Wann sind regionale Anpassungen an das Infektionsgeschehen nötig?
Die Landesregierung verfolgt weiter das Ziel, die Infektionszahlen mit passgenauen regionalen Maßnahmen einzudämmen. Es gilt eine „Corona-Bremse“ ab 35 Neuinfektionen innerhalb von sieben Tagen bezogen auf 100.000 Einwohner (7-Tages-Inzidenz). Ab dieser Grenze stimmen die betroffenen Kommunen, das Landeszentrum Gesundheit und die zuständige Bezirksregierung umgehend weitere konkrete Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens ab. Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 sind zwingend zusätzliche Schutzmaßnahmen anzuordnen. In die Beratung ist in diesen Fällen auch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales einzubeziehen.
Welche Regelungen gelten für sogenannte Hotspots?
Ab einer 7-Tages-Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner gelten für den betroffenen Kreis bzw. die betroffene kreisfreie Stadt als sogenannter Hotspot mindestens folgende Regeln:
- In der Öffentlichkeit dürfen sich außerhalb von Familien und Personen zweier Hausstände nur noch Gruppen von höchstens fünf Personen (bisher: zehn) treffen.
- Die jeweilige Kommune muss die Öffnungszeiten gastronomischer Einrichtungen einschränken und den Verkauf alkoholischer Getränke zeitlich beschränken.
- Bei Veranstaltungen sind maximal 20 Prozent der normalen Zuschauerkapazität zulässig, in jedem Fall aber draußen nicht mehr als 500 Zuschauer, in Innenräumen nicht mehr als 250 Zuschauer erlaubt. Außerdem gilt dann die Masken-Pflicht auch am Sitz- oder Stehplatz.
- An privaten Feiern außerhalb einer Wohnung dürfen höchstens 25 Personen teilnehmen – es sei denn, die zuständige Behörde lässt auf der Basis eines besonderen Hygiene- und Infektionsschutzkonzeptes eine Ausnahme zu.