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Ergebnis 436 bis 450 von 602

Thema: Bilaterale Verträge des Bundes

  1. #436
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    1. Abkommen von Bremerhaven:

    - Das Kaisertum Österreich erwirbt für 2.000 Taler ein Grundstück mitsamt geeignetem Gebäude in Bremerhaven. Dieses wird als Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Geändert von BruderJakob (09. September 2014 um 20:39 Uhr) Grund: In Rücksprache editiert
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  2. #437
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Für die freie Hansestadt Bremen
    Oberbürgermeister Basse
    Geändert von Bassewitz (09. September 2014 um 20:40 Uhr)
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  3. #438
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
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    Vertrag zwischen dem Königreich Dänemark,dem Königreich Preußen und dem Kaiserreich Österreich zur Förderung des Handels.
    1.die Städte Kiel,Königsberg und Pula werden zu Freihäfen erklärt.
    2.Zur weiteren Förderung des Handels werden die 3 Häfen für jeweils 2.000 Gold ausgebaut und die neuen Einrichtung in eine gemeinsame Handelsgesellschaft überführt, deren Anteile je zu einem Drittel von Dänemark,Preußen und Österreich gehalten werden.
    3.Die neu errichteten Lagereinrichtungen werden zu einer Sonderzollzone erklärt. Dort ist das Verbringen und Umladen aus Dänemark,Preußen oder Österreich stammenden Waren, deren Ziel ein anderer Staat als das Königreich Österreich in Pula,das Königreich Preußen in Königsberg oderDänemark in Kiel ist, von allen Zöllen befreit. Weiter werden auch alle Waren, die aus Dänemark,Preußen oder Österreich stammen und diese als Ziel haben, mit keinem Zoll belegt.
    4.Zur Finanzierung des Unterhalts und für notwendige Umbauten ist die Aktiengesellschaft berechtigt von allen Schiffen, die in der Sonderzollzone Waren umladen, eine Gebühr von höchstens 5% des Warenwertes zu verlangen.Ausnahmen hierbei sind die Händler von Staaten,die Kiel,Königsberg oder Pula ebenfalls als Freihandelshafen nutzen dürfen.
    5.Mit Zustimmung aller Vertragspartner können zu einem späteren Zeitpunkt auch weitere Anteilseigner der Gesellschaft beitreten. Einlagen und deren Bewertung sind in so einem Fall neu zu verhandeln.
    Wir kündigen hiermit an, dass Wir diesen Vertrag zum kommenden Jahr kündigen.
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  4. #439
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Handelsvertrag zwischen dem Königreich Dänemark und dem Kirchenstaat
    1. Der Kirchenstaat und das Königreich Dänemark tauschen Botschafter aus und etablieren ständige Gesandschaften in dem Land des anderen.
    2. In den Botschaften wird jeweils eine Handelsabteilung gegründet, die sich der Förderung des Handels zwischenden beiden Nationen widmen.
    3. Für die Händler des Kirchenstaats und des Königreichs Dänemark wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben. Die Zölle beider Staaten bleiben davon ausgenommen und behalten ihre Gültigkeit.
    4. Zu besseren Abwicklung des Handelsverkehr werden die Vertragspartner zusammen Kurse zur Ausbildung von Übersetzern in ihren Ländern etablieren.
    5. Für den Kirchenstaat wird in Tönning,für Dänemark in Civitavecchia ein gesonderter Bereich mit geeigneten Lagern eingerichtet um den Handel zu unterstützen. Die Lager werden von einer Gesellschaft verwaltet die jeweils zur Hälfte Dänemark und dem Kirchenstaat gehört. Hierfür werden 4.000 G bereitgestellt.
    Für Dänemark
    König Christian VIII

  5. #440
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Sim City Societies: England obsiegt, Großkanzler Sutler baut ein neues London
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    Fallen Enchantress - Legendary Heroes: Geschichten aus der Gruft

  6. #441
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Zitat Zitat von Frederick Steiner Beitrag anzeigen
    Das Kurfürstentum Hessen, das Großherzogtum Hessen-Darmstadt, die Freie Stadt Frankfurt und das Fürstentum Waldeck und Pyrmont schließen hiermit den folgenden Vertrag:

