Für das Rote Kreuz:
Schirmherr Georg II. von Waldeck und Pyrmont
Für das Rote Kreuz:
Schirmherr Georg II. von Waldeck und Pyrmont
Erweiterter Unterstützungsvertrag zwischen dem Königreich Preußen und dem Roten Kreuz
1. Das Königreich Preußen möchte seine bereits vertraglich geregelte Unterstützung für die Tätigkeit des Roten Kreuzes weiter aufstocken.
2. Daher zahlt das Königreich Preußen zusätzlich zu seinem jährlichen Förderbeitrag im Jahre 1833 die einmalige Summe von 750 G, um damit die zweite Rate zum Bau der Krankenhauses in Bad Arolsen zu finanzieren.
3. Weiterhin wird Preußen ab dem Jahr 1833 jährlich Studenten der Medizin nach Bad Arolsen schicken, um dort einer 3-jährige Beschäftigung für das Rote Kreuz nachzugehen. Das schließt auch Pflegepersonal und Schwestern mit ein.
4. Nach Ablauf der drei Jahre steht es dem gestellten Personal frei, sich anderen Aufgaben zuzuwenden, ihnen ist explizit mit auf den Weg gegeben, Ihr gesammeltes Wissen weiter zu geben.
Für das Königreich Preußen...
Für das Rote Kreuz
Schirmherr Georg II. von Waldeck und Pyrmont
Norditalienischer Stationierungsvertrag
Um die Stabilität in Norditalien vor dem Hintergrund der nationalistischen Aufstände zu erhalten, treffen das Kaisertum Österreich, das Herzogtum Modena und das Herzogtum Parma folgende Vereinbarung für die Stationierung österreichischer Truppen:
I. Im Herzogtum Modena werden für die Dauer von 5 Jahren 6'000 österreichische Soldaten stationiert.
II. Im Herzogtum Parma werden für die Dauer von 5 Jahren 4'000 österreichische Soldaten stationiert.
III. Die über den regulären Sold hinausgehenden Kosten werden werden für die Dauer von 5 Jahren durch die Herzogtümer bezahlt, in denen die Soldaten stationiert sind.
IV. Vor Auslaufen des Abkommens soll darüber verhandelt werden, ob mit den Schutztruppen das Ziel der Wahrung der Inneren Sicherheit gewährleistet wurde und der Einsatz allenfalls verlängert werden soll.
Unterzeichnet am 15. Oktober 1832:
Für das Herzogtum Modena:
Herzog Franz IV.
Für das Herzogtum Parma:
Herzogin Marie-Louise
Ich könnt singen vor Freude, wenn das nicht die Tiger anlocken würde.
Abschlusserklärung der Frankfurter Konferenz.
Für das Kurfürstentum Hessen1) Der Kurfürst und der Herzog erklären hiermit feierlich, dass ihre Länder keine feindlichen Absichten gegeneinander hegen. Weder jetzt, noch in der Vergangenheit oder künftig.
2) a)Die nassauische Regierung hat niemals so etwas abscheuliches wie ein Attentat in Auftrag gegeben. Jedoch kann man nie wissen, welche anarchistischen Elemente, möglicherweise auch aus Nassau böses im Schilde führen und sogar die eigene Regierung belasten, um den größtmögliche Schaden zu erfüllen.
b)Ebenso plante auch das Kurfürstentum Hessen niemals, irgendetwas zu unternehmen, was das Herzogtum Nassau gefährden würde, sondern traf nur Maßnahmen um die Verteidigung des Landes sicherzustellen.
4) Aufbauend auf die Vermutung aus Punkt 2a werden sowohl das Kurfürstentum Hessen als auch das Herzogtum Nassau gemeinsam die Grenzen verstärkt kontrollieren, um jegliche Versuche Unruhe und Chaos ins Nachbarland zu tragen von vorn herein zu unterbinden. Dazu werden jeweils 400 Soldaten für Grenzkontrollen abkommandiert. Waldeck und Pyrmont wird hierfür ebenfalls Beobachter entsenden, um die Koordination des gemeinsamen Grenzschutzes zu verbessern.
