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Thema: Bilaterale Verträge des Bundes

  1. #511
    Gast
    Gast
    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Vertrag zur Vereinheitlichung der Uhrzeiten:

    §1. Alle Unterzeichner verpflichten sich ihre Uhrzeit, an die Uhrzeit der Stadt Frankfurt, anzugleichen.
    §2. Mitglieder des Deutschen Bundes, verpflichten sich zusätzlich ein Antrag zur Angleichung der Uhrzeit an Frankfurt im gesamtem Bund zu unterstützen.
    Für das Königreich Sachsen:
    Friedrich August II. von Sachsen,
    König von Sachsen,
    Freund der Arbeiterschaft.

  2. #512
    Je suis USA! Avatar von Ennos
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    Für das Königreich Baden

    Leopold,
    König von Baden, Herzog von Zähringen, Graf von Dijon, Sekretär des Bundes
    Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.


  3. #513
    Herzog von Duran Avatar von Frederick Steiner
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    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Vertrag zur Vereinheitlichung der Uhrzeiten:

    §1. Alle Unterzeichner verpflichten sich ihre Uhrzeit, an die Uhrzeit der Stadt Frankfurt, anzugleichen.
    §2. Mitglieder des Deutschen Bundes, verpflichten sich zusätzlich ein Antrag zur Angleichung der Uhrzeit an Frankfurt im gesamtem Bund zu unterstützen.
    Georg II. von Waldeck und Pyrmont

  4. #514
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Für das Großherzogtum Mecklenburg
    Paul Friedrich

  5. #515
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Bahnabkommen zwischen dem Königreich Dänemark und dem Großherzogtum Mecklenburg

    1. Die Friedrich Franz Staatsbahn aus Mecklenburg erhält als einzige Gesellschaft das Recht für den Bau einer Bahnlinie zur Verbindung der Städte Ratzeburg und Hamburg.
    2. Die Bahn Verbindung muss bis spätestens 1852 sich im Bau befinden, ansonsten erlischt das Recht.
    3. Das Königreich Dänemark sichert den Schutz vor einer Staatlichen Enteignung zu.
    4. Dänemark erhält 6% der Mecklenburgischen Staatsbahn, ausgehend von dem Wert bei Baubeginn.


    Für das Großherzogtum Mecklenburg
    Paul Friedrich

  6. #516
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Für Dänemark
    König Christian VIII

  7. #517
    Gast
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    Eisenbahnvertrag zwischen den Königreichen Sachsen und Preußen
    Zur Stärkung der Wirtschaft und einer weiteren Verflechtung der beiden Königreiche schließen Das Königreich Preußen und das Königreich Sachsen folgenden Vertrag:
    1. Mit Unterzeichnung des vetrags beginnt die Planung und schnellstmöglich danach der Bau von Eisenbahnlinien zur Verbindung von Halle und Leipzig sowie Dresden und Görlitz.
    2. Die Spurweite beträgt 1435mm.
    3. Beide Staaten versuchen nach Möglichkeit Investoren für das Projekt zu gewinnen.
    4. Das Königreich Preußen übernimmt 40.000G der Kosten zu zahlen in 4 Jahresraten nach Abschluss des Vertrags an das Königreich Sachsen. Das Königreich Sachsen übernimmt die restlichen Kosten.
    4.1 Etwaigen Überschuss bei Überfinanzierung bekommen die Staaten anteilig gemäß ihrer Beteiligung zurück.
    5. Für Waren, die über die Eisenbahnlinie von Görlitz nach Halle oder umgekehrt transportiert werden, fällt kein Zoll an.
    Für das Königreich Sachsen:
    Friedrich August II. von Sachsen,
    König von Sachsen,
    Freund der Arbeiterschaft.

  8. #518
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Preußen
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  9. #519
    Zurück im Norden
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    Homburg schließt sich der Frankfurter Zeitzone an. Wir dürften ohnehin dieselbe Ortszeit haben.

  10. #520
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Kurhessen schließt sich der Umstellung an.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

    Vom Kurfürst, über Admiral, Jarl, Botschafter und König zum Papst-ein Leben im Civforum.

