Der Großherzog von Oldenburg ist ob der andauernden Krisen im Deutschen Bund besorgt um die Sicherheit seines Großherzogtums und seiner Bürger. Aus diesem Grund wird zum 10. Oktober ein Erlass herausgegeben, der die Souveränität des Großherzogtums stärken soll.
Zum ersten November haben alle bestehenden Schützenvereine im Großherzogtum einen aktuellen oder ehemaligen Offizier in ihren Vorstand zu wählen. Sofern auf lokaler Ebene noch kein Schützenverein besteht, ist einer zu gründen.
Der Offizier wird in den Schützenvereinen für dreierlei Dinge verantwortlich sein:
1. Leitung Schießtraining und taktisches Training, Vertiefung der Ortskenntnisse der Mitglieder für den Verteidigungsfall (wo sind Stellen, an denen man gut Widerstand leisten kann, und wie leistet man dort Widerstand?)
2. Verwahrung der Waffen und der Munition (=Waffenmeister)
3. Im Kriegsfalle wird er die Leitung des Schützenvereins übernehmen und ihn anführen
Die Schützenvereine erhalten die Aufgabe, die Souveränität des Großherzogtums im Kriegsfalle mit zu verteidigen, sie sind ausdrücklich und ausschließlich nur dafür gedacht, das Staatsgebiet zu verteidigen. Um diesen Auftrag auch symbolisch zu verdeutlichen, erhalten alle Schützenvereine das Recht, das Wappen des Großherzogtums auf ihrer Uniform über dem Herzen aufzunähen.
Jeder Wehrpflichtiger hat nach Dienstende dem lokalen Schützenverein beizutreten, auf Antrag mit Begründung kann von dieser Pflicht abgesehen werden (Pflege Familie etc.). Beim Umzügen kann der Schützenverein gewechselt werden.
Alle Vereine sind im Vereinsregister (lieht in den Katasterämtern aus) zu vermerken, jeder Verein hat eine Mitgliederliste zu führen.
Die Offiziere haben sich vierteljährlich zu treffen (wenn die Strukturen stehen, reicht halbjährig) und Einsatzpläne für den Verteidigungsfall zu entwickeln. Diese sollen mit der regulären Armee abgestimmt werden. Für die Aufmunitionierung und Bewaffnung werden 500 G bereit gestellt, die Offiziere werden darum gebeten, die zu erwartenden jährlichen Kosten ab 1831 zu ermitteln.
Alle Schützenvereine haben jährlich im Sommer vereinsinterne Wettbewerbe abzuhalten, in dem der Schützenkönig ermittelt wird.
Die Schützenkönige werden im Rahmen des Kramermarktes in Oldenburg-Stadt Anfang Oktober unter den Augen des Großherzogs ein Wettschießen veranstalten, erstmalig im Jahr 1831. Der Sieger wird zum abendlichen Dinieren ins königliche Schloss eingeladen. Der Schützenverein, aus dem der Sieger kommt, darf ein Jahr lang eine besondere Mütze tragen, die den Schützenverein als den Besten im Großherzogtum kennzeichnet und zudem im Folgejahr den Kramermarksumzug zur Eröffnung des Marktes anführen. Der Schützenkönig selbst darf neben dem Großherzog reiten und erhält zudem einen Orden.
Daneben soll es die Aufgabe der Schützenvereine sein, ein positives Leitbild an die Bevölkerung zu vermitteln und die Jugend für einen späteren Dienst in der Armee zu begeistern (und nach Talenten Ausschau zu halten!). Jeder Schützenverein erhält das Recht, einmal jährlich (neben den Wettbewerben im Sommer) in seiner jeweiligen Heimat eine Parade und ein Fest zu feiern. Mit der Aktion soll das lokale Brauchtum mitgefördert werden.
Der Erlass ist über die Zeitungen bekannt zu machen (Rubrik "öffentliche Bekanntmachungen") und nach Möglichkeit zu bewerben.
Dem Großherzog ist natürlich bekannt, dass bei den Schützenfesten gerne einmal einer über den Durst getrunken wird, solange die Feste nicht zu Schlägereien mit Todesfolge führen, ist ihm das aber egal. Ein guter Oldenburger macht auch beim Saufen eine ordentliche Figur. Prost!