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Thema: Bilaterale Verträge des Bundes

  1. #316
    I'M NOT A BIRD, YOU KNOW! Avatar von noxx-0
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    Zitat Zitat von Zitat von Frankfurter Münzvertrag Beitrag anzeigen
    Um Wirtschaft und Handel zu stärken sind die Unterzeichner übereingekommen folgendes in ihren Staaten einzuführen und beizubehalten:

    Die Währungen basieren fürderhin auf Gold- und Silbermünzen. Es gelte ein Bimetallstandard.
    Für diesen ist festgelegt, dass 1 Gramm Gold vom Werte her 15,5 Gramm Silber entsprechen.
    Silberkurantmünzen mit dem Wert 1 sind entweder im 50-Gulden/Taler/Florin-Fuß zu prägen. Bezogen auf 500 Gramm Feinsilber.
    Der Feingehalt jener Silbermünzen ist jedem Staate selbst überlassen, soll aber 800/1000 nicht unterschreiten. Als ideal gelte ein Feingehalt von 900/1000.
    Sofern nicht durch andere Verträge oder Gesetze bestimmt, herrscht kein Zwang für die Bewohner der Unterzeichnerstaaten Nicht-Kurantgeld eines anderen Staates als Zahlungsmittel anzunehmen.
    Alle Unterzeichner verpflichten sich, von dem Einbringen von Scheidemünzen und Fiatgeld nur schonenden Gebrauch zu machen, um die anderen Unterzeichnerländer nicht unnötig zu destabilisieren. Sollte eine solche Destabilisierung einzutreten drohen, so kann der betreffende Unterzeichnerstaat mit 2/3 Mehrheit der anderen Unterzeichner ausgeschlossen werden, die Konvertibilität seiner Währung wird aufgehoben.

    Also geschehen, unterschrieben und besiegelt durch folgende Monarchen und Vertreter der freien Städte in Frankfurt, am 25.Februar im Jahre unseres Herrn Jesus Christus 1835.
    Für Hannover

    Generalstatthalter Ernst August, Fürst der Flamen, 1. Herzog von Cumberland und Teviotdale und Earl of Armag

  2. #317
    Für mehr Klink im ***** Avatar von Gulaschkanone
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    Kurhessen unterschreibt auch.
    Zitat Zitat von Nahoïmi Beitrag anzeigen
    Einheit, Einheit, gib mir meine Minghan wieder :p

    Mehrfacher Gewinner einer DET-Runde und Sieger der Herzen(2/7)

    Vom Kurfürst, über Admiral, Jarl, Botschafter und König zum Papst-ein Leben im Civforum.

  3. #318
    Oberst Klink
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    Für das Herzogtum Nassau

    Wilhelm I. von Gottes Gnaden Herzog von Nassau

  4. #319
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Militärvertrag zwischen Liechtenstein und Österreich:

    1. Österreich übernimmt Liechtensteins Anteil an der BMK bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 100 Reichstalern.
    2. Österreich finanziert die Ausrüstung Liechtensteiner Truppen nach Österreichischem Standard und trägt darüber den Sold der Truppen.
    3. Obergrenze der Heeresstärke wird bei 300 Mann festgelegt.
    4. Liechtensteinische Kadetten haben Zugang zu Militärschulen und können in der Österreichischen Armee dienen.
    5. Liechtenstein stimmt in Absprache mit dem Kaiserreich Österreich jeder Erhöhung des Bundesheeres zu.
    5. Erhöhungen/Senkungen der BMK, die den durch das Kaiserreich Österreich abgedeckten BMK-Anteil Liechtensteins nicht überschreiten stimmt Liechtenstein im Sinne Österreichs.
    6. Der Vertrag hat vorerst eine Laufzeit von 5 Jahren. Vor Ablauf wird über eine Verlängerung verhandelt.
    7. Die liechtensteiner Armee untersteht nicht der direkten Befehlsstruktur Österreichs.
    Für das Kaierreich Österreich:

    Kaiser Ferdinand I.
    Geändert von BruderJakob (27. Januar 2014 um 23:27 Uhr)
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  5. #320

  6. #321
    Forenspieler auf dem Weg
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    Thüringen unterzeichnet ebenso den Münzvertrag.
    Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!

  7. #322
    Registrierter Benutzer Avatar von Version1
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    Auch Württemberg unterzeichnet den Münzvertrag!

  8. #323
    Registrierter Benutzer Avatar von Lucca605
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    Lippe unterzeichnet ebenso den Münzvertrag.
    Achtung Spoiler:
    Nicht für DB Mitglieder
    Achtung Spoiler:
    Auch sonst eigentlich unwichtig

  9. #324
    Herzog von Arrakis Avatar von Azrael
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    Für NPC-Anhalt unterzeichnet.
    Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.

  10. #325
    Holz? Marmor! Avatar von Don Armigo
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    Im Rahmen der Städtefreundschaft von Lindau und Bregenz haben die Monarchen von Bayern und Österreich folgendes zu beschließen geruht:
    1.Für die bayerische Stadt Lindau wird eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen Lindau und den Kaiserreich Österreich werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    2. Für die österreichischen Stadt Bregenz wird ebenfalls eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen Bregenz und dem Königreich Bayern werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    3. Für die Sonderwirtschaftszonen wird die sogenannte Inländerbehandlung festgelegt, wonach bayerische und österreichische Unternehmen in den Sonderwirtschaftszonen grundsätzlich gleich zu behandeln sind.
    4. Die Bodenseegewässer Bayerns und Österreichs werden fortan gemeinsam geschützt. Das betrifft die Küstenwache, Seenotrettung und die Unterbindung des schädlichen Schmuggels.

