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Thema: Bayrischen Rheinischer Ordentlicher Faden

  1. #31
    Forenspieler auf dem Weg Avatar von Wiwi
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    Warum hängt plötzlich alles an mir?

    Ich schätze Kolumbus seine Arbeit auch sehr, aber mein Vertrauen in Italien ist auch minimal, aber wenn er es schafft Italien zur Mäßigung zu bekommen, dann will ich dem auch eine Chance geben.

    Ich würde da gerne noch die Präventivschläge raus haben und vielleicht bekomme ich ja noch irgendwie den Schutz von Kirchen hin.

    Wenn am Ende Frankreich auch mit dabei wäre würde ich mich dann auch nicht querstellen und Italiens staatliches Söldnertum zähneknirschend hinnehmen, auch wenn man das international so vielleicht nicht tun wird (mit Blick auf Indien), aber das ist dann Italiens Sache.
    Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!

  2. #32
    Moderator Avatar von Doerky
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    @ Wiwi

    Ist folgendes derzeit unser Plan?

    Du versuchst mit Kolumbus die letzten Formulierung hinzubekommen.
    Dann wird geschaut ob Frankreich und Burgund auch zustimmen können.
    Wenn eins davon scheitert machen wir einen eigenen Vertrag?
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  3. #33
    Forenspieler auf dem Weg Avatar von Wiwi
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    Mit Kolumbus habe ich mich soweit geeinigt:
    Achtung Spoiler:

    § 1 Kein Krieg ohne Kriegserklärung

    I.) Zu Beginn eines Krieges soll offiziell der Krieg erklärt werden. Im Regelfall geschieht dies durch eine formell übergebene Kriegserklärung in der gegnerischen Hauptstadt.
    In Fällen, in denen dies problematisch erscheint, kann die Nachricht an den nächstgelegenen Grenzposten oder auf See dem nächstgelegenen Kapitän überreicht werden oder per öffentlicher Erklärung im Postdienst erfolgen.

    II.) Im Regelfall sollte zwischen Übergabe der Erklärung und Beginn eines Gefechts mindestens ein Tag liegen. In Fällen von Präventivschlägen oder anderen Situationen, in denen ein Abwarten unzumutbar ist, kann die Zeit auf eine Stunde reduziert werden.

    III.) Dem Überbringer einer Kriegserklärung ist freies Geleit auf direktem Wege in sein Heimatland zu gewähren. Ebenso ist darauf zu achten, dass bei einer Übergabe abseits der gegnerischen Hauptstadt, der Empfänger einer Kriegserklärung nicht daran gehindert wird, die Nachricht auf direktem Wege an seinen Herrscher zu überbringen. Falls dies nicht möglich ist, hat zusätzlich eine sofortige öffentliche Bekanntmachung der Kriegserklärung durch den Postdienst zu erfolgen.


    § 2 Erkennbarkeit von Söldnern

    I.) Söldner haben vor Beginn ihres Eingriffs in einen Krieg in das Land oder die direkte Küstenzone (max. 1 Meile) ihres Auftraggebers zu reisen.

    II.) Bevor sie von dort abreisen oder in ein Gefecht im Land selbst eingreifen, haben sie sich durch Aufziehen der Flagge oder des Banners ihres Auftraggebers kenntlich zu machen.

    III.) Diese darf erst zum Ende ihrer Tätigkeit und nur im eigenen Land oder dem Land des Auftraggebers wieder durch ihre eigenen Farben ersetzt werden.

    IV) Bevor sie in ein Gefecht eingreifen, haben sie offiziell bekannt zu machen das Sie für das Land tätig sind.

    § 3 Schutz von Zivilpersonen

    I.) Die Zivilbevölkerung ist zu Land und zu See, soweit möglich, zu schonen. Dies ist kein Verbot von Plünderungen und Enteignungen, aber Leben, Gesundheit und Freiheit von Zivilisten sind zu verschonen.

    II.) Sollte die Gefahr bestehen, dass Zivilisten anschließend in den Kriegsdienst gerufen werden, so ist die Gefangennahme gestattet. Dann besteht aber die Pflicht, diese zu versorgen, gut zu behandeln und spätestens zum Ende eines Konflikts wieder freizulassen.

