Für das Königreich Baden
Leopold,
König von Baden, Herzog von Zähringen, Graf von Dijon, Sekretär des Bundes
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Für das Großherzogtum Mecklenburg
Paul Friedrich
Bahnabkommen zwischen dem Königreich Dänemark und dem Großherzogtum Mecklenburg
1. Die Friedrich Franz Staatsbahn aus Mecklenburg erhält als einzige Gesellschaft das Recht für den Bau einer Bahnlinie zur Verbindung der Städte Ratzeburg und Hamburg.
2. Die Bahn Verbindung muss bis spätestens 1852 sich im Bau befinden, ansonsten erlischt das Recht.
3. Das Königreich Dänemark sichert den Schutz vor einer Staatlichen Enteignung zu.
4. Dänemark erhält 6% der Mecklenburgischen Staatsbahn, ausgehend von dem Wert bei Baubeginn.
Für das Großherzogtum Mecklenburg
Paul Friedrich
Für das Königreich Sachsen:Eisenbahnvertrag zwischen den Königreichen Sachsen und Preußen
Zur Stärkung der Wirtschaft und einer weiteren Verflechtung der beiden Königreiche schließen Das Königreich Preußen und das Königreich Sachsen folgenden Vertrag:
1. Mit Unterzeichnung des vetrags beginnt die Planung und schnellstmöglich danach der Bau von Eisenbahnlinien zur Verbindung von Halle und Leipzig sowie Dresden und Görlitz.
2. Die Spurweite beträgt 1435mm.
3. Beide Staaten versuchen nach Möglichkeit Investoren für das Projekt zu gewinnen.
4. Das Königreich Preußen übernimmt 40.000G der Kosten zu zahlen in 4 Jahresraten nach Abschluss des Vertrags an das Königreich Sachsen. Das Königreich Sachsen übernimmt die restlichen Kosten.
4.1 Etwaigen Überschuss bei Überfinanzierung bekommen die Staaten anteilig gemäß ihrer Beteiligung zurück.
5. Für Waren, die über die Eisenbahnlinie von Görlitz nach Halle oder umgekehrt transportiert werden, fällt kein Zoll an.
Friedrich August II. von Sachsen,
König von Sachsen,
Freund der Arbeiterschaft.
Homburg schließt sich der Frankfurter Zeitzone an. Wir dürften ohnehin dieselbe Ortszeit haben.
Für das Kaiserreich Österreich:Vertrag über den Erwerb von Grundstücken zwischen den vereinigten Staaten und dem Kaiserreich Österreich:
- Das Kaiserreich Österreich erwirbt jeweils ein Grundstück in New York, Boston und Charleston für jeweils 1.000 Reichstaler. Diese werden jeweils zur Errichtung einer Niederlassung des Österreichischen Handels- und Kulturinstitutes [Maria-Theresia-Institut] genutzt.
Kaiser Ferdinand I. Cunctator
Das Großherzogtum Mecklenburg, vertreten durch den Großherzog von Mecklenburg, und die Hansestadt Lübeck, vertreten durch den Senat von Lübeck, schließen hiermit folgenden Vertrag zur Förderung, Ausbau und Kooperation des gemeinsamen Handels ab.
1. Verpflichtungen des Großherzogtum Mecklenburg:
1.1 Das Großherzogtum Mecklenburg wird ab dem Jahr 1834, zu dauerhaften Förderung, jährlich 100 G. Lübeck zur Verfügung stellen.
1.2 Das Großherzogtum Mecklenburg wird den Großteil seiner überschüssigen Waren, die nicht anderweitig Gewinnbringend verkauft werden können, über die Handelsschiffe in Lübeck exportieren.
(Heißt soviel, wenn es für ein Unternehmen profitabler ist z.B. über Rostock zu verschiffen, kann und darf es das auch machen)
2. Verpflichtungen der Hansestadt Lübeck
2.1 Die Hansestadt Lübeck stellt genügend Lagerhäuser/Fläche für die Waren aus Mecklenburg zur Verfügung und übernimmt die Instandhaltung sowie Wartungskosten.
2.2 Die Hansestadt Lübeck wird bei ungenügend Lagerkapazitäten weitere Lagerhäuser bauen bzw. vorhandene ausbauen.
2.3 Das von Mecklenburg zur Verfügung gestellte Gold wird rein dem Ausbau bzw. Erhalt des gemeinsamen Handels genutzt. (Also die beiden Teilstaatliche Unternehmen)
2.4 Für Mecklenburg und die Hansestadt Lübeck wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben.
2.5 Die Hansestadt Lübeck beteiligt sich mit 50 G. Jährlich zum Ausbau des Handels (Invesition in das Unternehmen)
3. Sonstiges
3.1 Dieser Vertrag ist zeitlich bis zum 30.12.1852 befristet.
3.2 Eine Vorzeitige Vertragsauflösung oder Änderung bzw. Verlängerung kann nur mit Zustimmung beider Seiten vollzogen werden
Für die freie Hansestadt Lübeck
Bürgermeister Chris nach Absprache und Genehmigung des Parlamentes
Bei allem Streit im Zivi, dürfen wir nie vergessen, dass Al Bundy mal vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat.
Nein, doch, OH!
Die freie Hansestadt Lübeck und das Königreich Dänemark, schließen hiermit folgenden Vertrag zur Stärkung des Handels beider Länder:
1. Für die Händler der freien Hansestadt Lübeck und des Königreich Dänemark wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben. Die Zölle beider Staaten bleiben davon ausgenommen und behalten ihre Gültigkeit.
2. Die freie Hansestadt Lübeck und das Königreich Dänemark werden jeweils in Lübeck und in Kopenhagen einen gesonderten Bereich für die Kaufleute der jeweils anderen Handelspartners zur Verfügung stellen. Dieser soll der Koordination des Handels dienen sowie als zentrale Anlaufstelle.
3. Für Lübeck in Kopenhagen, für Dänemark im Hafengebiet von Lübeck wird ein gesonderter Bereich mit geeigneten Lagern eingerichtet um den Handel zu unterstützen. Die Lager werden von einer Gesellschaft verwaltet die jeweils zur Hälfte Lübeck und Dänemark gehört. Hierfür werden 500G bereitgestellt.
4. Die Laufzeit ist mit 30 Jahren bemessen. Kündbar im Rahmen der Laufzeit beidseitig möglich jeweils zum Ende des dritten Quartals eines Jahres .
Für die freie Hansestadt Lübeck
Bürgermeister Chris nach Absprache und Genehmigung des Parlamentes
Bei allem Streit im Zivi, dürfen wir nie vergessen, dass Al Bundy mal vier Touchdowns in einem Spiel gemacht hat.
Nein, doch, OH!