    ...

    § 94
    Ohne Einwilligung der Stände kann weder das Staatsgebiet überhaupt, noch ein einzelner Theil desselben mit Schulden oder auf sonstige Art belastet werden (vergleiche übrigens wegen Veränderung des Staatsgebiets § 1 und wegen des Staatsvermögens § 142).

    § 95
    [1] Ohne ihre Beistimmung kann kein Gesetz gegeben, aufgehoben, abgeändert oder authentisch erläutert werden. Im Eingange eines jeden Gesetzes ist der landständischen Zustimmung ausdrücklich zu erwähnen. ...

    § 97
    Die Stände können zu neuen Gesetzen sowie zur Abänderung oder Aufhebung der bestehenden Vorschriften Anträge machen.

    § 98
    Den Ständen stehet das Recht der Steuerbewilligung in der dafür festgesetzten Weise (s. § 143 fg.) zu.
    ...

    VIII. Von den obersten Staatsbehörden
    ...

    § 107
    Die einzelnen Zweige der Staatsverwaltung: die Justiz, das Innere, worunter auch die Polizei-Verwaltung in ihrem ganzen Umfange begriffen ist, das Finanzwesen, das Kriegswesen, (so weit solches nicht für den Landesherrn als obersten Militär-Chef ausschließlich gehört) und die auswärtigen Angelegenheiten sind hinsichtlich der Kompetenz stets sorgfältig von einander abgegrenzt zu halten.

    IX. Von der Rechtspflege

    § 112
    Die Rechtspflege soll von der Landesverwaltung fernerhin auf immer getrennt seyn.

    §§ 113 ff. Rechtsweggarantie
    ...

    § 117
    Die Haussuchung findet nur auf Verfügung des zuständigen Gerichtes oder der Orts-Obrigkeit in den gesetzlich bestimmten Fällen und Formen Statt.
    ...
    § 126
    [1] Der Landesherr ist befugt, Strafen zu erlassen oder zu mildern. ...

    X. Von den Kirchen, den Unterrichts-Anstalten und den milden Stiftungen
    ...

    XI. Von dem Staatshaushalte
    ...

    XII. Allgemeine Bestimmungen
    ...
    § 156

    [1] Diese Verfassungs-Urkunde tritt in ihrem ganzen Umfange sofort nach ihrer Verkündigung in Kraft und Wirksamkeit, und muß ohne Verzug von allen Staatsdienern des geistlichen und weltlichen, sowohl des Militär- und Civil-Standes, sowie von allen Unterthanen männlichen Geschlechts, welche das achtzehnte Jahr erreicht haben, beschworen werden.
    [2] Die obersten Staatsbeamten stellen über die von ihnen geschehene eidliche Angelobung noch einen besonderen Revers aus, welcher im landständischen Archiv niederzulegen ist.


    Im Anschluss schwört der Kurfürst höchstselbt und öffentlich einen Eid auf die Verfassung. Ihm folgen die anwesenden Amts- und Würdenträger. (später soll die Verfassung allen Soldaten und Milizen verlesen werden, so dass alle Männer die für Kurhessen eine Waffe führen einen Eid auf die neue Verfassung leisten.)

    Nach dem Eid verkündet der Kurfürst, dass er über die separatistischen Bestrebungen der vorgeblichen Landstände in Südhessen sehr verärgert ist. Er erklärt, dass es dort gar keine Landstände gibt. Wie das Wort Landstände schon impliziert, gibt es Landstände nur für ein Land als ganzes und dieses sei nunmal Hessen und nicht irgendeine Grafschaft. Allerdings sind die hessischen Landstände zuletzt 1603 zusammengetreten, so dass dieses Konstrukt welches der König von Bayern da als Landstände bezeichnet wohl kaum ernst genommen wird.
    Der Kurfürst fordert alle Teilnehmer der Landstände auf sich öffentlich von dieser Farce zu distanzieren und einen Eid auf die Verfassung zu leisten.

