Seite 5 von 9 ErsteErste 123456789 LetzteLetzte
Ergebnis 61 bis 75 von 126

Thema: Hat jemand Ahnung von Steuern?

  1. #61
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
    Registriert seit
    28.09.07
    Ort
    Eine neue Welt
    Beiträge
    58.769
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Meist ist eh der Mandant Schuld, der erst handelt und DANACH fragt, was das für steuerliche Auswirkungen haben könnte.
    Oder aber zwar fragt aber danach trotzdem das macht was er will - und sich dann auch noch beschwert

    Ich würde wetten dass Sim eher in diese Kategorie fällt
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  2. #62
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
    Registriert seit
    16.02.06
    Beiträge
    24.267
    Ich hatte bislang das Glück, dass meine Steuerberater ein gutes Leseverständnis hatten
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  3. #63
    Moderator Avatar von Nahoïmi
    Registriert seit
    25.08.17
    Beiträge
    11.235
    Wenn du BJ dafür bezahlen würdest, würde er deine Beträge sicher auch lesen. Unbezahlte Qual ist halt meh
    Zitat Zitat von Bassewitz
    Oh gewaltiger Weiser, Licht der Wahrheit, großer Lehrer! :meister:

  4. #64
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
    Registriert seit
    03.06.12
    Ort
    Bassenheim
    Beiträge
    44.395
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Ich hatte bislang das Glück, dass meine Steuerberater ein gutes Leseverständnis hatten
    Also redest du nur über das Hörensagen vom Unternehmerstammtisch? Da kommen tatsächlich meistens die dümmsten Ideen her, mit denen die Mandanten einen Montag morgens gleich wieder nerven. Da werden Gesetze erfunden und mit Großtaten geprahlt...
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  5. #65
    Ausgetreten
    Gast
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Meist ist eh der Mandant Schuld, der erst handelt und DANACH fragt, was das für steuerliche Auswirkungen haben könnte.
    Also vor jeder Handlung den SB kontaktieren. Darf ich jetzt auf's Klo gehen, oder hat das steuerliche Nachteile?

  6. #66
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
    Registriert seit
    03.06.12
    Ort
    Bassenheim
    Beiträge
    44.395
    Übertragung eines Grundstücks/Betriebs im Wert von X Mio auf den Sohn? Der Notar steckt nicht so im Steuerrecht drin und wenn man dann freudestrahlend beim Berater mit dem unterschriebenen und beurkundeten Vertrag auftaucht und fragt, wie man das jetzt steuerlich am besten macht, woraufhin man nur sagen kann, dass das Kind jetzt schon in den Brunnen gefallen ist.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  7. #67
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
    Registriert seit
    16.02.06
    Beiträge
    24.267
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Also redest du nur über das Hörensagen vom Unternehmerstammtisch? Da kommen tatsächlich meistens die dümmsten Ideen her, mit denen die Mandanten einen Montag morgens gleich wieder nerven. Da werden Gesetze erfunden und mit Großtaten geprahlt...
    Nein, mit der Aussage habe ich, wie Nahoimi richtig erkannt hat, nur BJ zurückgedisst
    Meine Probleme mit Steuerberatern sind eher so einfacher Natur, dass ich als absoluter Laie mir den Spaß dann meistens selber innerhalb weniger Stunden ausrechne bzw. recherchiere, weil die Experten es nicht gebacken bekommen.
    Bei komplizierten Problemen hab ich mittlerweile gänzlich aufgegeben, füge mich dem Schicksal und hoffe dass dann der Steuerbescheid Erleuchtung bringt und versuche dann für die kommenden Jahre anzupassen.

