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Thema: Regeln und Informationen

  1. #1
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    Regeln und Informationen

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    In diesem Thread werden die Regeln des Spiels gesammelt und weitere Informationen und Gedanken der Spielleitung veröffentlicht. Grundsätzlich gilt, dass die Leitung Regeln nachjustiert, um einen fließenden und reibungslosen Spielablauf zu garantieren.

    Inhalt

  2. #2
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    Bestandteile einer Runde

    Jede Legislaturperiode besteht aus vier Runden. Jeweils in Runde 1 und Runde 3 einer LP finden Wahlen zum Bundestag respektive Bundesrat statt. Die Ergebnisse werden im jeweiligen Rundenthread veröffentlicht. Eine Spielrunde dauert 14 Tage, sofern nichts anderes genannt wurde.

    1. Eröffnung einer Runde
    Eine Runde wird durch den Rundenthread eröffnet. Der Inhalt dieses Threads besteht aus:

    • Verhältnisse im Bundestag und -rat
    • Haushalt der Runde
    • Sonntagsfrage (in den Runden 2, 3 und 4)
    • Tagespolitisches Geschehen


    Die Umfragewerte der Sonntagsfrage sind grobe Richtwerte der Gunst der Wähler.
    Das tagespolitische Geschehen ist ein Ereignis, auf das die Regierung und alle Parteien (aber nicht einzelne Spieler) eine Reaktion in Form einer Lösung oder Forderung abgeben. Das Ereignis des Geschehens kann Einfluss auf das Spiel nehmen (Abstimmverhalten der Wähler, Haushaltsplanung, ...).


    2. Gesetzgebungsverfahren
    Während einer Runde können neue Gesetze vorgeschlagen oder bereits zur Debatte stehende Gesetze finalisiert werden. Jede Partei und die Regierung im Gesamten darf jeweils einen aktiven Gesetzesvorschlag einbringen. Ein Vorschlag ist dann aktiv, wenn er zur Debatte, also in der 1., 2. oder 3. Lesung steht. Sobald ein Gesetzesvorschlag zur Abstimmung frei gegeben ist, darf die federführende Partei oder die Regierung einen neuen Vorschlag einreichen.
    Gesetzesvorschläge, die bis zum Ende einer Runde nicht beendet wurden, werden unverändert in die nächste Runde übernommen.

    Näheres zum Gesetzgebungsverfahren ist im nächsten Beitrag zu finden.


    3. Haushaltsplanung
    Wird keine Änderung am vorgeschlagenen Haushalt des Eröffnungthreads vorgenommen, so wird dieser übernommen und mit eventuellen aktuellen Zahlen (neue Gesetze) gefüttert.
    Beim Haushalt wird zwischen festen und freien Werten unterschieden. Ein fester Wert sind Dinge, die in einem Gesetz verankert sind, durch eine Reihe von Berechnungen entstehen und/oder konkret sind. Feste Werte können nur durch eine Änderung eines bestehenden Gesetzes verändert werden. Darunter fallen Steuern aber auch Ausgabenpunkte wie Kindergeld oder die Sozialhilfe. Freie Werte sind Dinge, die allgemein gehalten wurden und offensichtlich freier vergeben werden können. Freie Werte sind hauptsächlich allgemeine Investitionen und Subventionen, die die Wesensgestalt der Bundesrepublik nicht wesentlich beeinflussen.
    So kann man die Rentenansprüche ohne eine Gesetzesänderung nicht senken, jedoch Investitionssummen im Bereich technischer Innovation.
    Alle Änderungen bezüglich des Haushaltes müssen in einem Gesetz beschlossen werden. Soll eine Änderung vorgenommen werden, muss das Haushaltgesetz vor dem Ende einer Runde abgeschlossen werden, andernfalls wird das Vorhaben der Bundesregierung einen neuen Haushalt für das kommende Jahr aufzustellen als fehlgeschlagen angesehen.
    Ein Haushaltsgesetz muss nur dann verabschiedet werden, wenn konkret Änderungen vorgenommen werden. Andernfalls wird davon ausgegangen, dass die Regierung den vorgeschlagenen Haushalt übernimmt. Neue Gesetze, die Kosten verursachen bzw. Einnahmen generieren werden automatisch im neuem Haushalt aufgenommen.