    Am Ende seiner Rede schlägt der Kurfürst versöhnlichere Töne an und betont, dass es zwischen Kurhessen und Bayern auch viele Gemeinsamkeiten gebe und Kurhessen das gemeinsame Verteidigungsbündnis immer geachtet hat. Da nun der bayrische König Verhandlungsbereitschaft eerklärt hat, ist der Kurfürst zuversichtlich, dass Bayern keine weiteren Ansprüche auf kurhessisches Gebiet erheben wird und den Kurfürsten in Kürze auch anerkennen wird.

    Der Kurfürst zeigt sich erleichtert, dass durch die Vernunft ein größeres Unheil für Kurhessen, Bayern und den gesamten Bund abgewendet werden konnte.

  14. #254
    Registrierter Benutzer Avatar von flame
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    Kurhessen

    Der Kurfürst stand noch am Rednerpult und wartet bis sich der Applaus legt, als ein Bote an Ihn herantritt und eine Nachricht überreicht.

    Der Kurfürst überfliegt die Nachricht kurz.
    Zornesröte steigt Ihm ins Gesicht und er hämmert wild auf das Rednerpult.

    "Diese Unverfrorenheit! So etwas lässt sich der Kurürst von Hessen nicht bieten!

    Der bayrische König ist kein Mensch der Vernunft, er spielt mit dem Feuer so leichtsinnig wie ein kleines Kind. Sieht er denn nicht was hier auf dem Spiel steht? Es geht hier nicht um ein paar Länderreien zwischen Main und Fulda, es schon gar nicht um die Eitelkeiten einiger hohen Herren. Es geht hier um nicht weniger als die Zukunft der Deutschen Bundes!"
    Der Kurfürst fängt schon an laut zu schreien und die Stimme überschlägt sich.
    "Dieser Narr! Sieht er denn nicht? Kann er die Zeichen der Zeit nicht erkennen? Wir sind doch nicht im Mittelalter! Diese Moderen Zeit, die Welt ist im Umbruch und wer nicht mit der Zeit geht der wird untergehen!"
    Nun wendet sich der Kurfürst an das erschrockene Publikum und holt tief Luft.
    "Meiner Herrschaften, ich bitte diesen Ausbruch zu entschuldigen und Ihr fragt zu Recht, was denn nun in den Kurfürstn gefahren sei. Diese Nachricht!"
    Der Kurfürst hält einen Zettel in die Höhe.
    "Diese Nachricht über die anhaltende Weigerung der bayrischen Königs, meine Person als rechtmäßigen Kurfürsten anzuerkennen und das Kurfürstentum Hessen in den von der Bundesakte garantierten Grenzen zu respektieren erzürrnt mich so. Wir habe wirklich alles versucht um eine friedliche Lösung mit dem bayrischen König zu erreichen. Es war wohl ein Fehler auf die Vernunft des König zu vertrauen. Dieser geht lieber sehenden Auges in den Untergang, als uns auch nur einen Deut entgegenzukommen. Wir waren großzügig und wollten die die bayrischen Truppen, wegen der widrigen Wetters bis zur Schneeschmelze in unserem Land dulden. Wir wollten kein Blutvergießen und haben auch die von den Bayern entsandten Späher übergeben, als seien es ein paar Lausbuben, die sich verlaufen haben. Ja wir sind auch soweit gegangen und sind dem König ob seiner Bedenken, hessische Aufrührer könnten gar bis nach Ansbach gelangen, dahin entgegengekommen, dass doch unsere verbündeten Streitkräfte gemeinsam die Grenze sichern können.
    Aber nein all diese mit Vernunft und Wohlwollen im Interesse einer gütigen Einigung zum Vorteil unserer Länder vorgetragenen Vorschläge wurden ignoriert.
    Statt dessen erdreistet sich der König, sich mit einer Farce, von vermeindlichen Landständen zum Herrscher ernennen zulassen. Der Aufschrei im ganzen Reich war groß und der Protest so vieler Fürsten hat sein Wirkung beim König gezeigt. Nun das dachten wir jedenfalls, als wir vernahmen, dass der König erkannt habe, dass er seine Ziele nicht erreichen könne. Wir haben dem bayrischen König daraufhin erneut die Hand gereicht und nur selbstverständliches gefordert. Einfach nur, dass er doch nun uns als Kurfürsten und das Kurfürstentum Hessen in seinen Grenzen akzeptiere. Mein Gott, auf die zu erwartende Entschuldigung hätten wir, ob des lieben Friedens willen ja noch verzichten können.
    Nun wir glaubten tatsächlich an einen Sieg der Vernunft, doch dieser Zettel hier belegt, dass wir uns da furchtbar getäuscht haben."
    Der Kurfürst seuftst.

