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Gesetzentwurf
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Gesetz zur Zentralisierung der Bildung

A. Problem
Die Zukunft Deutschland wird maßgeblich durch Bildung und Forschung bestimmt. Dennoch weist unser System erhebliche Investitionschwäche und gravierender Modernisierungsstau auf. Diese Aufsehen erregende Unterfinanzierung hat schwerwiegende Folgen für die Schülerschaft, Studenten und Beschäftigte an Schulen und Universitäten. Durchweg sind an vielen Orten die Lehrgebäude in einem baulich maroden Zustand. Infrastrukturen werden zunehmend auf Verschleiß gefahren.

Die ungenügende staatliche Finanzierung von Bildung und Forschung schadet der Chancengleichheit, die Zukunftsfähigkeit und Kreativität unserer Volkswirtschaft.

Als besonders gravierend gilt das Süd-Nord-Gefälle in der Schulbildung. Die reichen Bundesländer Baden-Württemberg, Bayern und Hessen trumpfen mit niedrigen Arbeitslosenzahlen, einem höheren BIP pro Kopf und allgemein weniger Schulden als nördlich gelegene Bundesländer auf. Dieses Problem lässt sich zwar nur langsam in Angriff nehmen, doch die Auswirkung, dass Gelder für die Bildung fehlt, sind allgegenwärtig.

Es ist nicht ungewöhnlich, dass gleichwertige Schulabschlüsse aus südlichen Bundesländern im Vergleich von Arbeitgebern besser bewertet werden, als Abschlüsse aus dem Norden. Dies rührt besonders durch stark unterschiedliche Lehr- und Lernmethoden, Lehrplänen und Prüfungen.

B. Lösung
Schaffung eines zentral tagenden Bildungsrates, der dem Ministerium für Bildung untergeordnet ist. Dieser Rat soll aus 17 gleichberechtigten Mitgliedern bestehen; je ein Vertreter jeder Landesregierung + ein Vertreter des Bildungsministeriums. Dieser Bildungsrat hat die Aufgabe bundesweit das System der Schulformen zu vereinheitlichen. Langfristig hat er die Aufgabe die Lehrpläne zu bestimmen.

Dem Rat beigeordnet wird eine Bildungskommission. Zugang zu diese Kommission haben eine noch zu bestimmende Anzahl an Pädagogen sowie Vertretern aller in allen Landesparlamenten vertretenen Parteien und eine Anzahl an Vertretern der größten gesellschaftsbildender Organisationen, wie beispielsweise Religionsgemeinschaften, Wohlfahrtsverbände, Sportverbände oder Gewerkschaften. Die Bildungskommission hat die Aufgabe einfach die Gesellschaft in das Bildungswesen einzubeziehen ohne komplizierte lange Wege dafür zu gehen und so das Schulwesen an der Gesellschaftsrealität zu halten. Dabei werden lediglich die angestellten Pädagogen direkt bezahlt. Alle anderen erhalten nur Aufwandsentschädigungen sofern sie Ideen einreichen und teilhaben an der Erarbeitung der weiteren Vorgänge. Entscheiden kann über die durch die Bildungskommission eingebrachten Vorschläge nur der Bildungrat.

Einhergehend mit der Schaffung der Behörden soll in diesem Gesetz veranschlagt werden, dass die Lehrpläne Platz für folgendes lassen:
-Landes-/ regionalspezifische Lehreinheiten
-Freier Unterricht in dem Lehrern die Möglichkeit gegeben wird, eigene Ideen zu vermitteln

C. Alternativen
Keine.

D. Kosten
Maximal 7,5 Millionen € jährlich. Zur Finanzierung von Löhnen, Bereitstellung von Räumlichkeiten, Ermittlung von Gutachten und Studien, Betriebskosten etc.