Umfrageergebnis anzeigen: Stimmen Sie für den Gesetzesentwurf?

Teilnehmer
7. Du darfst bei dieser Umfrage nicht abstimmen
  • Ja

    6 85,71%
  • Nein

    0 0%
  • Enthaltung

    1 14,29%
Ergebnis 1 bis 5 von 5

Thema: [ZF] GV007 - Reform d. G10-Gesetzes, Netzneutralität, Kommunikationsgeheimnis

  1. #1
    Registrierter Benutzer Avatar von Atlas
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    [ZF] GV007 - Reform d. G10-Gesetzes, Netzneutralität, Kommunikationsgeheimnis

    Gesetzentwurf
    der Fraktionen LLPD, SDLP und NGDU


    Reform des G-10-Gesetzes und dessen Überwachung, Gesetz zur Sicherung der Netzneutralität, Erweiterung des Briefgeheimnis zum Kommunikationsgeheimnis, Änderung der Bestandsdatenauskunft

    A. Problem
    Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nachdem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses personenbezogenen Daten durch Nachrichtendienste des Bundes wird durch die G-10-Kommission kontrolliert. Die vier vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages gewählten Mitglieder und ihre Stellvertreter arbeiten ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die Kommission trifft sich einmal im Monat, um die Prüfung der Post- und Telekommunikationsüberwachungsanordnungen der Nachrichtendienste des Bundes, die Kontrolle der gesamten Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der durch entsprechende Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten sowie der Begründungen für den Verzicht auf nachträgliche Benachrichtigungen zu bewerkstelligen, Anordnung besonderer Auskunftsverlangen durch Anwendung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes mit denen die Nachrichtendienste des Bundes Informationen bei Fluggesellschaften, Geldinstituten sowie Telekommunikations- und Telemediendienstleistern abfragen können, erweiterten Nutzung von Daten zur Profilbildung aus Antiterror- oder Rechtsextremismusdateien für Analyseprojekte durch Sicherheitsbehörden des Bundes Beschwerden von Menschen nachzugehen, die glauben, dass sie überwacht zu werden. Entsprechend voll sind die Tagesordungen des Gremiums, deren Mitglieder nicht über die Zeit, Wissen und Zugriff verfügen,um eine Prüfung zu gewährleisten. Ein weiteres Problem stellt dabei die Auslandsüberwachung und insbesondere die strategische Fernmeldeüberwachung durch den BND (Datenströme) dar. Die strategische Fernmeldeüberwachung darf sich zwischen Deutschland und dem Ausland unter der Begrenzung auf 20 Prozent der Übertragungskapazität ohne Kontrolle der G-10-Kommission erstrecken, obwohl der inländische Telekommunikationsverkehr durch ausländische Server davon betroffen sein könnte. Welches Ausmaß die 20 Prozent der Übertragungskapazität der betroffenen Übertragungswege bedeutet ist unklar und gewährleistet daher keine Beschränkung. Eine Kontrolle durch das Parlament oder Gerichten etwa ist durch die Geheimhaltung trotz der erhöhten Befugnisse kaum noch möglich, was zu einer gewissen Eigendynamik der Narichtendienste und fehlende Legitimation von Befugnissen wie der Speicherung von Metadaten in einer Demokratie führt.

    Verstöße gegen das Prinzip der Netzneutralität gefährden das freie und offene Internet sowie die digitale Wirtschaft. Die Öffnung von Datenpaketen zur Priorisierung jener Pakete bedroht die Privatsphäre, führt zur Blockierung bestimmter Dienste und der Beschränkung der freien Meinungsäußerung.

    Die Bestandsdatenauskunft erlaubt es Polizei und Geheimdienste sensible Daten über bestimmte Personen ohne jegliche Kontrolle zu erlangen. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Die Hürden müssen bei einer Bestandsdatenauskunft ebenso hoch, wie bei einer Hausdurchsuchung sein, um Zustände wie einst in der ehemaligen DDR zu vermeiden. Wenn Verfassungsschutz, BKA und Polizei auf diese Daten zugreifen möchten, sind gewisse Anforderungen zu stellen das mindeste.