    §4 Schutz von Orten des Glaubens

    I.) Als Orte besonderen zivilen Lebens und traditionellen Schutzräumen für alle Menschen, gilt Gebetstätten (Kirchen, die ummauerte Klausur eines Klosters, Tempel, Moscheen, Synagogen etc.) ein besonderer Schutz. Alle Parteien eines Krieges haben dies zu achten und dürfen diese weder für militärische oder strategische Zwecke missbrauchen, noch mit Waffen betreten.

    II.) Das Plündern sakraler Räume wird geächtet und sollen bei Beschuss einer Stadt soweit möglich geschont werden. Schätze die über den liturgischen und religiösen Wert hinaus gehen stehen jedoch nicht unter gesondertem Schutz.

    III.) Auf Verlangen ist einer kleinen Gruppe unbewaffneter Offiziere zur Kontrolle der der Absätze I und II Einlass zu gewähren.
    Wird ein Verstoß festgestellt oder Schätze jenseits der liturgischen und religiösen Bedeutung auf Verlangen nicht herausgegeben, darf der gesonderte Schutz als erloschen angesehen werden.


    § 5 Ehrenhaftes Verhalten

    Sollte jemand gegen einer der Paragraphen verstoßen wird das von das von allen als unehrenhaftes Verhalten gesehen und auch so bezeichnet.
    Sollte Unklarheit darüber herrschen beraten die Vertragspartner darüber.

    Es klammert den Schutz von Glaubensstätten zwar ziemlich ein, dürfte aber zumindest dafür sorgen, dass Kirchen und Klöster nicht völlig verwüstet hinterlassen werden.
    Er stimmt es jetzt nochmal mit seinem Kronrat und Italien ab und meldet sich dann zurück.

    Ob oder unter welchen Bedingungen Frankreich dabei ist muss uns Jon mal noch sagen
    Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!

  4. #34
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Jetzt kann halt einfach ein Offizier hingehen und sagen, gebt all eure unreligiösen Wertgegenstände.
    Aber solange der Papst damit einverstanden ist, werde ich es auch sein. Zwar nicht, dass, was ich mir unter einem Abkommen bzgl der religiösen Stätten vorgestellt hatte, aber die Argumente hatte ich ja schon angebracht und wirst du ja auch mit einbezogen haben. Ich werde mich da jetzt nicht querstellen.

  5. #35
    Forenspieler auf dem Weg Avatar von Wiwi
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    Ja, man wird immer noch Schätze raus geben müssen, aber hoffentlich wenigstens nicht die Kirche komplett wieder aufbauen müssen.

    Meine Sorge waren nämlich eher Bilder von Truppen die Kirchen plündern und alles was nicht von Wert ist dabei zerstören, Brennenden Kirchen und Klöstern usw.

    Natürlich ist das schon ein deutlicher Kompromiss, aber wenn wir so alle zur Unterzeichnung bekommen, wäre es mir das Wert.
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  6. #36
    Friedensfürst Avatar von Tim Twain
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    Ja leider sind Kolumbus und simato nicht wirklich von ihren Position abgerückt, so dass man für eine Einigung schon sehr weit entgegenkommen musste.

  7. #37
    Forenspieler auf dem Weg Avatar von Wiwi
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    Könnte uns aber etwas Sicherheit gegeben wenn wir gegen die Kanaren eskalieren.
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  8. #38
    Moderator Avatar von Doerky
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    Jeder von und liebt den Frieden, doch erkennen wir an das es dann wann zu Bewaffneten Konflikten in der Welt kommen kann.
    Wir schließen feierlich diesen Vertrag, da mit, Bewaffneten Konflikte soweit ehrenvoll und gerecht wie möglich durchgeführt werden können.
    Jeder der sich uns in diesen Ziel Anschließen will ist von ganzen Herzen eingeladen dies Kund zu tun.

