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Thema: TV-Rechte: Sky bekommt Konkurrenz

  1. #16
    Traditions-Heuchler Avatar von Olbaid
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    Ich sehe das genauso wie PT. Wenn, dann will ich alle Spiele bei einem Sender sehen bzw. nur einmal dafür bezahlen müssen.

    Sonst gibt es dann halt wieder Sportschau und wieder mehr Stadionbesuche.
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  2. #17
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  3. #18
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    Es kann schon sehr viel passieren.

    Denn eine Aussage wie

    "ein solches Modell führe meist nicht dazu, dass der Verbraucher mehr als ein Abonnement benötigt, um alle Spiele sehen zu können."

    hat leider keinen Wert.

    Da hat das Kartellamt auch nicht im Sinne der Verbraucher gehandelt. Sie hätten genau das ja zur Auflage machen können. Zum Beispiel:

    Für jeden Empfangsweg gilt: Mindestens ein Anbieter muss alle Spiele anbieten. Zusätzlich muss mindestens ein weiterer Anbieter mindestens 80+/- Spiele zeigen.

    Außerdem gehört das dusselige "Mobilfunkverbreitung" als Empfangswegskategorie gestrichen.

    Die Argumentation mit den Innovationen für die Onlineverbreitung wird so auch nicht erfüllt.
    Besser wäre vielleicht folgendes:

    "Die Lizenzen für die TV-Übertragung alle Spiele dürfen wie bisher exklusiv bei einem unseriösen Unternehmen bleiben. Die Verbreitung per Internet muss aber in vollem Umfang an mindestens ein anderes Unternehmen und ein beliebiges weiteres Unternehmen vergeben werden".

    Damit würde man echten Innovationsdruck vom Internet her erzeugen und den TV-Kunden auch nichts wegnehmen. Wahrscheinlich würde es damit auch für die billiger. Weil sonst könnten sie ja zu einem der beiden Onlineanbieter wechseln. Und man hätte noch mehr Druck für den Breitbandausbau.
    Verstand op nul, frituur op 180.

  4. #19
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    Das Bundeskartellamt sieht es angesichts der von Ligaverband und DFL vorgeschlagenen Paketstruktur als ausreichend an, wenn künftig – je nachdem, ob alle Verbreitungswege oder nur die Internet- und Mobilfunkverbreitung umfasst sind – zwischen 30 und 102 attraktive Bundesligaspiele (von insgesamt 306 Spielen) zusammen mit umfassenden Möglichkeiten zur Highlight-Berichterstattung von einem alternativen Bieter erworben werden.
    Das einzige was ich daraus lese ist, dass die DFL weiterhin ein Komplettpaket verkaufen darf (das ist der Wille der DFL), wenn
    - wenigstens 30 "attraktive" Spiele
    - in Verbindung mit einer Highlight-Berichterstattung
    - in Abhängigkeit vom Verbreitungskanal
    - auch anderweitig als beim Komplettpaketerwerber live empfangbar sind

    Heißt: Die DFL will ein Komplettpaket verkaufen, was wie bisher und wohl auch in Zukunft an Sky geht. Der Preis dieses Paketes wird für Sky günstiger, weil auch mindestens ein zweiter Anbieter im Fall eines Gesamtpaketverkaufs zum Zug kommen muss. Wieviele Spiele dieser Zweitanbieter mindestens übertragen darf ist abhängig von der Art des/der Verbreitungskanals/-kanäle. Angenommen dieser Zweitanbieter überträgt ausschließlich via Internet, so wird die DFL diesem Zweitanbieter wohl mindestens 102 Live-Spiele verkaufen müssen (Stichwort: Innovation und Marktentwicklung), sollte der Zweitanbieter ausschließlich im TV übertragen wollen, ist der Druck auf die DFL entsprechend geringer und das Übertragungspaket wird entsprechend kleiner.

