Alles klar, danke für die Klärung.
zu 6. noch die Nachfrage: Also könnte man eine KI rausnehmen, deren Truppen man zwar abgewehrt hat, aber sonst ihr Land nicht erreichen kann? Um diesen Spezialfall ging es mir nämlich. Gerade im HRRDN als Außenstehender oder über Wasser gibt es ja solche Fälle, dass man einfach nicht Zugang bekommt oder halt keine Schiffe hat, mit denen man übersetzen kann. In so einem Fall müsste es mMn reichen, wenn man die gegnerische Anlandung abwehrt und dann einen weißen Frieden schließt, ohne eine Festung besetzt zu haben. Und wenn nichtmal eine Anlandung oder Armee auf dem Landweg kommt, ist es sowieso fraglich, warum die KI in den Krieg eingetreten ist.
Das geht dann sonst in Richtung Trollerei und da sollte der Anspruch, der in 3.1 formuliert ist, zur Geltung kommen. Also wenn man in einen Krieg eintritt, dann muss man auch was relevantes leisten. Und im Umkehrschluss, wenn eine KI außer der Kriegserklärung nichts relevantes leistet, sollte sie auch aus dem Krieg herausgenommen werden dürfen.