    B. Lösung
    Der G-10-Kommission sollen wissenschaftliche Mitarbeiter mindestens in der selben Anzahl zur Seite gestellt werden, die über juristischen, technischen und nachrichtendienstlichen Sachverstand verfügen und berechtigt sind, sämtliche Suchbegriffe, die zur Selektion auf die erhobenen Informationen Anwendung finden, beim BND einzusehen und zu prüfen, ob sie der Aufgabenerfüllung dienen und nicht gegen deutsche Interessen verstoßen. Damit z.b die strategische Fernmeldeüberwachung besser überwacht werden kann, soll die G10-Kommission künftig auch die Ausspähung überprüfen und genehmigen müssen, wenn Ausländer betroffen sind. Außerdem soll bei der Überprüfung von nachrichtendienstlichen Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis durch die G10-Kommission ein Bürgerrechtsanwalt beiwohnen, der die Interessen der Betroffenen vertritt, die keine Gelegenheit haben, in diesem Ersatzverfahren mitzuwirken. Der Bürgerrechtsanwalt hat dabei zu begründen, inwiefern eine Überwachungsanordnung dem Recht auf Privatheit der digitalen Kommunikation entgegensteht und welche Maßnahmen von geringerer Eingriffsintensität sich für einen ähnlichen Erkenntnisgewinn anböten. Ebenso wie bei der Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden sollen auch die G10-Kommission und der BfDI Informationen zur Einhaltung des Datenschutzes austauschen. Die Unabhängigkeit der Kommission und die Kontrolle durch das Parlament wird durch ein Gesetz gestärkt, in der die Narichtendienste gegenüber dem Ausschuss für Verteidigung sowie dem Innenausschuss verpflichtet sind Auskünfte zu geben und die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben das Recht, mindestens zwei Mal im Jahr in einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums Fragen an die jeweiligen amtierenden Präsidenten der Nachrichtendienste sowie die für ihre Kontrolle zuständigen Bundesminister zu stellen.
    Gleichwertige Übertragung und Verrechnung von Daten im Internet, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Zieles, ihres Inhalts, verwendeter Arten und Klassen von Anwendungen oder verwendeter Geräte soll als Netzneutralität in das Telekommunikationsgesetz aufgenommen werden. Unter ,gleichwertiger Übertragung‘ ist der Transport von Daten über die Übertragungswege des Internet ohne sachlich ungerechtfertigten Eingriff zu verstehen. Bei Verstößen gegen die Netzneutralität werden wie schon in den Niederlanden als Vorbild Strafen verhängt.
    Das Briefgeheimnis im Grundgesetz soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung eines Bürgers darf dem Staat nur im Falle eines sicheren Verdachts erlaubt werden. Damit wird der Grundsatz des Zwecks gestärkt und der Austausch über das Internet- oder Telekommunikation etwa vor einer automatisierten Abfrage durch Generalverdacht geschützt.

    Die Bestandsdatenabfrage wird nur mit Richtervorbehalt bei konkreten Verdacht möglich sein.

    C. Alternativen
    Keine.

    D. Kosten
    rd. 100 Mio. Euro

  2. #2

  3. #3
    Geschichtsmeister Avatar von maxim_e
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    Es spricht Maximilian von Sülz, Vorsitzender de KPVD.

    Ein sehr komplexes Thema, dass sicherlich auch einer sehr komplexen Lösung abverlangt. Die von der Regierung vorgeschlagene Lösung erscheint hierbei auf den ersten Blick sinnig und verständlich, doch bleiben uns noch weitere Fragen. Ganz ursächlich ist dabei folgende: Was sagen Sie, wehrte Regierungsvertreter, zu dem Vorwurf, dass durch die gesenkte Überwachung der Schutz der allgemeinen Bevölkerung weniger geleistet werden kann?
    Cancel Culture ist ein Synonym für kritische Gesellschaft.
    Wokeness ist ein Synonym für Anstand.

