Kooperationsvertrag zur universitären Ausbildung zwischen dem Großherzogtum Thüringen und dem Fürstentum Waldeck und Pyrmont
"Das Großherzogtum Thüringen und das Fürstentum Waldeck und Pyrmont vereinbaren, dass ab dem Jahr 1837 für bis zu 10 Studenten aus dem Fürstentum Waldeck und Pyrmont jährlich Plätze an der Universität Jena freigehalten werden. Die Kosten für die Unterbringung und die Gebühren etc. sind von Waldeck und Pyrmont bzw. den Studenten selbst zu tragen."
Für Waldeck und Pyrmont Georg II.