    1)Im Jahre 1836 vereinbaren alle vier Vertragsparteien die Gründung einer Telegraphen-Gesellschaft, die den Auftrag verfolgt, zwischen den vier Beteiligten Staaten eine Telegraphen-Verbindung zu errichten und zu betreiben.
    2) Die dafür vorgesehene Strecke soll zu Beginn die Städte Kassel, Waldeck, Marburg, Gießen, Frankfurt und Darmstadt verbinden. Ein weiterer Ausbau ist absolut erwünscht.
    3) Daher wird die Gesellschaft offen gestaltet. Die Beteiligung durch die Privatwirtschaft ist jederzeit möglich.
    4) Das Startkapital für diese Gesellschaft beträgt 5.000 G und wird wie folgt unter den vier Gründungs-Parteien aufgeteilt: Kurfürstentum Hessen 1.750 G, Großherzogtum Hessen-Darmstadt 1.750 G, Freie Stadt Frankfurt 750 G, Fürstentum Waldeck und Pyrmont 750.
    5) Die Telegraphen-Gesellschaft soll zunächst mit der Streckenplanung beginnen, der Grundstücksbeschaffung und der Information der Wirtschaft.
    6) Den Schwerpunkt zur Gründung der Gesellschaft setzt das Fürstentum Waldeck und Pyrmont ein.
    7) Um die Entwicklung der Telegraphie weiter zu fördern und gute Bedingungen für einen schnellen Start des tatsächlichen Baus zu erzeugen, werden auch das Kurfürstentum Hessen und fas Großherzogtum Hessen-Darmstadt eigene Schwerpunkte investieren.
    7a) Das Kurfürstentum Hessen wird einer Universität den Auftrag erteilen, ein allgemeingültiges Codebuch zu erstellen, welches im Telegraphenverkehr genutzt werden kann.
    7b) Das Großherzogtum Hessen-Darmstadt wird einen Schwerpunkt Wirtschaftsförderung einsetzen, um Voraussetzungen für die tatsächliche Herstellung von Kabeln, Sendern/Empfängern etc. vorzubereiten.
    7c) Die Schwerpunkte zu 7a und 7b werden spätestens 1837 gesetzt.

    Für Das Kurfürstentum Hessen

    Für das Großherzogtum Hessen-Darmstadt

    Für die Freie Stadt Frankfurt

    Für das Fürstentum Waldeck und Pyrmont
    Georg II.
    Für die freie Hansestadt Bremen
    Der Oberbürgermeister
    Geändert von Bassewitz (15. September 2014 um 22:30 Uhr)
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
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  7. #442
    Hamburg! Avatar von [DM]
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    Abkommen zwischen Hamburg und Österreich

    Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Kaiserreich Österreich, schließen hiermit folgenden Vertrag zur Stärkung des Handels beider Länder:

    1. Für die Händler der Freien und Hansestadt Hamburg und das Kaiserreich Österreich wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben. Die Zölle beider Staaten bleiben davon ausgenommen und behalten ihre Gültigkeit.

    2. Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Kaiserreich Österreich werden jeweils in Hamburg und in Wien einen gesonderten Bereich für die Kaufleute der jeweils anderen Handelspartners zur Verfügung stellen. Dieser soll der Koordination des Handels dienen sowie als zentrale Anlaufstelle.

    3. Für Hamburg in Triest, für Österreich in Hamburg wird ein gesonderter Bereich mit geeigneten Lagern eingerichtet um den Handel zu unterstützen. Die Lager werden von einer Gesellschaft verwaltet die jeweils zur Hälfte Hamburg und Österreich gehört. Hierfür werden je 500G bereitgestellt.

    4. Das Kaisertum Österreich erwirbt für 2.000 Taler ein Grundstück mitsamt geeignetem Gebäude in Hamburg. Dieses wird als Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.

    Für die Freie und Hansestadt Hamburg
    Der 1. Bürgermeister
    Geändert von [DM] (07. November 2014 um 23:57 Uhr)

  8. #443
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von DM2610 Beitrag anzeigen
    Abkommen zwischen Hamburg und Österreich

    Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Kaiserreich Österreich, schließen hiermit folgenden Vertrag zur Stärkung des Handels beider Länder:

    1. Für die Händler der Freien und Hansestadt Hamburg und das Kaiserreich Österreich wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben. Die Zölle beider Staaten bleiben davon ausgenommen und behalten ihre Gültigkeit.

    2. Die Freie und Hansestadt Hamburg und das Kaiserreich Österreich werden jeweils in Hamburg und in Wien einen gesonderten Bereich für die Kaufleute der jeweils anderen Handelspartners zur Verfügung stellen. Dieser soll der Koordination des Handels dienen sowie als zentrale Anlaufstelle.