5) Um dem Kurfürsten und seinem Volk zu beweisen, dass Wiesbaden nie gegen den Nachbarstaat konspirierte, lädt der Herzog den Kurfürsten in seine Residenzstadt ein. Beide Monarchen werden sämtliche Regierungseinrichtungen besichtigen. So es der Kurfürst wünscht, kann er sich selber mit eigenen Augen ein Bild von der Friedfertigkeit Nassaus machen.
Für das Kurfürstentum Hessen
Für das Herzogtum Nassau
Für das Fürstentum Waldeck und Pyrmont
Anhang
Erweiterung des Unterstützungsvertrages für das Rote Kreuz.
1a) Zusätzlich zu den jährlichen Unterstützungszahlungen wird Nassau im ersten Betriebsjahr die 300 G an das Krankenhaus in Waldeck spenden. (Spende)
1b) Im Gegenzug wird im Waldecker Krankenhaus jährlich medizinisches Personal aus dem Herzogtum ausgebildet.
2) Bis 1840 beabsichtigen das Herzogtum Nassau und das Rote Kreuz ein zweites Rot-Kreuz Krankenhaus in Wiesbaden zu errichten.
3) Auch dem Kurfürstentum Hessen wird zugesagt im selben Zeitraum Personal für ein weiteres Krankenhaus in Kassel bereitzustellen.
Für das Kurfürstentum Hessen
für das Herzogtum Nassau
für das Rote Kreuz.
Friedrich-Wilhelm I.
Für das Herzogtum Nassau
Wilhelm I.
Für das Rote Kreuz:
Schirmherr Georg II. von Waldeck und Pyrmont
Zur Kenntnisnahme durch die Mitgliedsstaaten des Deutschen Bundes
gez.
Im Namen des Königs von Baden, Herzogs von Zähringen, Graf von Dijon, Sekretär des Bundes
Der Minister des Äußeren und des Königlichen Hauses Hauses
Landgraf Ernst Nestor Nemo Ottfried von Sundgau
Zitat von Vertrag über den Verkauf der Grafschaft Schaumburg
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
Leopold, König von Baden, Herzog von Zähringen, Graf von Dijon, Sekretär des Bundes
Es grüßt euch der Kaiser der Vereinigten Staaten, Mansa von Mali, Samrat Chakravartin von Indien, König von Spanien, König von Baden, Sekretär des Deutschen Bundes, Sultan von Delhi, Sultan der Osmanen und Präsident der Vereinigten Arabischen Republik.
für das Herzogtum NassauDie souveränen Fürstentümer Anhalt, Braunschweig, Hannover, Hessen-Darmstadt, Hessen-Homburg, Mecklenburg-Schwerin, Mecklenburg-Strelitz, Nassau, Preußen, Oldenburg, Schaumburg-Lippe, Thüringen und Waldeck-Pyrmont und Dänemark sowie die freien Städte Bremen, Hamburg und Lübeck verpflichten sich dazu ihre Steuer- und Handlesgesetze zum 1.1.1834 durch eine identische Gesetzgebung zu vereinheitlichen.
für das Herzogtum Anhalt
für das Herzogtum Braunschweig
für das Königreich Hannover
für das Großherzogtum Hessen-Darmstadt
für die Landgrafschaft Hessen-Homburg
für das Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin
für das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz
für das Herzogtum Nassau
für das Königreich Preußen
für das Großherzogtum Oldenburg
für das Fürstentum Schaumburg-Lippe
für die Konförderation Thüringen
für das Fürstentum Waldeck und Pyrmont
für die freie Stadt Bremen
für die freie Stadt Lübeck
für die freie Stadt Hamburg
für das Königreich Dänemark
Wilhelm I.
Für die SL sollten wir vielleicht noch folgendes in den Aktionspost setzen:
"Die Verwaltung wird angewiesen, eine Angleichung der Steuer- und Handelsgesetze entsprechend des Vertrags des Norddeutschen Zollbundes vom XX.XX.XXXX zum 1.1.1834 vorzunehmen"
Geändert von Oberst Klink (06. Oktober 2013 um 19:04 Uhr)
für das Großherzogtum Hessen
Ludwig II. von Hessen und bei Rhein
gez. August I von Oldenburg
(für Oldenburg)