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Für das Herzogtum Nassau
Wilhelm I. von Gottes Gnaden Herzog von Nassau
Für das Kaierreich Österreich:Militärvertrag zwischen Liechtenstein und Österreich:
1. Österreich übernimmt Liechtensteins Anteil an der BMK bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 100 Reichstalern.
2. Österreich finanziert die Ausrüstung Liechtensteiner Truppen nach Österreichischem Standard und trägt darüber den Sold der Truppen.
3. Obergrenze der Heeresstärke wird bei 300 Mann festgelegt.
4. Liechtensteinische Kadetten haben Zugang zu Militärschulen und können in der Österreichischen Armee dienen.
5. Liechtenstein stimmt in Absprache mit dem Kaiserreich Österreich jeder Erhöhung des Bundesheeres zu.
5. Erhöhungen/Senkungen der BMK, die den durch das Kaiserreich Österreich abgedeckten BMK-Anteil Liechtensteins nicht überschreiten stimmt Liechtenstein im Sinne Österreichs.
6. Der Vertrag hat vorerst eine Laufzeit von 5 Jahren. Vor Ablauf wird über eine Verlängerung verhandelt.
7. Die liechtensteiner Armee untersteht nicht der direkten Befehlsstruktur Österreichs.
Kaiser Ferdinand I.
Für Liechtenstein
Da steht immer noch xxx
Thüringen unterzeichnet ebenso den Münzvertrag.
Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!
Auch Württemberg unterzeichnet den Münzvertrag!
Lippe unterzeichnet ebenso den Münzvertrag.
Achtung Spoiler:
Für NPC-Anhalt unterzeichnet.
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Im Rahmen der Städtefreundschaft von Lindau und Bregenz haben die Monarchen von Bayern und Österreich folgendes zu beschließen geruht:
1.Für die bayerische Stadt Lindau wird eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen Lindau und den Kaiserreich Österreich werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
2. Für die österreichischen Stadt Bregenz wird ebenfalls eine Sonderwirtschaftszone eingerichtet. Zwischen Bregenz und dem Königreich Bayern werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
3. Für die Sonderwirtschaftszonen wird die sogenannte Inländerbehandlung festgelegt, wonach bayerische und österreichische Unternehmen in den Sonderwirtschaftszonen grundsätzlich gleich zu behandeln sind.
4. Die Bodenseegewässer Bayerns und Österreichs werden fortan gemeinsam geschützt. Das betrifft die Küstenwache, Seenotrettung und die Unterbindung des schädlichen Schmuggels.
Für Bayern: Ludwig I.
Mal wieder Lust auf ein richtiges mittelalterliches Gemetzel??- dann bist du hier richtig!
Bayern träumt von Märchenschlössern, bringst du deinen Traum ein?
Zitat von Azrael
Hessen-Darmstadt für den Frankfurter Münzvertrag:
Ludwig II. Großherzog von Hessen und bei Rhein.
Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Königreich Dänemark.
-Das Königreich Dänemark erklärt mit Abschluß des Vertrags alle Katholiken Dänemarks für rechtlich gleichgestellt mit den Protestanten besagter Gebiete.
-Das Königreich Dänemark gewährt die Freiheit, den katholischen Glauben zu bekennen und auszuüben.
-Eigentum der Katholischen Kirche, wie auch ihre Geistlichkeit stehen unter dem Schutz der Dänischen Krone.
-Die Kirche verwaltet ihre Angelegenheiten ohne Einmischung durch den Staat selbst und gemäß ihren kanonischen Gesetzen. Die Kirche ist frei bei der Besetzung ihrer Ämter.
-Die Katholische Kirche wird sich nicht in Fragen einmischen, die die Art betreffen, in der Seine Majestät Seinen Untertanen das Erlangen des Ewigen Lebens und der Seeligkeit erlaubt, und verpflichtet sich, Streitfragen mit anderen Religionen und Konfessionen, die hier anerkannt sind, stets friedlich zu regeln.
-Die Katholische Kirche setzt einen apostolischen Präfekten für die Gebiete unter Herrschaft der dänischen Krone ein, der sich regelmäßig mit den zuständigen Behörden über die Situation der katholischen Untertanen der dänischen Krone austauscht.
-Der Vertrag ist mit gleichen Wortlaut gültig für alle Gebiete die mit der Dänischen Krone in Personalunion verbunden sind.
Im Namen Seiner Heiligkeit Gregor XVI.
+ Giovanni Sarellini, Erzbischof von Tyrus, Apostolischer Nuntius
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Zur Förderung von Frieden und Wohlstand schließen das Kaiserreich Österreich und das Königreich Sachsen folgende Verträge:
Zollvertrag zwischen dem Königreich Sachsen und dem Kaiserreich Österreich:
1.Für die sächsischen Städte Dresden, Chemnitz und Plauen werden Sonderwirtschaftszonen eingerichtet. Zwischen diesen Städten und den Kaiserreich Österreich werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
2. Für die österreichischen Städte Prag, Leitmeritz und Teplitz werden ebenfalls Sonderwirtschaftszonen eingerichtet. Zwischen diesen Städten und dem Königreich Sachsen werden sämtliche Zoll- und Handelsschranken aufgehoben.
3. Für die Sonderwirtschaftszonen wird die sogenannte Inländerbehandlung festgelegt, wonach sächsische und österreichische Unternehmen in den Sonderwirtschaftszonen grundsätzlich gleich zu behandeln sind.
4. Ein bloßes Umladen von Waren in den Sonderwirtschaftszonen ist nicht begünstigt.
5. Der Vertrag kann nach fünfjähriger Laufzeit einseitig mit 2 Jahren Vorlaufzeit gekündigt werden.Für das Königreich Sachsen:Garantieerklärung des Kaiserreichs Österreich und des Königreichs Sachsen:
1. Das Königreich Sachsen garantiert dem Kaiserreich Österreich den ewigen und immerwährenden Besitz aller seiner Besitztümer zum Stand vom 30. Juni 1835. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
2. Das Kaiserreich Österreich garantiert dem Königreich Sachsen den ewigen und immerwährenden Besitz aller seiner Besitztümer zum Stand vom 30. Juni 1835.. Es wird nicht davor zurückschrecken diese Gebiete, falls nötig militärisch, gegen fremde Mächte oder Aufständische, zu verteidigen.
3. Von der Garantie sind freiwillige Verkäufe und freiwillige Gebietsabgaben ausgenommen
Friedrich August II. von Sachsen,
König von Sachsen
Geändert von Gast (09. Februar 2014 um 22:29 Uhr)