Vertrag von Manchester
Zur Stärkung des internationalen Freihandels und wider den Protektionismus und Merkantilismus schließen das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Irland (kurz UK) und die freie Hansestadt Bremen (kurz Bremen) folgenden Vertrag:
Zur Stärkung der Bremer Produktionskapazitäten und der Beseitigung von Handelshemmnissen dürfen fortan sämtliche in Bremen produzierten Güter zollfrei in das UK eingeführt werden.
Ausgenommen davon sind Waren, die unter Sonderbestimmungen wie die Korngesetze fallen.
Bremen verpflichtet sich dafür, seine Zölle gegenüber dem UK stets so niedrig wie möglich zu halten. Britische Produkte aus industrieller Produktion sollen zollfrei nach Bremen eingeführt werden können, sobald dies finanziell tragbar erscheint. Dies soll beide Industrien stärker einander angleichen. Bezüglich des Zeitpunkts der Umsetzung werden beide Vertragspartner noch einmal gesondert verhandeln.
Güter aus dem UK, die von der entstehenden bremischen Industrie zum Zwecke der Investition (Fabrikanlagen, Maschinen und deren Teile, Lokomotiven, Waggons und Schienen und andere - diese Liste gibt nur Beispiele an) oder Veredelung bzw Weiterverarbeitung benötigt werden, werden fortan zollfrei nach Bremen eingeführt. Einzelne Warengruppen können abweichen.
Bremen richtet in der Stadt Bremen eine industrielle Sonderwirtschaftszone für ausländische Investoren ein, in der Veredelungsbetriebe und andere Fabriken entstehen sollen.
Zur Vereinfachung der Investitionen erhält sämtliche Investoren aus dem UK einen äußerst umfangreichen Investitionsschutz, der die Inländerbehandlung sowie eine besondere Gerichtsbarkeit enthält, die bei Rechtsstreitigkeiten zwischen den Investoren und lokalen Institutionen sowie Privatpersonen vermitteln soll und in ihren Urteilen von beiden Seiten anerkannt wird.
Es werden britische Industrielle nach Bremen geladen, um sie zu Investitionen zu ermutigen.
In der Sonderwirtschaftszone gilt aus Vereinfachungsgründen die Handels- und Gewerbegesetzgebung des UK.
Die Währung Bremens wird zukünftig den Wechselkurs des britischen Pfund gekoppelt.
Das britische Pfund wird als alternatives Zahlungsmittel in Bremen akzeptiert.
Neben dem metrischen wird auch das britische System der Maßeinheiten in der Wirtschaftszone genutzt, um Missverständnissen vorzubeugen.
Die bremische Verwaltung wird mit britischer Hilfe auch in der englischen Sprache geschult werden.
Die englische Sprache soll in der Diplomatie und dem Handel zwischen dem UK und Bremen die französische Sprache ersetzen, so weit dies möglich ist.
Mit britischer Hilfe soll ein Lehrstuhl für die englische Sprache geschaffen werden, sodass diese einen integralen Platz im Lehrplan der Schulen der Stadt Bremen als Fremdsprache einnimmt.
Einseitig kann der Vertrag nur mit einer Frist von 6 Monaten im Voraus gekündigt werden.