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Thema: Diskussionen über die Bundesarmee

  1. #91
    Zurück im Norden
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    Hm, ok. Soll ich das "etwa" dann lieber ganz rauslassen? Oder zumindest bei den Kontingenten, die von einem einzelnen Staat gestellt werden? Für Sachsen allein lässt sich das ja noch leicht ändern (ich habe das gerade schon gemacht), nur für die anderen Länder bräuchte ich dann noch ein Signal der Fürsten, wenn es ihnen so auch lieber ist.

  2. #92
    Zurück im Norden
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    Ennos, ich stelle es dir hier auch nochmal rein, dann musst du nicht suchen.


    Neue Mobilisierungsordnung des Bundesheeres (1840):


    Das Bundesheer besteht aus etwa 300000 Mann, die im Mobilisierungsfall in Korps und Divisionen gegliedert einberufen werden. Die Divisionen werden von den einzelnen Ländern gestellt, umfassen normalerweise etwa 8000-12000 Mann und werden in der Regel in Korps zusammengefasst. Abweichungen nach oben oder unten sind aber im Einzelfall möglich („Große“ und „kleine“ Divisionen). Sowohl die Divisionen als auch die Korps sollen die Fähigkeit haben, eigenständig zu operieren und daher möglichst alle Waffengattungen (Infanterie, Kavallerie und Artillerie) in sinnvoller Zusammensetzung umfassen und auch über Pioniere etc. verfügen. Es soll darauf geachtet werden, dass bei einer Mobilisierung der Bundesarmee die zur Aufrechterhaltung der Ordnung nötigen Truppen in den jeweiligen Staaten verbleiben.

    Der Oberbefehl über die jeweilige Einheit liegt in Zukunft abweichend zur bisherigen Regelung auch im Falle eines Bundeskrieges bei dem Land, dem die Division oder das Korps entstammt. Stellen mehrere Länder gemeinsam eine Division oder ein Korps, so bilden sie einen gemeinsamen Divisions- oder Korpsstab, einigen sich auf einen Sammlungspunkt für die Mobilisierung und regeln einvernehmlich den Oberbefehl. Im Stab sollen Offiziere aus allen Herkunftsländern vertreten sein. Länder, die gemeinsam ein Korps oder eine Division stellen, sind herzlich eingeladen, sich Gedanken über eine engere Zusammenarbeit etwa im Rahmen eines Bundeskreises zu machen. Jedes Korps und jede eigenständig operierende Division benennt Verbindungsoffiziere zur Bundesheeresleitung, um die Abstimmung militärischer Operationen zu verbessern.

    Der Oberbefehl über die gesamte Bundesarmee verbleibt wie bisher bei der Bundesheeresleitung, die in der Regel die Vorbereitung und Durchführung geplanter Operationen und die Verteilung der Truppen übernimmt. Sitz der Bundesheeresleitung ist in Friedenszeiten die Bundesfestung Mainz. Dort wird auch ein Generalstab des Bundesheeres eingerichtet, in den jede Division des Bundesheeres zwei Offiziere als ständige Vertreter entsendet.



    Überblick über die aus den Ländern einberufenen Einheiten im Mobilisierungsfall:


    Österreich stellt einen Armeeteil in der Stärke von etwa 90000-100000 Mann. Wegen der Schlagkraft der österreichischen Armee und ihrer besonderen Organisationsweise bleibt die österreichische Armee auch in der Bundesarmee einheitlich bestehen.
    Die liechtensteinischen Kontingente von etwa 300 Mann werden im Mobilisierungsfall zur Gänze in die österreichische Armee integriert.

    Preußen stellt 9 Divisionen mit etwa 90000-100000 Mann. Wegen der hohen Schlagkraft, bedeutsamen militärischen Tradition und einheitlichen Ausbildung der preußischen Armee bleibt die dort übliche Einteilung der Divisionen in drei eigenständige Korps auch in der Bundesarmee bestehen.