    Szenario 1 (alles wie gehabt): Sky kauft das Komplettpaket, die ARD kauft die Zusammenfassung (gegen die Ausweitung und Attraktivierung des Webangebots der Öffis steht §12 RÄStV), keine weiteren Interessenten -> die ARD bekommt mit Rechteerwerb an der Zusammenfassung zusätzlich das Recht 30 Spiele Live im TV auszutragen
    Szenario 2: Sky kauft das Komplettpaket, die ARD kauft die Zusammenfassung, ein Dritter zusätzlich die reinen Netzrechte: alles bleibt wie's is, aber der Dritte darf pro Spieltag 3 Spiele live ins Netz streamen und zusätzlich ne Highlightshow anbieten
    Szenario 3: Sky kauft das Komplettpaket, ein Zweiter (z.B. RTL) kauft die frei empfangbaren Highlightrechte wobei als Verbreitungskanäle TV und Internet vorgesehen sind, dann muss dieser Zweite auch noch zusätzlich Live-Übertragungsrechte bekommen
    Szenario 4: irgendeine Mischung aus dem obigen

    Durch diese Änderung wird vermutlich das Erstpaket günstiger, das Zweit-/Dritt-/etc-Paket entsprechend attraktiver, unterm Strich bleiben Vorteile für den Konsumenten ... Das Kartellamt geht hier ja gegen die DFL vor (einigt sich mit dieser) und nicht gegen Sky.

  5. #20
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    Zitat Zitat von mauz Beitrag anzeigen
    Das einzige was ich daraus lese ist, dass die DFL weiterhin ein Komplettpaket verkaufen darf (das ist der Wille der DFL)

    Stünde dort "AUCH von einem alternativen Anbieter" wäre es vielleicht klar.

    So steht Deine Interpretation im Gegensatz zu dieser Aussage:

    "ein solches Modell führe meist nicht dazu, dass der Verbraucher mehr als ein Abonnement benötigt, um alle Spiele sehen zu können."
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  6. #21
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Aber auch nur wenn man es möchte.
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  7. #22
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    Hier mal der Artikel von tagesschau.de:

    Alternativ dazu können auch 30 Spiele - also etwa alle Freitagsspiele - an einen zweiten Fernsehanbieter gehen. Doch auch in dem Fall sei nicht zu erwarten, dass die Zuschauer ein zweites Abo bräuchten, sagte Mundt. Das hätten die Erfahrungen in England gezeigt, wo sich Sky und BT die Live-Rechte teilen. Auch die gegenseitige Vergabe von Lizenzen sei möglich.
    Da erscheint meine Interpretation doch sehr naheliegend: Es ist nicht zu erwarten aber möglich!


    Hat jemand einen Text in dem klipp und klar steht, was nun Sache ist?
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  8. #23
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Du meinst einen genaueren Text als die Äußerung des Bundeskartellamtes?

    Ich kann dir eine genauere Äußerung abtippen, wenn du es möchtest. Wahrer wird es aber nicht.
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  9. #24
    esst mehr Teile Avatar von mauz
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    @Shakka: du übersiehst, dass die DFL an einer attraktiven Vermarktung/Übertragung ihres Fußball-Angebotes interessiert ist und dass sie dazu beabsichtigt "Rechte-Pakete" zu schnüren.

    Die DFL steht also vor der Wahl, entweder sie zerhackt die Übertragungsrechte und gibt jedem von mindestens zwei Erwerbern Exklusivrechte (was dem Produkt "Bundesliga" mMn nicht gut tun würde), oder sie gibt einem Erwerber weiterhin ein Komplettpaket (wovon dann mindestens 2/3 exklusiv wären) und mindestens einem weiteren Erwerber zusätzliche (dann nicht exklusive) Übertragungs- und Zusammenfassungsrechte.

    Ich könnte mir z.B vorstellen, dass die Telekom ein "Bayern München T-Mobile"-Saisonticket verkauft oder dass RTL der neue Fußball-Sender werden will mit dem Top-Spiel der Woche am Samstagabend oder ... genau diesen Wettbewerb gibt es derzeit nicht und das will das Kartellamt knacken. mMn vollkommen zu recht ...

