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Thema: Bilaterale Verträge des Bundes

  1. #406
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Österreichisch-Oldenburger Handels- und Militärvertrag

    Das Kaiserreich Österreich und das Großherzogtum Oldenburg beschließen mit diesem Vertrag eine weitreichende Zusammenarbeit.

    1. Das Großherzogtum Oldenburg verkauft dem Kaiserreich Österreich für 10.000 G ca. 2 km nordöstlich von Rüstringen einen Küstenstreifen für die Errichtung eines Flottenstützpunktes.
    Das Land geht in den Besitz des Kaisersreichs über. Österreich ist berechtigt, dort einen Flottenstützpunkt zu errichten, diesen zu befestigen und gen Seeseite mit Artilleriestellungen zu schützen.
    Zum weiteren Schutz dürfen Kasernen errichtet und dort bis zu 3.000 Soldaten zusätzlich zu den Angehörigen der Flotte stationiert werden.
    Das Recht zur Stationierung von Soldaten gilt für ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern das Großherzogtum Oldenburg nicht bis zum 31.10. eines Jahres diese Erlaubnis widerruft.
    Die Soldaten dürfen ohne Einwilligung des Großherzogtum Oldenburgs dieses nicht betreten.

    2. Die Kosten für die Anbindung des Hafens an Straßen und Eisenbahn in Rüstringen zahlt das Großherzogtum Oldenburg. Die Kosten für die Errichtung des Hafens und aller weiteren damit im Zusammenhang stehenden Ausgaben werden durch das Kaiserreich Österreich geleistet.

    3. Das Kaiserreich Österreich garantiert mit Abschluss dieses Vertrages die Grenzen des Großherzogtums Oldenburgs und ist verpflichtet, diese zu schützen, wenn eine dritte Partei diese bedroht.

    4. Das Großherogtum Oldenburg wird dem Kaiserreich Österreich in Rüstringen ein genügend großes Grundstück überlassen, auf welchem das Kaiserreich Österreich seine Hauptniederlassung für den Handel in Nord- und Ostsee errichten wird. Eine Telegraphenanbindung an die Börse in Rüstringen wird eingerichtet.

    5. Das Kaiserreich Österreich gewährt allen oldenburger Fischern Fischrechte in den Gewässern rund im Helgoland

    6. Sofern nicht explizit erwähnt, gelten für diesen Vertrag keine Fristen.

    7. Gekündigt werden kann dieser Vertrag mit einer Vorlaufzeit von fünf Jahren frühestens nach Ablauf von 30 Jahren.

    Rüstringen, den 4. Februar 1838
    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen dem Großherzogtum Oldenburg und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Großherzogtum und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.
    Das Großherzogtum Oldenburg erhält vorrangig Unterstützung bei der Zucht neuer und der Verbesserung bekannter Pflanzensorten.
    Für das Kaierreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  2. #407
    Zurück im Norden
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    Zitat Zitat von BruderJakob Beitrag anzeigen
    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen der Landgrafschaft Homburg und dem Kaiserreich Österreich:

    Die Landgrafschaft Homburg und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.
    Die Landgrafschaft Homburg erhält vor allem Hilfe beim Aufbau eines botanisch-zoologischen Gartens.

    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Für die Landgrafschaft Hessen-Homburg
    Ludwig Wilhelm, Landgraf

  3. #408
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen dem Königreich Dänemark und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Königreich Dänemark und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  4. #409
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    Für das Königreich Dänemark
    König Christian VIII

  5. #410
    Tanzt Avatar von zerialienguru
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    Zitat Zitat von BruderJakob Beitrag anzeigen
    Für das Kaierreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Für Oldenburg
    gez. August I.

  6. #411
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen dem Großherzogtum Mecklenburg und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Großherzogtum Mecklenburg und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.
    Das Kaiserreich Österreich stellt darüber hinaus dem Großherzogtum Mecklenburg einen Schulplatz an der neu gegründeten Landwirtschaftsschule zur Verfügung.
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Geändert von BruderJakob (27. Juli 2014 um 10:11 Uhr) Grund: In Absprache Vertrag angepasst
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
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  7. #412
    Blubb=Lebenseinstellung Avatar von PaPaBlubb
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    Für das Großherzogtum Mecklenburg Schwerin
    (Zukünftig Großherzog von Mecklenburg)
    Paul Friedrich
    Geändert von PaPaBlubb (27. Juli 2014 um 10:24 Uhr)

  8. #413
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen dem Kurfürstentum Hessen und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Kurfürstentum Hessen und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.

    Darüber hinaus erhält das Kurfürstentum Hessen von Österreich en zinsloses Darlehen in Höhe von 1.000 Reichstalern zur Finanzierung der nassauischen Landwirtschaftsschule. Die Rückzahlung soll innerhalb der nächsten 15 Jahre erfolgen.
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  9. #414
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Für Kurhessen

    Kurfürst Friedrich-Willhelm I.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

    Vom Kurfürst, über Admiral, Jarl, Botschafter und König zum Papst-ein Leben im Civforum.

  10. #415
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Vertrag zur landwirtschaftlichen Kooperation zwischen dem Großherzogtum Hessen und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Großherzogtum Hessen und das Kaiserreich vereinbaren ihre Erkenntnisse und Forschungsergebnisse im Bereich der Landwirtschaft miteinander zum gemeinsamen Nutzen zu teilen und auszutauschen.
    Insbesondere soll dadurch im Kaiserreich Österreich die Arbeit der landwirtschaftlichen Genossenschaften unterstützt werden.
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  11. #416
    Gast
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    Für das Großherzogtum Hessen:

    Großherzog Ludwig II.

  12. #417
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Um Ennos weiter Futter zu geben:

    Kreditvertrag zwischen dem Großherzogtum Hessen-Darmstadt und dem Kaiserreich Österreich:

    Das Großherzogtum Hessen vergibt einen Kredit über 40.000 Reichstaler an das Kaiserreich Österreich zu einem Zinssatz von 2%. Das Darlehen ist nach einem Jahr zur Tilgung fällig, außer beide Parteien kommen überein, dass das Darlehen in anderer oder in gleicher Höhe verlängert werden soll.
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I. Cunctator
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  13. #418
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    Großherzog Ludwig II.

  14. #419
    Forenspieler auf dem Weg
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    VERTRAG ZUR PARTNERSCHAFT DER UNIVERSITÄTEN VON LONDON UND JENA-SCHWARZBURG
    Präambel
    Die Universitäten von London und Jena-Schwarzburg möchten, beginnend mit dem Jahr 1838, einen Austausch und eine Vernetzung der beiden Sprachen und Kulturen beginnen, hier für wird folgendes festgelegt:
    • an der Universität Jena-Schwarzburg wird ein Lehrstuhl für englische Sprache, Kultur und Literatur eingerichtet.
    • an der University of London wird ein Lehrstuhl für deutsche Sprache, Kultur und Literatur eingerichtet.
    • bis zu 10 Studenten wird an beiden Universitäten pro Semester die Möglichkeit geboten ein Auslandssemester an der Partneruniversität zu absolvieren.
    • die Rektoren verpflichten sich freiwillig auch zukünftig in regen Kontakt zu bleiben um stehts offen für weitere Kooperationen zu bleiben.





    Unterschriften
    London und Jena, im Jahre 1838 des Herrn
    Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!

  15. #420
    Forenspieler auf dem Weg
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    Für Thüringen,
    Großherzog Ernst I.
    Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!

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