    Es ist das klassische, "wenn du willst, dass es gut wird, machs selbst". Steuerberater sind, wie es im Dienstleistungssektor leider so üblich ist, auch nur eine weitere Gattung von Vollnulpen. Und bevor sich hier jetzt jeder Einzelne dadurch auf den Schlips getreten fühlt: Ich bin selber Dienstleister
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  8. #68
    Pirat Avatar von Flati
    Registriert seit
    05.12.03
    Beiträge
    10.563
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Doch, aber es gibt da nicht ohne Grund rechtliche Einschränkungen und ich habe wenig Lust auf böse Post von der Kammer.
    Was mich mal interessieren würde, warum darfst du eigentlich keine (kostenlosen) Tipps geben, also was ist der praktische Hintergrund, außer das steht irgendwo in einem Gesetz/vorschrift und du bist dann der Böse.
    Ich als Informatiker darf ja auch (kostenlose) Programmiertipps geben ohne das mir einer auf die Finger klopft. Ich darf wahrscheinlich auch Steuertipps geben, die im Zweifelsfall bestimmt falsch sind. Warum darf das Fachpersonal das nicht, die viel akurater sind als irgendwelche daher gelaufene Dorftrottel wie ich es einer im Steuerrecht bin. Darfst du ehrlich auf die Frage antworten ohne böse Post von der Kammer, weil sonst das Geschäftsfeld der Kammer wegbricht
    Wer Rechtschreibfehler findet darf diese behalten :)

    Original geschrieben von robertinho:
    "Asterix und Flati stehen für solide Kompetenz und Verlässlichkeit."

  9. #69
    Administrator
    Registriert seit
    20.08.04
    Beiträge
    8.965
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Es ist das klassische, "wenn du willst, dass es gut wird, machs selbst".
    Wenn das zutrifft, liegt es doch meist daran, dass man sich für seine eigenen Belange mehr Mühe gibt als wenn man einfach x € pro Stunde bekommt und froh ist, wenn Feierabend ist.
    Verstand op nul, frituur op 180.

  10. #70
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
    Registriert seit
    03.06.12
    Ort
    Bassenheim
    Beiträge
    44.395
    § 5 StBerG – Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen
    (1) 1Andere als die in den §§ 3, 3a und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. (1) 2Die in § 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nur im Rahmen ihrer Befugnis geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten. (2)

    (2) Werden den Finanzbehörden oder den Steuerberaterkammern Tatsachen bekannt, die den Verdacht begründen, dass eine Person oder Vereinigung entgegen Absatz 1 geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet, so haben sie diese Tatsachen der für das Bußgeldverfahren zuständigen Stelle mitzuteilen.

    (3) 1Die Finanzbehörden oder die Steuerberaterkammern haben der für das Strafverfahren, das Bußgeldverfahren oder ein berufsaufsichtliches Verfahren zuständigen Stelle ihnen bekannte Tatsachen mitzuteilen, die den Verdacht begründen, dass

    1.
    Personen, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, entgegen § 132a Absatz 1 Nummer 2 des Strafgesetzbuches die Berufsbezeichnungen "Steuerberater", "Steuerbevollmächtigter", "Rechtsanwalt", "Wirtschaftsprüfer" oder "vereidigter Buchprüfer" führen,

    2.
    Vereinigungen, die geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, entgegen § 161 dieses Gesetzes unbefugt die Bezeichnungen "Steuerberatungsgesellschaft", "Lohnsteuerhilfeverein", "Landwirtschaftliche Buchstelle" oder unbefugt den Zusatz "und Partner", "Partnerschaft" (§ 2 Absatz 1 Satz 1 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes), "mit beschränkter Berufshaftung" oder jeweilige Abkürzungen (§ 8 Absatz 4 des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes) oder entgegen § 133 der Wirtschaftsprüferordnung die Bezeichnungen "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" oder "Buchprüfungsgesellschaft" führen.