    3. Für Hamburg in Triest, für Österreich in Hamburg wird ein gesonderter Bereich mit geeigneten Lagern eingerichtet um den Handel zu unterstützen. Die Lager werden von einer Gesellschaft verwaltet die jeweils zur Hälfte Hamburg und Österreich gehört. Hierfür werden 500G bereitgestellt.

    4. Das Kaisertum Österreich erwirbt für 2.000 Taler ein Grundstück mitsamt geeignetem Gebäude in Hamburg. Dieses wird als Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes genutzt.

    Für die Freie und Hansestadt Hamburg
    Der 1. Bürgermeister
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  9. #444
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Abkommen zwischen Brenen und Österreich

    Die freie Hansestadt Bremen und das Kaiserreich Österreich, schließen hiermit folgenden Vertrag zur Stärkung des Handels beider Länder:

    1. Für die Händler der freien Hansestadt Bremen und des Kaiserreichs Österreich wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben. Die Zölle beider Staaten bleiben davon ausgenommen und behalten ihre Gültigkeit.

    2. Die freie Hansestadt Bremen und das Kaiserreich Österreich werden jeweils in Bremen und in Wien einen gesonderten Bereich für die Kaufleute der jeweils anderen Handelspartners zur Verfügung stellen. Dieser soll der Koordination des Handels dienen sowie als zentrale Anlaufstelle.

    3. Für Bremen in Triest, für Österreich in Bremerhaven wird ein gesonderter Bereich mit geeigneten Lagern eingerichtet um den Handel zu unterstützen. Die Lager werden von einer Gesellschaft verwaltet die jeweils zur Hälfte Bremen und Österreich gehört. Hierfür werden 500G bereitgestellt.

    Für die freie Hansestadt Bremen
    Der Oberbürgermeister
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
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    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
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  10. #445
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Und noch einer:

    Abkommen von Cuxhaven

    Für die Händler der Hansestädte Hamburg und Bremen wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben. Die Zölle beider Staaten bleiben davon ausgenommen und behalten ihre Gültigkeit

    Für die freie Hansestadt Bremen
    Der Oberbürgermeister
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
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  11. #446
    Hamburg! Avatar von [DM]
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    Für die Freie und Hansestadt Hamburg
    Der 1. Bürgermeister

  12. #447
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Abkommen zwischen Brenen und Österreich

    Die freie Hansestadt Bremen und das Kaiserreich Österreich, schließen hiermit folgenden Vertrag zur Stärkung des Handels beider Länder:

    1. Für die Händler der freien Hansestadt Bremen und des Kaiserreichs Österreich wird das Prinzip der Inländerbehandlung verbindlich festgelegt, demnach die Handelsunternehmen den Warenverkehr zu gleichen Konditionen abzuwickeln haben. Die Zölle beider Staaten bleiben davon ausgenommen und behalten ihre Gültigkeit.

    2. Die freie Hansestadt Bremen und das Kaiserreich Österreich werden jeweils in Bremen und in Wien einen gesonderten Bereich für die Kaufleute der jeweils anderen Handelspartners zur Verfügung stellen. Dieser soll der Koordination des Handels dienen sowie als zentrale Anlaufstelle.

    3. Für Bremen in Triest, für Österreich in Bremerhaven wird ein gesonderter Bereich mit geeigneten Lagern eingerichtet um den Handel zu unterstützen. Die Lager werden von einer Gesellschaft verwaltet die jeweils zur Hälfte Bremen und Österreich gehört. Hierfür werden 500G bereitgestellt.

    Für die freie Hansestadt Bremen
    Der Oberbürgermeister
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  13. #448
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Pachtvertrag von Loxstedt

    Sobald einer Eisenbahngesellschaft die Konzession für eine Strecke, die Bremen mit Bremerhaven verbindet, erteilt wird, wird das Königreich Hannover der freien Hansestadt Bremen den Grund und Boden, auf dem die Strecke verlaufen soll, zu einem Preis von 100 Gulden für 99 Jahre zu verpachten. 

    Das Königreich Hannover darf auf dem Gleis, das fortan eine Sonderwirtschaftszone Bremens ist, sämtliche Hoheitsrechte und die volle Polizeigewalt ausüben. Ein Überschreiten der Grenzen ist durch sämtliche Zivilpersonen und auch Soldaten Hannovers gestattet. Bremen erhebt für die Überquerung keinerlei Zölle oder Gebühren. 