    Württemberg stellt eine Division mit etwa 13000 Mann.
    Baden stellt eine Division mit etwa 10000 Mann.
    Wegen der sprachlichen und politischen Nähe dieser beiden Staaten bilden Baden und Württemberg ein gemeinsames Korps mit etwa 23000 Mann im Rahmen der Bundesarmee.

    Bayern stellt zwei Divisionen mit zusammen etwa 20000 Mann. Wegen der starken bayrischen Eigenständigkeit und seiner bedeutenden Militärtradition bilden die beiden bayrischen Divisionen ein eigenständiges Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Die Länder des hessischen Bundeskreises stellen zwei Divisionen mit zusammen etwa 16500 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Hannover stellt gemeinsam mit den drei Hansestädten zwei Divisionen von zusammen etwa 16000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee.

    Thüringen, Braunschweig, Anhalt und Lippe stellen zwei Divisionen von zusammen etwa 16000 Mann. Sie bilden ein gemeinsames Korps im Rahmen der Bundesarmee. Dieses Korps soll – wenn nötig – im Kriegsfall vorzugsweise mit dem preußischen Heer zusammenwirken.

    Sachsen stellt eine Division mit 10000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Sie soll aber – wenn nötig – im Kriegsfall vorzugsweise einem österreichischen Korps angeschlossen werden.

    Holstein, Oldenburg und Mecklenburg stellen gemeinsam eine Division mit etwa 9000 Mann. Diese Division wird zunächst keinem Korps zugeordnet. Falls Dänemark sich am Bundeskrieg beteiligt, kann diese Division wenn nötig einem dänischen Korps angeschlossen werden.

    Luxemburg stellt ein Regiment mit etwa 1000 Mann. Die luxemburgischen Kontingente werden im Mobilisierungsfall die Verteidigung der Bundesfestung Luxemburg verstärken.


    Jedes Land und jeder Kreis soll auch im Kriegsfall für die innere Sicherheit militärische Einheiten zur Verfügung haben. Daher bleiben etwa 10% der verfügbaren Truppenstärke im jeweiligen Land oder Kreis stationiert, das oder der sie entsendet.


    Wird die Bundesarmee nicht mobilisiert, stehen die einzelnen Kontingente wie bisher unter dem alleinigen Oberbefehl der einzelnen Länder.


    Bundesfestungen und ihre Besatzung

    Die Bundesfestungen werden in derselben Weise wie bisher besetzt. Die Besatzungen der Bundesfestungen stehen auch in Friedenszeiten unter dem Oberbefehl der Bundesheeresleitung. Das Kommando vor Ort hat jeweils ein von den an der Besatzung beteiligten Ländern einvernehmlich bestimmter Offizier. Solange die Bundesarmee nicht mobilisiert wurde, kommt diesen Kontingenten aber nicht das freie Durchmarschrecht durch Bundesgebiet zu. Lediglich zum Behuf der Ablösung von Truppenteilen dürfen diese Einheiten auf direktem Wege in ihr Heimatland oder von dort zur Bundesfestung andere Staaten des Bundes durchqueren. Etwa beim Durchmarsch entstandene Schäden müssen in vollem Umfang ersetzt werden.

    Die Verstärkung der Besatzung einer Bundesfestung muss im Gefahrenfall von der Bundesheeresleitung erbeten und von den beteiligten Staaten genehmigt werden. In diesem Fall besteht ebenfalls automatisches Durchquerungsrecht auf direktem Wege zur Festung durch Bundesgebiet.


    Diese Mobilisierungsordnung wird von der Bundesheeresleitung in regelmäßigen Abständen überarbeitet und dann erneut dem Plenum der Bundesversammlung vorgelegt.