    4. Abschluss einer Runde
    Die Runde wird mit dem Abschlussbericht der Bundestagsverwaltung beendet. In diesem Bericht werden alle verabschiedeten Gesetze und der Haushalt ausgewertet, laufende Gesetzesvorschläge genannt und sonstige relevante Hinweise gegeben, die die Runde betroffen haben. Von diesem Zeitpunkt an können keine Abstimmungen zu Haushalt und Gesetzen im Bundestag gehalten werden (der Bundesrat darf als kontrollierendes Medium weiterhin einen Einspruch erheben, sofern er sich innerhalb der Fristen bewegt). Die Runde wird mit dem Eröffnungsthread der neuen Runde beendet.

    5. Sonderrunden
    Manche Runden werden durch eine zeitlich nicht näher definierte verlängert. Das kann immer dann der Fall sein, wenn ein besonderes Ereignis die Aufmerksamkeit aller Parteien benötigt. Dies ist in der Regel der Fall, wenn es nach Runde 4 einer Legislaturperiode in den Wahlkampf geht und Parteien den Moment nutzen möchten, um ihre Partei zu strukturieren oder Änderungen am Programm vorzunehmen.

  3. #3
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    Gesetzgebungsverfahren

    Das Gesetzgebungsverfahren mit einer dem Realität nahe stehenden Modell bespielt. Einige einzelne Punkte, die hauptsächlich einen höheren Aufwand erzeugen, entfallen ersatzlos.

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    Kurzfassung
    • Bundesregierung oder 5% der Abgeordneten schlagen ein Gesetz vor und reichen dies an die SL weiter
    • Es folgen drei Lesungen (eines informell, eines zur Debatte, die dritte Lesung entfällt meist, da keine Änderungen mehr vorgenommen werden) des Gesetzes
    • Anschließend wird im Bundestag abgestimmt
    • Das Gesetz wird dem Bundesrat übermittelt. Dieser muss entweder je nach Gesetz einen Einspruch erheben oder seine Zustimmung verkünden
    • Je nach Verhalten des Rates geht das Gesetz zurück an den Bundestag oder das Gesetz tritt in Kraft



    1. Gesetzesinitiative
    Das Gesetzesinitiativrecht besitzen die Bundesregierung und eine Gruppe von mindesten fünf Prozent der Abgeordneten aus der Mitte des Bundestages.

    2. Gesetzentwürfe der Bundesregierung
    Die Bundesregierung bereitet einen "Ersten Entwurf" eines Gesetzes vor. Dazu können sie in einem eigenen nur für Regierungsmitglieder zugänglichen Thread sprechen und Änderungen am Entwurf vornehmen. Um frühzeitig mögliche Bedenken von anderen Fraktionen zu berücksichtigen kann sich die Regierung bereits mit diesen absprechen. Nachdem der erste Entwurf in seiner endgültigen Form niedergeschrieben wurde, wird er zur Prüfung der Rechtsförmlichkeit (in Hinsicht auf Spielregeln) an die SL übermittelt.
    Eine Abstimmung im Kabinett entfällt.
    Der "Erste Durchgang" im Bundesrat entfällt.

    3. Gesetzentwürfe aus der Mitte des Bundestages
    Mindestens fünf Prozent der Abgeordneten (= Mindestgröße einer Fraktion) sind nötig, um ein Gesetz vorzuschlagen. Dabei können Entwürfe auch von den Abgeordneten fraktionsübergreifend eingebracht werden. Abgeordnete, die einen Entwurf in den Bundestag bringen möchten, kontaktieren die SL mit ihrem Gesetzestext, um mögliche juristische Bedenken (Spielregeln) auszuräumen.

    4. Erste Lesung
    Die Partei eröffnet mit dem Gesetzesentwurf die "Erste Lesung". Dies ist eine hauptsächlich informelle Runde, um alle Abgeordneten über den Entwurf in Kenntnis zu setzen. Nachdem eine Stellungsnahme seitens des Antragstellers eingebracht wurde, haben alle Fraktionen im Bundestag ein Rederecht (Schreibrecht) um ihre Position, Ansichten und Änderungsvorschläge zu nennen. Nachdem sich jede offiziell Fraktion dazu geäußert hat wird die erste Lesung beendet. Der Antragsteller kann nun mögliche Änderungen in sein Gesetz einbringen, einzelne Teile streichen oder ergänzen. Diese Phase dauert mindestens drei Tage an und wird um jeweils einen Tag verlängert, sofern der letzte Beitrag nicht älter 24 Stunden ist.
    Eine Beratung in Ausschüssen entfällt.

