Anscheinend muss ich da doch noch mal eine Gesetzungsänderng anstreben, so geht's ja nicht. Es war ein Einsatz des Bundesheeres zur Widerherstellung der bestehenden Ordnung. Nicht viel anderes als ein Polizeieinsatz, den bezahlt ja auch in der Regel nicht der, die die Polizei ruft. Daher hat der Bund den Einsatz zu bezahlen oder bestenfalls noch die Rebellen. Anders sähe es aus, wenn der Einsatz zur Durchsetzung von Bundesrecht durchgeführt worden wäre, dann wäre KUrhessen der Verursacher gewesen und hätte bezahlen müssen. So aber ist es schlicht unangemessen, das Kurhessen dafür, dass es vom Grund des Deutschen Bundes, nämlich Schutz vor inneren un äußeren Feinden, Gebrauch gemacht hat, auch noch bezahlen soll.
@ Simato: Ja, aber wenn man mit Waffenunterstützung verhandelt fordert man und verhandelt nicht monatelang. Beispiel Kassel. Da schickt man, wenn man verhandeln will, direkt Unterhändler rein und Spione gleich mit. Erstere überbringen die Forderungen, letztere erzählen einem von den Truppenzahlen. Beides könne die selben Personen sein. Dann weiß man viel früher über das Stärkeverhältnbis und braucht nicht monatelang ein paar tausend Soldaten letztlich sinnlos in der Gegend rumstehen lassen, wenn der Verteidiger gar nicht über die Stärke verfügt, überhaupt Forderungen stellen zu können.
Ansonsten, ja, bei der Kriegsführung soplltest du da auch ein paar weniger Werte aus der Moderne für verwenden. Es sind lediglich Soldaten, die du da einsetzt, es ist eine große Ehre, ja sogar ein Privileg, für das Vaterland, in dem Falle Preußen, auf dem Schlachtfeld sterben zu dürfen. Schade ist es vielelicht um die Offiziere,der Rest ist ersetzbares Kanonenfutter. Ist ja nicht die Bundeswehr, wo man sich für jeden Toten erstmal Monatelang entschuldigen muss.