    § 1 Kein Krieg ohne Kriegserklärung

    I.) Zu Beginn eines Krieges soll offiziell der Krieg erklärt werden. Im Regelfall geschieht dies durch eine formell übergebene Kriegserklärung in der gegnerischen Hauptstadt.
    In Fällen, in denen dies problematisch erscheint, kann die Nachricht an den nächstgelegenen Grenzposten oder auf See dem nächstgelegenen Kapitän überreicht werden oder per öffentlicher Erklärung im Postdienst erfolgen.

    II.) Im Regelfall sollte zwischen Übergabe der Erklärung und Beginn eines Gefechts mindestens ein Tag liegen. In in denen ein Abwarten unzumutbar ist, kann die Zeit auf eine Stunde reduziert werden.

    III.) Dem Überbringer einer Kriegserklärung ist freies Geleit auf direktem Wege in sein Heimatland zu gewähren. Ebenso ist darauf zu achten, dass bei einer Übergabe abseits der gegnerischen Hauptstadt, der Empfänger einer Kriegserklärung nicht daran gehindert wird, die Nachricht auf direktem Wege an seinen Herrscher zu überbringen. Falls dies nicht möglich ist, hat zusätzlich eine sofortige öffentliche Bekanntmachung der Kriegserklärung durch den Postdienst zu erfolgen.

    IV.) Sollte jemanden von uns ohne Ordentliche Kriegserklärung angegriffen werden, dann wird derjenige der ohne Ordentliche Kriegserklärung angreift von allen Vertragspartner als Unehrenhaft bezeichnet und soll mindesten bis zum Friedenschluss von allen Vertragspartner auch so behandelt werden.

    V.) Sollte jemand außerhalb dieses Vertrag ohne Ordentliche Kriegserklärung angegriffen werden haben alle Vertragspartner das recht und sind angehalten dies als Ehrloses Verhalten anzusehen.


    § 2 Keine Verstecken Kriegsbeteiligungen

    I.) Söldner, Schiffe, Kanonen, Einheiten etc. die gegen uns Eingesetzt werden , werden von allen Unterzeichner als Kriegs eintritt des Landes (ab jetzt als Söldner Steller bezeichnet) gesehen.

    II.) Sollte der Söldner Steller nicht wie unter §1 Ordentlich den Krieg erklärt haben wird es so behandelt wie dort beschrieben.

    § 3 Schutz von Zivilpersonen

    I.) Bei Kriegen und Bewaffneten Außerandersetzungen unter Einander ist die Zivilbevölkerung, soweit möglich, zu schonen. Dies ist kein Verbot von Plünderungen und Enteignungen, aber Leben, Gesundheit und Freiheit von Zivilisten sind zu verschonen.

    II.) Sollte die Gefahr bestehen, dass Zivilisten anschließend in den Kriegsdienst gerufen werden, so ist die Gefangennahme gestattet. Dann besteht aber die Pflicht, diese zu versorgen, gut zu behandeln und spätestens zum Ende eines Konflikts wieder freizulassen.

    III.) Gebetstätten, Religiöse- Gebäude und Orte der Kranken Betreuung und Pflege unter stehen unter besonderen Schutz.
    Sie dürften daher nicht direkt angegriffen werden, noch Stützpunkt militärischer Operationen sein.
    Selbstverständlich ist es darüber hinaus ehrlos diesen Paragrafen auszunutzen und vorwiegend Militärische oder strategische Orte, als Religiös zu Bennen.

    IV.) Darüber hinaus sind alle Vertragspartner angehalten bei bewaffneten Konflikt dafür zu Sorgen das sich alle, auch nicht Teilnehmer, im Sinne §3 verhalten

    V.) Bei Unklarheiten von §3 haben sich die Parteien den Vertragspartner zu erklären, jeder kann von sich entscheiden ob er die Erklärung folgt oder ob er das Verhalten als Unehrenhaft erklärt.