  3. #93
    Gast
    Gast
    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    Hm, ok. Soll ich das "etwa" dann lieber ganz rauslassen? Oder zumindest bei den Kontingenten, die von einem einzelnen Staat gestellt werden? Für Sachsen allein lässt sich das ja noch leicht ändern (ich habe das gerade schon gemacht), nur für die anderen Länder bräuchte ich dann noch ein Signal der Fürsten, wenn es ihnen so auch lieber ist.
    Ohne "etwa" passt es, dann kann ich im Zweifelsfall eine Einigung mit euch(der Buherrleitung) treffen

  4. #94
    Wishmaster Avatar von Sarellion
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    Und ich wieß net, warum du auf bishewrige Recht verzichtet. Wie gesagt, falls du im Gefahrenfall jedesmal die Einverständnis holen musst und einer ist grad ma paar Tage net da, haste nen Problem. Und so nebenbei erwähnt, dauert so was, falls wir Kurierzeiten abrechnen. Son Telegraph kann schon durch normale äußere Einflüsse gestört werden.
    Meine Stories:
    Sim City Societies: England obsiegt, Großkanzler Sutler baut ein neues London
    ANNO 2070: Die Zukunft wird nass
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  5. #95
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    Der Wege der Sachsen sind unegründlich.

  6. #96
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    Magst du noch ein oder zwei Worte dazulegen?
    Bevor es zu irgendeiner Bundesexektution kommen soll, soll erstmal das Bundesgericht befragt werden. Leichtfertig mit Bundesexekutionen umzugehen führt nur dazu das es zu einem Bruderkrieg kommt. Ich wäre deshalb eher dafür die % hochzusetzen.

    Und nochwas: Mir gefällt nicht das Liechtensteins Truppen in Österreich integriert werden. Das klingt so als ob Österreich Kontrolle über meine Truppen bekommt. Im Ernstfall wird Liechtenstein wohl sowieso genau so verfahren, aber ich möchte weiterhin die mir zugesagte volle Kontrolle über mein Militär behalten. Und auch selber entscheiden wie viel Soldaten ich zur Heimatverteidigung dalasse.

  7. #97
    Oberst Klink
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    VK, ob bei dir 50 oder 200 liechtensteinische Soldaten zu Hause rumstehen dürfte wohl keinen allzu großen Unterschied machen. Meinst ud nicht auch?

  8. #98
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    Sagt der Typ, der 500 Soldaten gegen Frankreich mobilisiert o.O

  9. #99
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
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    Zitat Zitat von [VK] Beitrag anzeigen
    Und nochwas: Mir gefällt nicht das Liechtensteins Truppen in Österreich integriert werden. Das klingt so als ob Österreich Kontrolle über meine Truppen bekommt. Im Ernstfall wird Liechtenstein wohl sowieso genau so verfahren, aber ich möchte weiterhin die mir zugesagte volle Kontrolle über mein Militär behalten. Und auch selber entscheiden wie viel Soldaten ich zur Heimatverteidigung dalasse.
    Ich schätze, du wirst wohl ab kommendem Jahr deine Soldaten selbst bezahlen. Wenn du da Angst hast, dass es jemand falsch versteht.
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  10. #100
    Oberst Klink
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    Zitat Zitat von Nahoimi Beitrag anzeigen
    Sagt der Typ, der 500 Soldaten gegen Frankreich mobilisiert o.O
    Als Teil eines hessischen Kontingentes für die Bundesfestung Mainz. Wobei meine bis zum Ernstfall in Wiesbaden stehen. Sind ja in ein paar Stunden drüben und der Franzmann hat von der Westgrenze aus einen weiten Weg nach Mainz.

  11. #101
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    Zitat Zitat von Oberst Klink Beitrag anzeigen
    Als Teil eines hessischen Kontingentes für die Bundesfestung Mainz. Wobei meine bis zum Ernstfall in Wiesbaden stehen. Sind ja in ein paar Stunden drüben und der Franzmann hat von der Westgrenze aus einen weiten Weg nach Mainz.
    Frankreich bruacht von der Westgrenze aus 5 Minuten zum dort lagernden preußisch-östereichischen Biwak. Wenn dort die erste Schlacht im Krieg deutlich verloren geht, wird es der Bund auch nichtmehr schaffen schnell genug zu mobilisieren.