    Das Königreich Hannover wird die Erteilung der Konzession auf keine Art behindern, verzögern oder einschränken. 

    Das Gleis wird zur Zollsonderzone erklärt, wodurch Hannover und alle Staaten in seiner Zollunion das Gebiet überqueren dürfen ohne Zoll zu entrichten. Sie dürfen das Gleis für ihren Warenverkehr wie eigenes Zollgebiet behandeln.
    An Jedem Bahnhof der sich Außerhalb der Stadt Bremen oder Bremerhavens befindet verpflichten sich die Vertragsstaaten eine Zollstation zu errichten.

    Für die freie Hansestadt Bremen
    Der Oberbürgermeister
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
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  14. #449

  15. #450
    yay! Avatar von Setcab
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    Vertrag von Manchester

    Zur Stärkung des internationalen Freihandels und wider den Protektionismus und Merkantilismus schließen das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland (kurz UK) und die freie Hansestadt Bremen (kurz Bremen) folgenden Vertrag:

    Zur Stärkung der Bremer Produktionskapazitäten und der Beseitigung von Handelshemmnissen dürfen fortan sämtliche in Bremen produzierten Güter zollfrei in das UK eingeführt werden.
    Ausgenommen davon sind Waren, die unter Sonderbestimmungen wie die Korngesetze fallen.

    Bremen verpflichtet sich dafür, seine Zölle gegenüber dem UK stets so niedrig wie möglich zu halten. Britische Produkte aus industrieller Produktion sollen zollfrei nach Bremen eingeführt werden können, sobald dies finanziell tragbar erscheint. Dies soll beide Industrien stärker einander angleichen. Bezüglich des Zeitpunkts der Umsetzung werden beide Vertragspartner noch einmal gesondert verhandeln.

    Güter aus dem UK, die von der entstehenden bremischen Industrie zum Zwecke der Investition (Fabrikanlagen, Maschinen und deren Teile, Lokomotiven, Waggons und Schienen und andere - diese Liste gibt nur Beispiele an) oder Veredelung bzw Weiterverarbeitung benötigt werden, werden fortan zollfrei nach Bremen eingeführt. Einzelne Warengruppen können abweichen.

    Bremen richtet in der Stadt Bremen eine industrielle Sonderwirtschaftszone für ausländische Investoren ein, in der Veredelungsbetriebe und andere Fabriken entstehen sollen.

    Zur Vereinfachung der Investitionen erhält sämtliche Investoren aus dem UK einen äußerst umfangreichen Investitionsschutz, der die Inländerbehandlung sowie eine besondere Gerichtsbarkeit enthält, die bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Investoren und lokalen Institutionen sowie Privatpersonen vermitteln soll und in ihren Urteilen von beiden Seiten anerkannt wird.

    Es werden britische Industrielle nach Bremen geladen, um sie zu Investitionen zu ermutigen.

    In der Sonderwirtschaftszone gilt aus Vereinfachungsgründen die Handels- und Gewerbegesetzgebung des UK.

    Die Währung Bremens wird zukünftig den Wechselkurs des britischen Pfund gekoppelt.
    Das britische Pfund wird als alternatives Zahlungsmittel in Bremen akzeptiert.

    Neben dem metrischen wird auch das britische System der Maßeinheiten in der Wirtschaftszone genutzt, um Missverständnissen vorzubeugen.

    Die bremische Verwaltung wird mit britischer Hilfe auch in der englischen Sprache geschult werden.

    Die englische Sprache soll in der Diplomatie und dem Handel zwischen dem UK und Bremen die französische Sprache ersetzen, so weit dies möglich ist.

    Mit britischer Hilfe soll ein Lehrstuhl für die englische Sprache geschaffen werden, sodass diese einen integralen Platz im Lehrplan der Schulen der Stadt Bremen als Fremdsprache einnimmt.

    Einseitig kann der Vertrag nur mit einer Frist von 6 Monaten im Voraus gekündigt werden.
    Für das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland:
    Ralph Abercromby, 2nd Baron Dunfermline, britischer Gesandter beim Deutschen Bund
    Sie/Ihr

    Storys:
    (Civ 4 BASE 5.0): Die Geschichte des römischen Reiches (abgeschlossen)
    (Civ 4 BASE 6.0): Das Reich der Mitte auf dem Weg durch die Geschichte (abgebrochen)

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