Um Wirtschaft und Handel zu stärken sind die Unterzeichner übereingekommen folgendes in ihren Staaten einzuführen und beizubehalten:
1.Die Währungen basieren fürderhin auf Gold- und Silbermünzen. Es gelte ein Bimetallstandard.
2.Für diesen ist festgelegt, dass 1 Gramm Gold vom Werte her 15,5 Gramm Silber entsprechen.
3.Silberkurantmünzen mit dem Wert 1 sind entweder im 50-Gulden/Taler/Florin-Fuß zu prägen. Bezogen auf 500 Gramm Feinsilber.
4.Der Feingehalt jener Silbermünzen ist jedem Staate selbst überlassen, soll aber 800/1000 nicht unterschreiten. Als ideal gelte ein Feingehalt von 900/1000.
5.Sofern nicht durch andere Verträge oder Gesetze bestimmt, herrscht kein Zwang für die Bewohner der Unterzeichnerstaaten Nicht-Kurantgeld eines anderen Staates als Zahlungsmittel anzunehmen.
6.Alle Unterzeichner verpflichten sich, von dem Einbringen von Scheidemünzen und Fiatgeld nur schonenden Gebrauch zu machen, um die anderen Unterzeichnerländer nicht unnötig zu destabilisieren. Sollte eine solche Destabilisierung einzutreten drohen, so kann der betreffende Unterzeichnerstaat mit 2/3 Mehrheit der anderen Unterzeichner ausgeschlossen werden, die Konvertibilität seiner Währung wird aufgehoben.
Also geschehen, unterschrieben und besiegelt durch folgende Monarchen und Vertreter der freien Städte in Frankfurt, am 25.Februar im Jahre unseres Herrn Jesus Christus 1835.