  12. #102
    Zurück im Norden
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    Vk: Über die Bundesexekutionen geht es doch in der Bundesheeresordnung gar nicht? Bundexekutionen werden ja vom Plenum ganz unabhängig von der Bundesarmee beschlossen.

    Das mit der Integration dürfte ein Missverständnis sein: Liechtensteins Truppen werden im Mobilisierungsfall in die Bundesarmee integriert wie die Truppen aller anderen Länder. Damit geht der Oberbefehl auf die BHL über, die vollständige Kontrolle über die eigenen Truppen geht also wie bisher zum Teil verloren. Neu ist aber, dass die Länder in der Regel das Kommando über die von ihnen gestellten Länder behalten. Die kleineren Länder müssen aber miteinander kooperieren, sonst kämpfen da am Ende einzelne Bataillone ohne Anbindung zueinander. Die kleinen Länder können daher nicht alle das eigene Kommando behalten (das ist ja zB in Hessen auch so), aber das ist bisher ja genauso der Fall. Im Augenblick wird dein Kontingent allerdings in ein württembergisches Regiment integriert, künftig in ein österreichisches. Die 10%-Quote gilt aber natürlich auch für Liechtenstein, du wirst also selbstverständlich in keiner Weise schlechter gestellt.

  13. #103
    Beyond Mars Avatar von [VK]
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    Zitat Zitat von Jon Snow Beitrag anzeigen
    Vk: Über die Bundesexekutionen geht es doch in der Bundesheeresordnung gar nicht? Bundexekutionen werden ja vom Plenum ganz unabhängig von der Bundesarmee beschlossen.

    Das mit der Integration dürfte ein Missverständnis sein: Liechtensteins Truppen werden im Mobilisierungsfall in die Bundesarmee integriert wie die Truppen aller anderen Länder. Damit geht der Oberbefehl auf die BHL über, die vollständige Kontrolle über die eigenen Truppen geht also wie bisher zum Teil verloren. Neu ist aber, dass die Länder in der Regel das Kommando über die von ihnen gestellten Länder behalten. Die kleineren Länder müssen aber miteinander kooperieren, sonst kämpfen da am Ende einzelne Bataillone ohne Anbindung zueinander. Die kleinen Länder können daher nicht alle das eigene Kommando behalten (das ist ja zB in Hessen auch so), aber das ist bisher ja genauso der Fall. Im Augenblick wird dein Kontingent allerdings in ein württembergisches Regiment integriert, künftig in ein österreichisches. Die 10%-Quote gilt aber natürlich auch für Liechtenstein, du wirst also selbstverständlich in keiner Weise schlechter gestellt.
    Wenn es nur um die Mobilisierung geht, ist das in Ordnung. Klang nur so als ob Liechtensteins Armee generell ein Teil Österreichs werden sollte.

  14. #104
    Zurück im Norden
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    Nein, das stünde mir ja gar nicht zu. Deine Armee ist allein deine Sache (wie zB auch die sächsische, bayrische, preußische etc. Armee die Sache dieser Länder/ Fürsten ist). Es geht allein darum, auf welche Weise die einzelnen Kontingente der Bundesarmee im Mobilisierungsfall eingesetzt werden sollen. Das muss ja vorher festgelegt sein, weil sonst jedes Regiment irgendwo umherirrt und jedes Land für sich allein kämpft.

  15. #105
    Wolf im Krokodilpelz Avatar von Mongke Khan
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    Sachsen blockt nicht?
    Zitat Zitat von Ghaldak Beitrag anzeigen
    Wären die Beiträge der Admins alles, was zählt, dann wäre dieses Forum eine Geisterstadt mit Adventskalender.

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