    § 4 Zukunfstbezug

    Alle die genannten Punkte gelten ab den Beitritt zum Vertrag, Handlungen die vor dem beitritt dieses Vertrages durchgeführt sind fallen ausdrücklich nicht unter diesem Vertrag.
    Khan von Hessen
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  9. #39
    Moderator Avatar von Doerky
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    Ich habe es nochmal bearbeitet kannst du bitte drüber gucken wiwie und vielleicht dies Tellen mit denen du noch nicht zufriedne bist fett makieren
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  10. #40
    Forenspieler auf dem Weg Avatar von Wiwi
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    Zitat Zitat von Doerky Beitrag anzeigen
    Ich habe es nochmal bearbeitet kannst du bitte drüber gucken wiwie und vielleicht dies Tellen mit denen du noch nicht zufriedne bist fett makieren
    Ist ein bisschen untergegangen, sorry

    Angesichts unseres Vorgehens gegen die Kanaren würde ich wohl aktuell doch eher für unsere Variante hier votieren, als für den Kompromiss mit Ungarn, auch wenn mir das für Kolumbus leid tut, er hat sich da sehr für eingesetzt und bemüht.

    Zitat Zitat von Doerky Beitrag anzeigen
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    Jeder von und liebt den Frieden, doch erkennen wir an das es dann wann zu Bewaffneten Konflikten in der Welt kommen kann.
    Wir schließen feierlich diesen Vertrag, da mit, Bewaffneten Konflikte soweit ehrenvoll und gerecht wie möglich durchgeführt werden können.
    Jeder der sich uns in diesen Ziel Anschließen will ist von ganzen Herzen eingeladen dies Kund zu tun.
    Irgendwie klingt das für mich so verdreht(?) ich hab mal über legt wie man das anders formulieren könnte

    "Das Ziel aller Reiche sollte der Frieden sein, doch nicht immer lässt sich dieser wahren und der Weg zum Frieden führt dann erst über den bewaffneten Konflikt. Aus diesem Grund verständigen sich die Unterzeichner dieser Erklärung darauf jene Konflikte ehrenhaft und unter Wahrung von Maß und Ordnung zuführen. Ein jedes Reich ist aufgerufen sich dieser Erklärung anzuschließen."

    Zitat Zitat von Doerky Beitrag anzeigen
    § 1 Kein Krieg ohne Kriegserklärung

    I.) Zu Beginn eines Krieges soll offiziell der Krieg erklärt werden. Im Regelfall geschieht dies durch eine formell übergebene Kriegserklärung in der gegnerischen Hauptstadt.
    In Fällen, in denen dies problematisch erscheint, kann die Nachricht an den nächstgelegenen Grenzposten oder auf See dem nächstgelegenen Kapitän überreicht werden oder per öffentlicher Erklärung im Postdienst erfolgen.

    II.) Im Regelfall sollte zwischen Übergabe der Erklärung und Beginn eines Gefechts mindestens ein Tag liegen. In in denen ein Abwarten unzumutbar ist, kann die Zeit auf eine Stunde reduziert werden.

    III.) Dem Überbringer einer Kriegserklärung ist freies Geleit auf direktem Wege in sein Heimatland zu gewähren. Ebenso ist darauf zu achten, dass bei einer Übergabe abseits der gegnerischen Hauptstadt, der Empfänger einer Kriegserklärung nicht daran gehindert wird, die Nachricht auf direktem Wege an seinen Herrscher zu überbringen. Falls dies nicht möglich ist, hat zusätzlich eine sofortige öffentliche Bekanntmachung der Kriegserklärung durch den Postdienst zu erfolgen.

    IV.) Sollte jemanden von uns ohne Ordentliche Kriegserklärung angegriffen werden, dann wird derjenige der ohne Ordentliche Kriegserklärung angreift von allen Vertragspartner als Unehrenhaft bezeichnet und soll mindesten bis zum Friedenschluss von allen Vertragspartner auch so behandelt werden.

    V.) Sollte jemand außerhalb dieses Vertrag ohne Ordentliche Kriegserklärung angegriffen werden haben alle Vertragspartner das recht und sind angehalten dies als Ehrloses Verhalten anzusehen.
    Darüber hatte ich schon mit Kolumbus ne Diskussion und ich sehe eigentlich keine Situation in der es unzumutbar wäre einen Tag zu warten. Im 18. Jahrhundert ist 1 Tag warten ja nicht all zu viel Zeit.