  11. #521
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Vertrag über den Erwerb von Grundstücken zwischen den vereinigten Staaten und dem Kaiserreich Österreich:

    - Das Kaiserreich Österreich erwirbt jeweils ein Grundstück in New York, Boston und Charleston für jeweils 1.000 Reichstaler. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Österreichischen Handels- und Kulturinstitutes [Maria-Theresia-Institut] genutzt.
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  12. #522
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Vertrag zur Vereinheitlichung der Uhrzeiten:

    §1. Alle Unterzeichner verpflichten sich ihre Uhrzeit, an die Uhrzeit der Stadt Frankfurt, anzugleichen.
    §2. Mitglieder des Deutschen Bundes, verpflichten sich zusätzlich ein Antrag zur Angleichung der Uhrzeit an Frankfurt im gesamtem Bund zu unterstützen.
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Ferdinand I. Cunctator
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  13. #523
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Zitat Zitat von BruderJakob Beitrag anzeigen
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Für die Vereinigten Staaten von Amerika:
    Henry A. P. Muhlenberg, US-amerikanischer Botschafter in Wien
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  14. #524
    Free Hübsche Frauen Faden Avatar von Chris der Phönix
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    Mecklenburg - Lübeck

    Das Großherzogtum Mecklenburg, vertreten durch den Großherzog von Mecklenburg, und die Hansestadt Lübeck, vertreten durch den Senat von Lübeck, schließen hiermit folgenden Vertrag zur Förderung, Ausbau und Kooperation des gemeinsamen Handels ab.

    1. Verpflichtungen des Großherzogtum Mecklenburg:
    1.1 Das Großherzogtum Mecklenburg wird ab dem Jahr 1834, zu dauerhaften Förderung, jährlich 100 G. Lübeck zur Verfügung stellen.
    1.2 Das Großherzogtum Mecklenburg wird den Großteil seiner überschüssigen Waren, die nicht anderweitig Gewinnbringend verkauft werden können, über die Handelsschiffe in Lübeck exportieren.
    (Heißt soviel, wenn es für ein Unternehmen profitabler ist z.B. über Rostock zu verschiffen, kann und darf es das auch machen)

    2. Verpflichtungen der Hansestadt Lübeck
    2.1 Die Hansestadt Lübeck stellt genügend Lagerhäuser/Fläche für die Waren aus Mecklenburg zur Verfügung und übernimmt die Instandhaltung sowie Wartungskosten.
    2.2 Die Hansestadt Lübeck wird bei ungenügend Lagerkapazitäten weitere Lagerhäuser bauen bzw. vorhandene ausbauen.
    2.3 Das von Mecklenburg zur Verfügung gestellte Gold wird rein dem Ausbau bzw. Erhalt des gemeinsamen Handels genutzt. (Also die beiden Teilstaatliche Unternehmen)
    2.4 Für Mecklenburg und die Hansestadt Lübeck wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben.
    2.5 Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich mit 50 G. Jährlich zum Ausbau des Handels (Invesition in das Unternehmen)

    3. Sonstiges
    3.1 Dieser Vertrag ist zeitlich bis zum 30.12.1852 befristet.
    3.2 Eine Vorzeitige Vertragsauflösung oder Änderung bzw. Verlängerung kann nur mit Zustimmung beider Seiten vollzogen werden


    Für die freie Hansestadt Lübeck
    Bürgermeister Chris nach Absprache und Genehmigung des Parlamentes
    Bei allem Streit im Zivi, dürfen wir nie vergessen, dass Al Bundy mal vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat.

    Nein, doch, OH!

  15. #525
    Free Hübsche Frauen Faden Avatar von Chris der Phönix
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    Königreich Dänemark - Lübeck

    Die freie Hansestadt Lübeck und das Königreich Dänemark, schließen hiermit folgenden Vertrag zur Stärkung des Handels beider Länder:

    1. Für die Händler der freien Hansestadt Lübeck und des Königreich Dänemark wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben. Die Zölle beider Staaten bleiben davon ausgenommen und behalten ihre Gültigkeit.

    2. Die freie Hansestadt Lübeck und das Königreich Dänemark werden jeweils in Lübeck und in Kopenhagen einen gesonderten Bereich für die Kaufleute der jeweils anderen Handelspartners zur Verfügung stellen. Dieser soll der Koordination des Handels dienen sowie als zentrale Anlaufstelle.

    3. Für Lübeck in Kopenhagen, für Dänemark im Hafengebiet von Lübeck wird ein gesonderter Bereich mit geeigneten Lagern eingerichtet um den Handel zu unterstützen. Die Lager werden von einer Gesellschaft verwaltet die jeweils zur Hälfte Lübeck und Dänemark gehört. Hierfür werden 500G bereitgestellt.

    4. Die Laufzeit ist mit 30 Jahren bemessen. Kündbar im Rahmen der Laufzeit beidseitig möglich jeweils zum Ende des dritten Quartals eines Jahres .

    Für die freie Hansestadt Lübeck
    Bürgermeister Chris nach Absprache und Genehmigung des Parlamentes
    Bei allem Streit im Zivi, dürfen wir nie vergessen, dass Al Bundy mal vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat.

    Nein, doch, OH!

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