Römisches Freihandelsabkommen
- Das Kaisertum Österreich erwirbt für je 1'000 G ein Grundstück in Rom, Bologna und Ravenna. Diese sollen zur Errichtung einer Niederlassung des Maria-Theresia-Institutes in jeder der genannten Städte genutzt werden.
- Die Zölle zwischen dem Kirchenstaat und dem Kaisertum Österreich werden per sofort um die Hälfte reduziert.
- Eine weitere Reduktion der Zölle soll in den folgenden Jahren folgen.
- Für den Import von landwirtschaftlichen Erzeugnissen, die in den Grenzen des Kirchenstaats selbst ebenfalls produziert werden, gelten Schutzzölle in der Höhe der für den Kirchenstaat sonst üblichen Zölle. Dieser Schutz kann bei beiderseitigem Einverständnis der Vertragspartner für einzelne Produkte oder gesamthaft aufgehoben werden.
Im Namen Seiner Heiligkeit Gregor XVI.
+ Giovanni Sarellini, Erzbischof von Tyrus, Apostolischer Nuntius