    Zitat Zitat von Doerky Beitrag anzeigen
    § 2 Keine Verstecken Kriegsbeteiligungen

    I.) Söldner, Schiffe, Kanonen, Einheiten etc. die gegen uns Eingesetzt werden , werden von allen Unterzeichner als Kriegs eintritt des Landes (ab jetzt als Söldner Steller bezeichnet) gesehen.

    II.) Sollte der Söldner Steller nicht wie unter §1 Ordentlich den Krieg erklärt haben wird es so behandelt wie dort beschrieben.

    § 3 Schutz von Zivilpersonen

    I.) Bei Kriegen und Bewaffneten Außerandersetzungen unter Einander ist die Zivilbevölkerung, soweit möglich, zu schonen. Dies ist kein Verbot von Plünderungen und Enteignungen, aber Leben, Gesundheit und Freiheit von Zivilisten sind zu verschonen.

    II.) Sollte die Gefahr bestehen, dass Zivilisten anschließend in den Kriegsdienst gerufen werden, so ist die Gefangennahme gestattet. Dann besteht aber die Pflicht, diese zu versorgen, gut zu behandeln und spätestens zum Ende eines Konflikts wieder freizulassen.

    III.) Gebetstätten, Religiöse- Gebäude und Orte der Kranken Betreuung und Pflege unter stehen unter besonderen Schutz.
    Sie dürften daher nicht direkt angegriffen werden, noch Stützpunkt militärischer Operationen sein.
    Selbstverständlich ist es darüber hinaus ehrlos diesen Paragrafen auszunutzen und vorwiegend Militärische oder strategische Orte, als Religiös zu Bennen.

    IV.) Darüber hinaus sind alle Vertragspartner angehalten bei bewaffneten Konflikt dafür zu Sorgen das sich alle, auch nicht Teilnehmer, im Sinne §3 verhalten

    V.) Bei Unklarheiten von §3 haben sich die Parteien den Vertragspartner zu erklären, jeder kann von sich entscheiden ob er die Erklärung folgt oder ob er das Verhalten als Unehrenhaft erklärt.

    § 4 Zukunfstbezug

    Alle die genannten Punkte gelten ab den Beitritt zum Vertrag, Handlungen die vor dem beitritt dieses Vertrages durchgeführt sind fallen ausdrücklich nicht unter diesem Vertrag.
    Zu I.): ich würde das nicht nur auf "untereinander" begrenzen, das sollte grundsätzlich gelten, zumal es Implizieren würde, dass wir einen Krieg untereinander als nicht unwahrscheinlich ansehen würden.

    Zu III.): da würde ich noch "oder von bewaffneten Truppen betreten werden" hinzufügen, um sie klar zu demilitarisierten Orten zu machen.
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  11. #41
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    Ich finde die Vorschläge super.
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  12. #42
    Forenspieler auf dem Weg Avatar von Wiwi
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    Dann würde ich nachher ein paar Fehler noch ausbügeln die mir aufgefallen sind und die Formulierungen von "Vertragspartner" auf "Unterzeichner" umstellen (da ich es eher als Erklärung denn als Vertrag ansehen würde) und dann den anderen vorschlagen, damit wir noch im Januar die Unterzeichnung raus haben.
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  13. #43
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    Hab wie gesagt noch ein paar Korrekturen und Umformulierungen vorgenommen, sowie kleinere Änderungen um es inhaltlich möglichst präzise zu halten. Schau nochmal drüber, dann würde ich es in die Herdenwanderung posten




    Gemeinsame Erklärung zum ordentlichen Krieg


    Präambel

    Das Ziel aller Reiche sollte der Frieden sein, doch nicht immer lässt sich dieser wahren und der Weg zum Frieden führt dann erst über den bewaffneten Konflikt. Aus diesem Grund verständigen sich die Unterzeichner dieser Erklärung darauf jene Konflikte ehrenhaft und unter Wahrung von Maß und Ordnung zuführen.
    Ein jedes Reich ist eingeladen sich dieser Erklärung anzuschließen.


    § 1 Kein Krieg ohne Kriegserklärung

    I.) Zu Beginn eines Krieges ist dieser offiziell zu erklären. Im Regelfall geschieht dies durch eine formell übergebene Kriegserklärung in der gegnerischen Hauptstadt.
    In Fällen, in denen dies problematisch erscheint, kann die Nachricht an den nächstgelegenen Grenzposten oder auf See dem nächstgelegenen Kapitän überreicht werden oder per öffentlicher Erklärung im Postdienst erfolgen.