    Für Bayern: Ludwig I.
    Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
    Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
    Zitat Zitat von Azrael
    Wie sagte schon der alte Fritz? "Sachsen ist wie ein Mehlsack, egal wie oft man draufschlägt, es kommt immer noch etwas heraus."
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    :schwaerm: Und Don hat ja schon gesagt, dass Feuer/Ordnung zu ihm passen würde, noch bevor das Reich sich dazu auch noch als fundamentalistisch-militaristische Theokratie entpuppt hat. :p

  11. #326
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von Don Armigo Beitrag anzeigen
    Im Rahmen der Städtefreundschaft von Lindau und Bregenz haben die Monarchen von Bayern und Österreich folgendes zu beschließen geruht:
    1.Für die bayerische Stadt Lindau wird eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen Lindau und den Kaiserreich Österreich werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    2. Für die österreichischen Stadt Bregenz wird ebenfalls eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen Bregenz und dem Königreich Bayern werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    3. Für die Sonderwirtschaftszonen wird die sogenannte Inländerbehandlung festgelegt, wonach bayerische und österreichische Unternehmen in den Sonderwirtschaftszonen grundsätzlich gleich zu behandeln sind.
    4. Die Bodenseegewässer Bayerns und Österreichs werden fortan gemeinsam geschützt. Das betrifft die Küstenwache, Seenotrettung und die Unterbindung des schädlichen Schmuggels.

    Für Bayern: Ludwig I.
    Für das Kaiserreich Österreich:

    Ferdinand I.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  12. #327
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    Hessen-Darmstadt für den Frankfurter Münzvertrag:

    Ludwig II. Großherzog von Hessen und bei Rhein.

  13. #328
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Dänemark.

    -Das Königreich Dänemark erklärt mit Abschluß des Vertrags alle Katholiken Dänemarks für rechtlich gleichgestellt mit den Protestanten besagter Gebiete.
    -Das Königreich Dänemark gewährt die Freiheit, den katholischen Glauben zu bekennen und auszuüben.
    -Eigentum der Katholischen Kirche, wie auch ihre Geistlichkeit stehen unter dem Schutz der Dänischen Krone.
    -Die Kirche verwaltet ihre Angelegenheiten ohne Einmischung durch den Staat selbst und gemäß ihren kanonischen Gesetzen. Die Kirche ist frei bei der Besetzung ihrer Ämter.
    -Die Katholische Kirche wird sich nicht in Fragen einmischen, die die Art betreffen, in der Seine Majestät Seinen Untertanen das Erlangen des Ewigen Lebens und der Seeligkeit erlaubt, und verpflichtet sich, Streitfragen mit anderen Religionen und Konfessionen, die hier anerkannt sind, stets friedlich zu regeln.
    -Die Katholische Kirche setzt einen apostolischen Präfekten für die Gebiete unter Herrschaft der dänischen Krone ein, der sich regelmäßig mit den zuständigen Behörden über die Situation der katholischen Untertanen der dänischen Krone austauscht.
    -Der Vertrag ist mit gleichen Wortlaut gültig für alle Gebiete die mit der Dänischen Krone in Personalunion verbunden sind.

    Im Namen Seiner Heiligkeit Gregor XVI.
    + Giovanni Sarellini, Erzbischof von Tyrus, Apostolischer Nuntius
    Meine Stories:
    Sim City Societies: England obsiegt, Großkanzler Sutler baut ein neues London
    ANNO 2070: Die Zukunft wird nass
    Fallen Enchantress - Legendary Heroes: Geschichten aus der Gruft

  14. #329
    Genosse Dampfsense Avatar von Der Gevatter Tod
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    Für Dänemark
    König Christian VIII

  15. #330
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    Gast
    Zur Förderung von Frieden und Wohlstand schließen das Kaiserreich Österreich und das Königreich Sachsen folgende Verträge:

    Zollvertrag zwischen dem Königreich Sachsen und dem Kaiserreich Österreich:

    1.Für die sächsischen Städte Dresden, Chemnitz und Plauen werden Sonderwirtschaftszonen eingerichtet. Zwischen diesen Städten und den Kaiserreich Österreich werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    2. Für die österreichischen Städte Prag, Leitmeritz und Teplitz werden ebenfalls Sonderwirtschaftszonen eingerichtet. Zwischen diesen Städten und dem Königreich Sachsen werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
    3. Für die Sonderwirtschaftszonen wird die sogenannte Inländerbehandlung festgelegt, wonach sächsische und österreichische Unternehmen in den Sonderwirtschaftszonen grundsätzlich gleich zu behandeln sind.
    4. Ein bloßes Umladen von Waren in den Sonderwirtschaftszonen ist nicht begünstigt.
    5. Der Vertrag kann nach fünfjähriger Laufzeit einseitig mit 2 Jahren Vorlaufzeit gekündigt werden.
    Garantieerklärung des Kaiserreichs Österreich und des Königreichs Sachsen:

    1. Das Königreich Sachsen garantiert dem Kaiserreich Österreich den ewigen und immerwährenden Besitz aller seiner Besitztümer zum Stand vom 30. Juni 1835. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
    2. Das Kaiserreich Österreich garantiert dem Königreich Sachsen den ewigen und immerwährenden Besitz aller seiner Besitztümer zum Stand vom 30. Juni 1835.. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
    3. Von der Garantie sind freiwillige Verkäufe und freiwillige Gebietsabgaben ausgenommen
    Für das Königreich Sachsen:
    Friedrich August II. von Sachsen,
    König von Sachsen
    Geändert von Gast (09. Februar 2014 um 22:29 Uhr)

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