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Thema: Hat jemand Ahnung von Steuern?

  1. #1
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    Hat jemand Ahnung von Steuern?

    Es geht um folgendes:

    Wenn man ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen will, kann man die Kosten für Miete usw anteilig absetzen. Für die Nebenkosten ist das einfach zu bestimmen - da gibt es Rechnungen. Im Mietfall ist auch die Kaltmiete klar. Im Falle von Wohneigentum gilt:

    Abschreibung (AfA), 2% der anteiligen Anschaffungs- oder Herstellungskosten (ohne Grundstücksanteil), wenn das Gebäude ab dem 1.1.1925 errichtet wurde und 2,5% für bis zum 31.12.1924 errichtete Immobilien.

    Soweit so gut. Bei einem Neubau kennt man den "Preis", der die Berechnungsgrundlage bildet. Bei einer erworbenen Immobilie auch. Was macht man aber bei einem Altbau, der seit 100+ Jahren in Familienbesitz ist und dessen Anschaffungspreis man nicht kennt? Selbst wenn, das wären Mark aus der Kaiserzeit.
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  2. #2
    Asche und Staub Avatar von Justus
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    So aus der Hüfte geschossen dürfte der Wert geschätzt werden anhand ähnlicher Objekte im Umfeld.
    Für ein Schiff, das seinen Hafen nicht kennt, weht jeder Wind ungünstig.

  3. #3
    Registrierter Benutzer Avatar von Carlomagno
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    @borgg. schau mal in § 11 EStDV, da steht das drin.

  4. #4
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    Omg. Ist das wirklich deutsch?

    Das muss ich mal in ruhe lesen... das versteht doch kein Mensch.
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  5. #5
    Registrierter Benutzer Avatar von Neme
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    Steuern zahlen ist was für arme Leute.

  6. #6
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    Kann ja nicht jeder Hoeneß heissen
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  7. #7
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Hast du Anschaffungskosten für das Haus? Sprich, hast du etwas dafür bezahlt als es auf dich übergegangen ist? (Ausbezahlung von Geschwistern z.B.) bzw. hat derjenige der es dir vererbt hat etwas dafür bezahlt?

    Falls du nichts für das Haus gezahlt hast, gibt es keine AfA Bemessungsgrundlage und somit auch keine AfA da bereits die Rechtsvorgänger sie aufgebraucht haben.

    Die Informationen sind halt ein bisschen undeutlich.
    Geändert von Tronde (25. Februar 2014 um 12:48 Uhr)
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  8. #8
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    Hm habe das Haus (bzw einen Anteil daran) 2003 geerbt. Das Nachlassgericht hat das FA davon in Kenntnis gesetzt. Offenbar war der Wert zu gering für eine Erbschaftssteuer. Ein Großteil des Hauses, der anteilig den anderen Familienmitgliedern gehört ist vermietet. Ich selbst wohne in meinem Teil eben mehr oder weniger kostenlos (zahle nur Nebenkosten+Hausgeld/Rücklage). Gebe den Besitz auch jedes Jahr brav in der Steuererklärung an. Bzw ich tauche halt seit 2003 in der Steuererklärung der Erbengemeinschaft für das Haus auf. In der Priv. Steuererklärung verweise ich auf den Besitz, die Erbengemeinschaft und die Eigennutzung. Das FA kann also nicht behaupten, sie wüßten von nix. Habe jedenfalls nie einen Steuerbescheid für Erbschaftssteuer bekommen. Geerbt wurde von Tante >3 Grades. Also Freibetrag 5000€ oder so. Ich hatte da nie weiter nachgebohrt, weil meine Pflich nur darin besteht es ordnungsgemäß anzuzeigen. Abgesehen davon ist das ganze eine Holschuld des FA soweit ich das damals gelesen habe.

    Es gab ~1990 eine Invenstition von ~3Mio DM (komplettsanierung nach der Wende).