    The sad truth is/you'd rather follow the school into the net
    cause swimming alone in the sea/is not the kind of freedom that you actually want
    Re-gaining Unconsciousness (NOFX)

  4. #4
    Registrierter Benutzer Avatar von Atlas
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    [Abstimmung] GV007 - Reform d. G10-Gesetzes, Netzneutralität, Kommunikationsgeheimnis

    Gesetzentwurf
    der Fraktionen LLPD, SDLP und NGDU


    Reform des G-10-Gesetzes und dessen Überwachung, Gesetz zur Sicherung der Netzneutralität, Erweiterung des Briefgeheimnis zum Kommunikationsgeheimnis, Änderung der Bestandsdatenauskunft

    A. Problem
    Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der nachdem Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses personenbezogenen Daten durch Nachrichtendienste des Bundes wird durch die G-10-Kommission kontrolliert. Die vier vom Parlamentarischen Kontrollgremium des Deutschen Bundestages gewählten Mitglieder und ihre Stellvertreter arbeiten ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung. Die Kommission trifft sich einmal im Monat, um die Prüfung der Post- und Telekommunikationsüberwachungsanordnungen der Nachrichtendienste des Bundes, die Kontrolle der gesamten Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der durch entsprechende Maßnahmen erlangten personenbezogenen Daten sowie der Begründungen für den Verzicht auf nachträgliche Benachrichtigungen zu bewerkstelligen, Anordnung besonderer Auskunftsverlangen durch Anwendung des Terrorismusbekämpfungsgesetzes mit denen die Nachrichtendienste des Bundes Informationen bei Fluggesellschaften, Geldinstituten sowie Telekommunikations- und Telemediendienstleistern abfragen können, erweiterten Nutzung von Daten zur Profilbildung aus Antiterror- oder Rechtsextremismusdateien für Analyseprojekte durch Sicherheitsbehörden des Bundes Beschwerden von Menschen nachzugehen, die glauben, dass sie überwacht zu werden. Entsprechend voll sind die Tagesordungen des Gremiums, deren Mitglieder nicht über die Zeit, Wissen und Zugriff verfügen,um eine Prüfung zu gewährleisten. Ein weiteres Problem stellt dabei die Auslandsüberwachung und insbesondere die strategische Fernmeldeüberwachung durch den BND (Datenströme) dar. Die strategische Fernmeldeüberwachung darf sich zwischen Deutschland und dem Ausland unter der Begrenzung auf 20 Prozent der Übertragungskapazität ohne Kontrolle der G-10-Kommission erstrecken, obwohl der inländische Telekommunikationsverkehr durch ausländische Server davon betroffen sein könnte. Welches Ausmaß die 20 Prozent der Übertragungskapazität der betroffenen Übertragungswege bedeutet ist unklar und gewährleistet daher keine Beschränkung. Eine Kontrolle durch das Parlament oder Gerichten etwa ist durch die Geheimhaltung trotz der erhöhten Befugnisse kaum noch möglich, was zu einer gewissen Eigendynamik der Narichtendienste und fehlende Legitimation von Befugnissen wie der Speicherung von Metadaten in einer Demokratie führt.

    Verstöße gegen das Prinzip der Netzneutralität gefährden das freie und offene Internet sowie die digitale Wirtschaft. Die Öffnung von Datenpaketen zur Priorisierung jener Pakete bedroht die Privatsphäre, führt zur Blockierung bestimmter Dienste und der Beschränkung der freien Meinungsäußerung.

    Die Bestandsdatenauskunft erlaubt es Polizei und Geheimdienste sensible Daten über bestimmte Personen ohne jegliche Kontrolle zu erlangen. Das öffnet dem Missbrauch Tür und Tor. Die Hürden müssen bei einer Bestandsdatenauskunft ebenso hoch, wie bei einer Hausdurchsuchung sein, um Zustände wie einst in der ehemaligen DDR zu vermeiden. Wenn Verfassungsschutz, BKA und Polizei auf diese Daten zugreifen möchten, sind gewisse Anforderungen zu stellen das mindeste.