    II.) Im Regelfall sollte zwischen Übergabe der Erklärung und Beginn des ersten Gefechts mindestens ein Tag liegen.

    III.) Dem Überbringer einer Kriegserklärung ist freies Geleit auf direktem Wege in sein Heimatland zu gewähren. Ebenso ist darauf zu achten, dass bei einer Übergabe abseits der gegnerischen Hauptstadt, der Empfänger einer Kriegserklärung nicht daran gehindert wird, die Nachricht auf direktem Wege an seinen Herrscher zu überbringen. Falls dies nicht möglich ist, hat zusätzlich eine sofortige öffentliche Bekanntmachung der Kriegserklärung durch den Postdienst zu erfolgen.

    IV.) Sollte ein Unterzeichner ohne ordentliche Kriegserklärung angegriffen werden, so gilt der Aggressor allen Unterzeichnern als Unehrenhaft und soll mindesten bis zum Friedenschluss von allen Unterzeichner auch so benannt und behandelt werden.

    V.) Sollte ein Riech außerhalb dieser Erklärung ohne ordentliche Kriegserklärung angegriffen werden, sind alle Unterzeichner angehalten auch dies als ehrloses Verhalten anzusehen.


    § 2 Keine Verstecken Kriegsbeteiligungen

    I.) Söldner, Schiffe, Kanonen und sonstige militärische Einheiten die in einem bewaffneten Konflikt eingesetzt werden gelten allen Unterzeichner als Kriegseintritt jenes Landes welches diese Truppen stellt.

    II.) Sollte das truppenstellende Land nicht wie unter §1 ordentlich den Krieg erklärt haben, so wird es wie zuvor beschrieben als unehrenhaft angesehen.


    § 3 Schutz von Zivilpersonen

    I.) Bei Kriegen und bewaffneten Konflikten jeglicher Art, ist die Zivilbevölkerung -soweit möglich- zu schonen. Dies ist kein Verbot von Plünderungen und Enteignungen im Krieg, aber Leben, Gesundheit und Freiheit von Zivilisten sind zu verschonen.

    II.) Sollte die Gefahr bestehen, dass Zivilisten anschließend in den Kriegsdienst gerufen werden, so ist die Gefangennahme gestattet. Dann besteht aber die Pflicht, diese angemessen zu versorgen, gut zu behandeln und spätestens zum Ende eines Konflikts wieder freizulassen.

    III.) Gebetstätten, religiöse Gebäude und Orte der Krankenpflege und -führsorge stehen unter besonderen Schutz.
    Sie dürften daher nicht direkt angegriffen werden, noch Stützpunkt militärischer Operationen sein, oder von bewaffneten Truppen betreten werden.
    Darüber hinaus dürfen diese nicht ihres Zwecks entfremdeten werden und andere strategische Zwecke erfüllen.

    IV.) Darüber hinaus sind alle Unterzeichner angehalten bei bewaffneten Konflikt dafür zu Sorge zutragen das sich alle Partner -auch jene welche die Erklärung nicht unterzeichnet haben- im Sinne von §3 verhalten.

    V.) Bei Unklarheiten von §3 haben sich die Parteien den anderen Unterzeichner zu erklären.


    § 4 Zukunfstbezug

    Alle die genannten Punkte gelten ab der Unterzeichnung der Erklärung, Handlungen die vor der Unterzeichnung dieser Erklärung durchgeführt sind fallen ausdrücklich nicht unter diese Regelung.
    Die Story die ich euch 2014 versprochen habe!

  14. #44
    Moderator Avatar von Doerky
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    Ich finde es sehr gut.
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  15. #45
    Moderator Avatar von Doerky
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    Wie man in Chambord und Gent hört, ist gerade einiges in Bewegung. Zudem wartet man noch auf Nachrichten aus Barbados.
    Ich würde gerne in diesem kleinen Kreis Frankreich Burgund nochmal nach ihrer Meinung zum Abkommen fragen.
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