    5. Zweite Lesung
    Die "Zweite Lesung" wird mit dem geänderten oder bestehenden Gesetzestext eröffnet. In der zweiten Lesung wird über das Gesetz debattiert, die Abgeordneten und Fraktionen können Änderungsanträge stellen. Nachdem sich jeder soweit nötig geäußert hat, werden die einzelnen Bestandsteile des Gesetzes, oder wenn keine Änderungsanträge eingegangen sind das Gesetz als ganzes, zur Abstimmung gegeben. Scheitert der Entwurf an der Abstimmung, so ist das Verfahren als gescheitert anzusehen. Diese Phase dauert mindestens drei Tage an und wird um jeweils einen Tag verlängert, sofern der letzte Beitrag nicht älter 24 Stunden ist.

    6. Dritte Lesung
    Nimmt der Antragsteller Änderungen an seinem Entwurf vor, so wird über diesem in der dritten Lesung ähnlich der zweiten erneut darüber debattiert. Werden keine Änderungen vorgenommen bzw. ist die dritte Lesung beendet, so wird der finale Entwurf des Gesetzes an die SL übergeben, um die letzte Abstimmung zu starten. Diese Phase dauert mindestens drei Tage an und wird um jeweils einen Tag verlängert, sofern der letzte Beitrag nicht älter 24 Stunden ist.

    7. Zweiter Durchgang
    Wurde der Entwurf mit den erforderlichen Mehrheiten im Bundestag angenommen, so wird dieser Entwurf dem Bundesrat übermittelt. Da wir nicht mit dem ersten Durchgang spielen, ist dies eigentlich der "erste" Durchgang. Je nach Typ des Gesetzes hat der Bundesrat nun die Möglichkeit einen Einspruch zu erheben oder dem Gesetz zuzustimmen. Bei Einspruchsgesetzen kann der Bundesrat nur einen Einspruch gegen das Gesetz erheben, der vom Bundestag später wieder überstimmt werden kann. Bei Zustimmungsgesetzen hingegen ist die ausdrückliche Zustimmung des Bundesrats zu dem Gesetz erforderlich. Verweigert der Bundesrat dem Gesetz die Zustimmung, ist das Gesetzgebungsvorhaben gescheitert. Im Einzelnen bedeutet dies:

    • Verfassungsänderungen und die Übertragung von Hoheitsrechten auf die EU erfordern die Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und von zwei Dritteln der Stimmen im Bundesrat
    • Auswirkungen auf die Länderfinanzen, die die Zustimmungspflicht auslösen, haben vor allem Gesetze über Steuereinnahmen, an denen die Länder oder Gemeinden beteiligt sind, beispielsweise Gesetze über Lohn-, Körperschafts-, Mehrwert-, Kraftfahrzeug- und Einkommensteuer;
    • Eingriffe in die Verwaltungskompetenz der Länder können ebenfalls die Zustimmungspflicht auslösen – das war vor der Föderalismusreform der häufigste Auslö­ser für die Zustimmungsbedürftigkeit


    8. Verfahren bei Einspruchsgesetzen
    Die SL legt dem Bundesrat das Gesetz vor. Ersucht der Bundesrat nicht innerhalb von 3 Tagen nach einer Vermittlung um einen Einspruch zu erheben, so ist das Gesetz dann zustande gekommen. Andernfalls tritt ein Vermittlungsausschuss zwischen Bundesrat und Bundestag zusammen. Dieser kann auf vier mögliche Arten enden:

    • Der Gesetzesbeschluss des Bundestages wird bestätigt. Änderungsvorschläge des Bundesrats werden damit abgelehnt
    • Es wird vorgeschlagen, dass der Bundestag seinen Gesetzesbeschluss aufhebt
    • Der Ausschuss empfiehlt, den Gesetzesbeschluss des Bundestages zu ändern, zu ergänzen oder umzuformulieren. Dadurch werden in der Regel Änderungsvorschläge des Bundesrats aufgenommen
    • Das Verfahren wird ohne einen Einigungsvorschlag abgeschlossen


    Empfiehlt der Ausschuss, den Gesetzestext zu ändern, so stellt der Bundesrat einen Änderungsantrag. Dieser wird der SL übermittelt, welche diesen Text nun dem Bundestag zur Abstimmung vorlegt. Danach geht das Gesetz zurück zum Bundesrat: das Spiel beginnt von neuem.