    B. Lösung
    Der G-10-Kommission sollen wissenschaftliche Mitarbeiter mindestens in der selben Anzahl zur Seite gestellt werden, die über juristischen, technischen und nachrichtendienstlichen Sachverstand verfügen und berechtigt sind, sämtliche Suchbegriffe, die zur Selektion auf die erhobenen Informationen Anwendung finden, beim BND einzusehen und zu prüfen, ob sie der Aufgabenerfüllung dienen und nicht gegen deutsche Interessen verstoßen. Damit z.b die strategische Fernmeldeüberwachung besser überwacht werden kann, soll die G10-Kommission künftig auch die Ausspähung überprüfen und genehmigen müssen, wenn Ausländer betroffen sind. Außerdem soll bei der Überprüfung von nachrichtendienstlichen Eingriffen in das Fernmeldegeheimnis durch die G10-Kommission ein Bürgerrechtsanwalt beiwohnen, der die Interessen der Betroffenen vertritt, die keine Gelegenheit haben, in diesem Ersatzverfahren mitzuwirken. Der Bürgerrechtsanwalt hat dabei zu begründen, inwiefern eine Überwachungsanordnung dem Recht auf Privatheit der digitalen Kommunikation entgegensteht und welche Maßnahmen von geringerer Eingriffsintensität sich für einen ähnlichen Erkenntnisgewinn anböten. Ebenso wie bei der Kooperation zwischen den Sicherheitsbehörden sollen auch die G10-Kommission und der BfDI Informationen zur Einhaltung des Datenschutzes austauschen. Die Unabhängigkeit der Kommission und die Kontrolle durch das Parlament wird durch ein Gesetz gestärkt, in der die Narichtendienste gegenüber dem Ausschuss für Verteidigung sowie dem Innenausschuss verpflichtet sind Auskünfte zu geben und die Mitglieder des Deutschen Bundestages haben das Recht, mindestens zwei Mal im Jahr in einer öffentlichen Anhörung des Parlamentarischen Kontrollgremiums Fragen an die jeweiligen amtierenden Präsidenten der Nachrichtendienste sowie die für ihre Kontrolle zuständigen Bundesminister zu stellen.
    Gleichwertige Übertragung und Verrechnung von Daten im Internet, ungeachtet ihrer Herkunft, ihres Zieles, ihres Inhalts, verwendeter Arten und Klassen von Anwendungen oder verwendeter Geräte soll als Netzneutralität in das Telekommunikationsgesetz aufgenommen werden. Unter ,gleichwertiger Übertragung‘ ist der Transport von Daten über die Übertragungswege des Internet ohne sachlich ungerechtfertigten Eingriff zu verstehen. Bei Verstößen gegen die Netzneutralität werden wie schon in den Niederlanden als Vorbild Strafen verhängt.
    Das Briefgeheimnis im Grundgesetz soll erweitert werden zu einem generellen Kommunikationsgeheimnis. Zugriff auf die Kommunikationsmittel oder die Überwachung eines Bürgers darf dem Staat nur im Falle eines sicheren Verdachts erlaubt werden. Damit wird der Grundsatz des Zwecks gestärkt und der Austausch über das Internet- oder Telekommunikation etwa vor einer automatisierten Abfrage durch Generalverdacht geschützt.

    Die Bestandsdatenabfrage wird nur mit Richtervorbehalt bei konkreten Verdacht möglich sein.

    C. Alternativen
    Keine.

    D. Kosten
    rd. 100 Mio. Euro

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    Das Gesetz wird mit 462 zu 0 bei 136 Enthaltungen angenommen. GV007 ist ein Einspruchsgesetz und liegt nun dem Bundesrat¹ vor. Sofern kein Einspruch erhoben wird tritt das Gesetz zum Ende von 0LP2 in Kraft.

    ¹ Hinweis
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