    "Nun denn, dann müssen wir wohl handeln. Auch wenn wir dies sicher nicht gerne tun."

    "Hiermit erklären wir, dass alle Teilnehmer an der vom König vo Bayern eingerufenen "Ständeversammlung" ab dem heutigen Tage gemäß § 20 unserer Verfassung nicht mehr Staatsbürger des Kurfürstentums sind. Sie verlieren hiermit Ihre Staatsbürgerrechte, Ihr Besitz geht an die Erben über, sollten sich keine Erben finden, geht der Besitz an den Staat über. Wir räumen den Teilnehmern in unsere Gnade ein, hier in Kassel zu erscheinen und einen Eid auf die Verfassung zu leisten.

    Die Wahl der Landstände gemäß der soeben verkündeten Verfassung, wird auf den ersten Sonntag im Februar angesetzt. Unsere Beamten sollen sogleich in alle Gemeinden ziehen und die Wahl mit hilfe des nahezu vollendeten Katasters vorbereiten. Dabei soll natürlich auch die Wahl in Hanau und all unseren Ländern südlich der Fulda vorbereitet werden.

    Sollte der König von Bayern unser Beamten mit seinen Soldaten daran hindern, dann erachten wir dies als kriegerrischen Akt, der unsere Gastfreundschaft und natürlich alle zwischen Bayern und Kurhessen geschlossenen Verträge erlischen lässt.

    Unsere Truppen bleiben weiterhin vollständig mobilisiert und jeder Hesse ist aufgerufen die Heimat gegen die Bayern zu verteidigen. Ich rufe alle Männer in ganz Hessen auf wider die Bayern mit Wort und Tat zu handeln. Noch soll kein Schuss fallen, aber kein Hesse soll vom heutigen Tag an mit den Bayern handeln, Ihnen Unterkunft bieten oder gar dessen Bier trinken. Alle Weisungen der Bayern an unsere Bürger sind unbeachtlich, da diese ohne jedes Recht in unserem Land weilen. Männer von Hessen, weicht nicht, seid stark und leistet auch ohne Waffe in der Hand Widerstand für ein freies Hessen für freie Bürger, in Treue zu Kurfürst und Verfassung."

  15. #255
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Königreich Bayern

    Wir haben unsere Position überdacht und geben kund, dass Wir nächsten Jahres abzuziehen und das Land übergeben werden. Allerdings können Wir es als Schützer und Mehrer des Glaubens nicht dulden, dass Freidrich Wilhelm alle Dekane und Äbte, calvinistischen Geistlichen, Adligen und Bürgermeister, samt Stadtmagistrat der drei Grafschaften ersatzlos enteignet und zu Vogelfreien erklärt und die Zünfte mit einem Schlag abschafft. Dies alles Widerspricht jeglichem Recht.

    Wir hoffen, dass er diese Schritte überdenken soll, für die Zeit unserer Anwesenheit setzen Wir folgenden Rat ein, der über 20% des Etats verfügt und das Land für die Übergangszeit verwaltet,
    Achtung Spoiler:
    Adelskurie 20 Sitze
    Geistliche Kurie 20 Sitze
    Katholiken 10 Prälaten
    Calvinisten 10 Vertreter
    Bürgerliche Kurie 20 Sitze
    Stadt Hanau 8 Abgeordnete
    Stadt Gelnhausen 3 Abgeordnete
    Handwerker 3 Zunftvertreter
    Industrie 3 Fabrikbesitzer
    Handel Die 3 Kaufleute mit dem höchsten Steueraufkommen
    die restlichen 80% werden an Friedrich Willhelm den Flammenden gehen- nichts wird von uns einbehalten, daher ziehen Wir auch keinen Vorteil aus dieser Sache.

    Des weiteren müssen Wir erklären, dass Landstände kein Parlament sondern die Vertreter des Adels, der Geistlichkeit und der Städte sind.
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

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