    Wenn der Bundesrat Einspruch einlegt, kann dieser nun vom Bundestag überstimmt werden. Dazu ist grundsätzlich mindestens die absolute Mehrheit der Mitglieder des Bundestages erforderlich. Eine Zweidrittelmehrheit im Bundestag ist dagegen erforderlich, wenn der Bundesrat den Einspruch mit Zweidrittelmehrheit beschlossen hat. Weist der Bundestag den Einspruch des Bundesrats mit der notwendigen Mehrheit zurück, ist das Gesetz auch hier zustande gekommen.

    9. Verfahren bei Zustimmungsgesetzen
    Bei diesen Gesetzen muss der Bundesrat in einer Abstimmung seine Zustimmung erteilten. Tut er dies nicht, so ist das Gesetz gescheitert. Es ist möglich, den Vermittlungsausschuss aufzurufen, um zwischen Bundestag und -rat zu vermitteln. Wurde ein Änderungsvorschlag seitens des Rates eingereicht, so wird dieser dem Bundestag zur Abstimmung vorgelegt und kehrt je nach Wahlausgang zum Bundesrat zurück.

    10. Abschlussverfahren
    Das Gesetz tritt mit der Nennung im Abschlussthread in Kraft, sofern nicht explizit ein anderes Datum im Gesetz erwähnt wird. Damit sind bereits alle Kosten/Einnahmen wirksam und werden automatisch in den Haushalt übernommen (ganz gleich, ob weitere Änderungen vorgenommen werden oder die Haushaltsplanung scheitert). Das Gesetzgebungsverfahren ist nun erfolgreich beendet.

  4. #4
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    Institutionen und Organisationen

    Bundesrat
    Der Bundesrat wird jeweils zur 3. Runde einer Legislaturperiode von der SL gewählt. Anders als in der Realität müssen Länder nicht einstimmig abstimmen. Die Aufteilung auf Länder und Koalitionen innerhalb der Landesregierung sind daher rein kosmetischer Natur. Der Bundesrat funktioniert in unserem Spiel als Kontrollorgan. Je nach Art eines Gesetzes muss der Bundesrat seine explizite Zustimmung geben damit ein Gesetz in Kraft tritt bzw. einen Einspruch erheben um ein Gesetz zu blockieren (vgl. Gesetzgebungsverfahren). Um Differenzen zwischen den beiden Organen zu klären existiert ein Vermittlungsausschuss. Dieser kann einberufen werden, wenn 1/3 des Bundesrates sich für eine Vermittlung aussprechen. Eine Zustimmung erfordert die absolute Mehrheit, ein Einspruch eine absolute oder 2/3 Mehrheit, welcher jedoch vom Bundestag zurückgewiesen werden kann.

    Die Stimmverteilung des Bundesrats wird ausgewürfelt, wobei kleinere Parteien mit einem Extrawurf besonders gewichtet werden. Dies kann zur Folge haben, dass die Regierungskoalition nicht automatisch auch eine Mehrheit im Bundesrat hat. Damit soll die Interaktion zwischen Opposition und Regierung durch Finden eines Kompromisses gesteigert werden.


    Bundesverfassungsgericht
    Das Bundesverfassungsgericht wird von parteilosen Richtern und der SL besetzt. Gesetze können zur Überprüfung vor dem Gericht eingereicht werden. Dazu muss von der klagenden Seite ein Begründungsschreiben eingereicht werden. Ebenso hat die federführende gesetzgebene Partei das Recht, ihre Ansicht darzulegen. Im Anschluss findet je nach Bedarfslage ein öffentliches Gespräch zwischen den Beteiligten statt, um evtl. Rückfragen seitens der Richter zu klären. Nach dem die Richter alle nötigen Informationen für eine Urteilsfindung gesammelt haben, ziehen sie sich privat zur Urteilsfindung zurück. Das Urteil ist bindend.


    Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages
    Die Wissenschaftlichen Dienste geben Auskunft zu Sach- und Spielfragen.

    Regeln zur Nutzung der WD:
    • Nur eine aktive Anfrage pro Abgeordneter
    • Eine aktive Anfrage kann bearbeitet werden und rutscht damit ans Ende der Warteschlange
    • Eine aktive Anfrage kann mehrere themenbezogene Fragen beinhalten, jedoch nicht über mehrere Themen hinweg
    • Eine Anfrage kann öffentlich (hier in diesem Thread direkt) oder nicht-öffentlich (per PN an die Spielleitung) eingereicht werden
    • Ergebnisse werden für alle öffentlich zugänglich präsentiert
    • Bei nicht-öffentlichen Anfragen werden die Informationen frühstens zwei Tage nach Erhalt einer Antwort an den Abgeordneten hier veröffentlicht

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
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