Ich bin zwar kein Urheberrechtsexperte, aber um mal ein bisschen zu subsummieren.
Also: §95 a (1) sieht vor, dass "technische Maßnahmen zum Schutz" (TM) eines urheberechtlich geschützten Werkes (UW) nur dann nicht umgangen werden dürfen, wenn die Entfernung der TM dem Ziel dient, die Nutzung des UW zu ermöglichen.
Als rechtmäßiger Inhaber einer Nutzungslizenz (Kauf des Spiels), dient die Entfernung der TM aber gerade nicht dazu, die Nutzung des UW zu ermöglichen bzw. einem Dritten diese zu ermöglichen, sondern lediglich dazu, das UW ohne die TM zu nutzen.
Da aber weder die TM Bestandteil des UWs ist, sondern eben nur eine TM darstellt, noch durch die Umgehung der TM eine Nutzung der TM selbst ermöglicht werden soll, müsste für rechtmäßige Inhaber einer Nutzungslizenz die Umgehung der TM erlaubt sein.