    § 6 StBerG – Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
    Das Verbot des § 5 gilt nicht für

    1.die Erstattung wissenschaftlich begründeter Gutachten,
    2.die unentgeltliche Hilfeleistung in Steuersachen für Angehörige im Sinne des § 15 der Abgabenordnung,
    3.die Durchführung mechanischer Arbeitsgänge bei der Führung von Büchern und Aufzeichnungen, die für die Besteuerung von Bedeutung sind; hierzu gehören nicht das Kontieren von Belegen und das Erteilen von Buchungsanweisungen,
    4.das Buchen laufender Geschäftsvorfälle, die laufende Lohnabrechnung und das Fertigen der Lohnsteuer-Anmeldungen, soweit diese Tätigkeiten verantwortlich durch Personen erbracht werden, die nach Bestehen der Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf oder nach Erwerb einer gleichwertigen Vorbildung mindestens drei Jahre auf dem Gebiet des Buchhaltungswesens in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden praktisch tätig gewesen sind.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  11. #71
    esst mehr Teile Avatar von mauz
    Registriert seit
    27.11.09
    Beiträge
    20.311
    da steht ausdrücklich und überall "geschäftsmäßig" - wenn du also jemandem unentgeltlich Rat erteilst, dann darfst du das

    € fügt noch an, dass unentgeltlich Arbeit zu leisten (wozu natürlich auch ein Tipp oder ein kleiner Hinweis gehört) selbstverständlich dem geldgierigen Naturell des Berufsstandes widerspricht
    Geändert von mauz (22. Oktober 2019 um 21:31 Uhr)

  12. #72
    Kampfhamster Avatar von BruderJakob
    Registriert seit
    28.09.07
    Ort
    Eine neue Welt
    Beiträge
    58.769
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Es ist das klassische, "wenn du willst, dass es gut wird, machs selbst".
    Wenn das nächste Mal größere technische Probleme im Haushalt oder am Auto auftauchen werde ich den Rat umsetzen. Wenn ich dann mit zerquetschten Fingern oder geröstet an einer Leitung hänge werde ich als letztes einen Post hier absetzen, dass der Rat Mist war
    Zitat Zitat von Brabrax Beitrag anzeigen
    In Forenspielen ist "Systeme nicht verstehen" Volkssport.

  13. #73
    Held der Arbeiterklasse Avatar von Simato
    Registriert seit
    16.02.06
    Beiträge
    24.267
    Was den Rat in handwerklichen Fragen anbelangt, frag mal Questor
    Zitat Zitat von Bassewitz Beitrag anzeigen
    Von Simato lernen heißt Siegen lernen!

  14. #74
    ε•ω=1 Avatar von Ramkhamhaeng
    Registriert seit
    19.07.10
    Ort
    Aralkum
    Beiträge
    9.896
    Hallo,

    wie kommt ihr bei der Steuererklärung 2021 an die Elster-Formulare, wie sie in den vergangenen Jahren üblich waren?

    Auf der offiziellen Seite kann man zwar einen leeren Vordruck laden, aber das Ding wird konvertiert und man kann am Rechner überhaupt nix mehr einfüllen.

    Über Elster geht es nur mit Login, der nicht vorhanden ist und ich es auch fragwürdig finde das nur mit Login zuzulassen.

    Hintergrund ist, dass mein Vater gerne wie zuvor die Daten vom letztem Jahr in das neue PDF übertragen will. Auf einer Online-Platform will er die Daten nicht eintragen und er hängt schon Monate an der Stelle rum, wie er mir heute berichtete.
    Und um den Kommentar vorwegzunehmen: Als Senior ist er berechtigt die Steuererklärung noch in Papierform einzureichen.

  15. #75
    #bringbackStroit Avatar von hi2u
    Registriert seit
    10.02.09
    Beiträge
    2.309
    Ich mache meine Steuererklärung ja auch noch auf Papier und fahre dann, wenn ich neue Vordrucke brauche, einfach kurz auf dem Finanzamt vorbei und hole die ab, gibts hier direkt vom Pförtner.

Seite 5 von 9 ErsteErste 123456789 LetzteLetzte

Berechtigungen

  • Neue Themen erstellen: Nein
  • Themen beantworten: Nein
  • Anhänge hochladen: Nein
  • Beiträge bearbeiten: Nein
  •