  10. #25
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    Stimmt. Du hast es ja schon aus erster Quelle.

    Dann frage ich da mal nach.
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  11. #26
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Zitat Zitat von Shakka Beitrag anzeigen
    Stimmt. Du hast es ja schon aus erster Quelle.

    Dann frage ich da mal nach.
    Du kannst da nachfragen, die mischen sich da aber nicht ein.

    Man wird sehen was die Zeit bringt. Mauz hat diesbezüglich aber bereites einige Ansätze formuliert, die ich inhaltlich für recht überzeugend halte.
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  12. #27
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    Zitat Zitat von mauz Beitrag anzeigen
    Die DFL steht also vor der Wahl, entweder sie zerhackt die Übertragungsrechte und gibt jedem von mindestens zwei Erwerbern Exklusivrechte (was dem Produkt "Bundesliga" mMn nicht gut tun würde), oder sie gibt einem Erwerber weiterhin ein Komplettpaket (wovon dann mindestens 2/3 exklusiv wären) und mindestens einem weiteren Erwerber zusätzliche (dann nicht exklusive) Übertragungs- und Zusammenfassungsrechte.
    Ja, das klingt inhaltlich nachvollziehbar.

    Aber zur Zeit liest sich die Mitteilung eben so, dass die DFL recht freie Hand hat und ihre Lizenzen tatsächlich exklusiv splitten DARF.

    Das wird wahrscheinlich und erfahrungsgemäß nicht passieren. Aber das Kartellamt reguliert dies nicht. Obwohl sie sich gegenüber den Verbrauchern verantwortlich fühlen. Warum schreiben die das dann nicht einfach klipp und klar in die Auflagen hinein?

    Worst Case Szenario:
    Sky kauft 70% der Spiele. 30% gehen an Sport1plus. Das kann man natürlich unabhängig von Sky abonnieren, ist aber im Sky-Abo enthalten wenn man das Film-Paket in HD bucht.
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  13. #28
    Macht Musik Avatar von Peregrin_Tooc
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    Shakka, eine solche Auflage - dass es nämlich keine verschiedenen, untereinander exklusiven Pakete geben darf - wäre zwar sicherlich für den Endverbraucher erstrebenswert, ist aber sicherlich nichts, was ein Kartellamt vorschreiben würde. Das hat mit dem Auftrag des Kartellamts nichts, aber auch gar nichts zu tun.
    Zitat Zitat von Leonard Bernstein
    This will be our reply to violence:
    to make music more intensely,
    more beautifully,
    more devotedly than ever before.
    Meine Stories:
    Civ VI aus der Sicht von Civ IV BTS, englischer Weltraumsieg auf König
    Der Erste Kaiser wieder aufgenommen

  14. #29
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    Dafür kann das Kartellamt ja nichts wenn die DFL die Rechte splittet. Sky kann alle fünf Pay-TV-Pakete kaufen. Dann gibt es ein sechstes Paket für die Onlinerechte für etwa 30 und 102 Bundesligapartien, die an einen anderen Anbieter verkauft werden. Für den TV-Zuschauer würde sich damit nichts ändern.

  15. #30
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    Zitat Zitat von Peregrin_Tooc Beitrag anzeigen
    Shakka, eine solche Auflage - dass es nämlich keine verschiedenen, untereinander exklusiven Pakete geben darf - wäre zwar sicherlich für den Endverbraucher erstrebenswert, ist aber sicherlich nichts, was ein Kartellamt vorschreiben würde. Das hat mit dem Auftrag des Kartellamts nichts, aber auch gar nichts zu tun.
    Hä? Warum das denn nicht?

    Das Kartellamt interessiert sich für die Anzahl der Anbieter. Es interessiert sich für die Qualität der Angebote (X Spiele im TV oder Y Spiele im Internet etc.). Und es hätte nach eigener Aussage ein "noch weitergehendes Alleinerwerbsverbot" fordern können. Da fällt mir kaum etwas anderes zu ein als dass man fordert, dass zwei Anbieter ALLES bekommen müssen.
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