    Vermutlich ist es sinnvoll nur die NK abzusetzen. Mit allem anderen weckt man womöglich nur schlafende Hunde
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  9. #9
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Naja, durch die Renovierung kann natürlich teilweise eine neue AfA-Bemessungsgrundlage entstanden sein, das könnte man dann in der Theorie schon abschreiben. Du bekommst ja normalerweise von der Erbengemeinschaft eine Steuererklärung, dort könntest du schauen wieviel dort abgeschrieben wird jährlich.

    Ansonste kannst du halt die NK + die Investitionen welche aus den Rücklagen bezahlt wurden anteilig abschreiben.

    EDIT: Eine Verbesserung eingefügt.
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  10. #10
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    Jo danke für den Tipp. Das war mit der Investition auch ein komisches Konstrukt. Das hatte eine öffentliche Institution bezahlt und durfte dafür 10 Jahre mietfrei wohnen. Keine Ahnung wie das dann behandelt wird. Ich werd mich da wohl mal zu einem Steuerberater begeben müssen.
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  11. #11
    The Greater Fool Avatar von Tronde
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    Zitat Zitat von borgg Beitrag anzeigen
    Hm habe das Haus (bzw einen Anteil daran) 2003 geerbt. Das Nachlassgericht hat das FA davon in Kenntnis gesetzt. Offenbar war der Wert zu gering für eine Erbschaftssteuer. Ein Großteil des Hauses, der anteilig den anderen Familienmitgliedern gehört ist vermietet. Ich selbst wohne in meinem Teil eben mehr oder weniger kostenlos (zahle nur Nebenkosten+Hausgeld/Rücklage). Gebe den Besitz auch jedes Jahr brav in der Steuererklärung an. Bzw ich tauche halt seit 2003 in der Steuererklärung der Erbengemeinschaft für das Haus auf. In der Priv. Steuererklärung verweise ich auf den Besitz, die Erbengemeinschaft und die Eigennutzung. Das FA kann also nicht behaupten, sie wüßten von nix. Habe jedenfalls nie einen Steuerbescheid für Erbschaftssteuer bekommen. Geerbt wurde von Tante >3 Grades. Also Freibetrag 5000€ oder so. Ich hatte da nie weiter nachgebohrt, weil meine Pflich nur darin besteht es ordnungsgemäß anzuzeigen. Abgesehen davon ist das ganze eine Holschuld des FA soweit ich das damals gelesen habe.

    Es gab ~1990 eine Invenstition von ~3Mio DM (komplettsanierung nach der Wende).

    Vermutlich ist es sinnvoll nur die NK abzusetzen. Mit allem anderen weckt man womöglich nur schlafende Hunde
    Mit Invesition habe ich das fett markierte gemeint.

    Die einzelnen Mieter zahlen ja das Hausgeld und darin ist ja auch eine gewisse Rücklage enthalten. Mit dieser Rücklage werden Invesitionen fürs Haus abgegolten (Dachreparatur, Balkon, Weg etc.). Wenn jetzt z.B. im Jahr 2012 insgesamt 5.000 Euro aus dem Topf entnommen wurden, dann entfallen auf dich ja x Prozent. Von diesen x Prozent entfallen dann ja wiederum ein gewisser Prozentsatz auf das Arbeitszimmer. Dieser Teil wäre dann abziehbar.

    Beim Rest (insbesondere bei der Sanierung) braucht man deutlich mehr Informationen um da wirklich etwas sagen zu können - dafür benötigt man die Steuererklärungen.
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  12. #12
    Herzog von Duran Avatar von Frederick Steiner
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    Was für einen Job hast Du denn? Darauf kommt es doch an. Bist Du Lehrer hast Du keine Probleme, bist Du aber Buchhalter und hast ein Büro am Arbeitsplatz wird das schon schwer zu erklären, warum Du denn ein Arbeitszimmer unterhalten musst.

  13. #13
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    Algorithmen/Software Entwicklung für Automotive (Bildverarbeitung/Kameras). Der Arbeitsort wurde zu Jahresbeginn 2014 von FFM an den Bodensee verlegt. Da ich das von Magdeburg aus nicht mehr pendeln wollte und auch nicht umziehen wollte ergab sich folgendes Bild:
    1) ich gehe/suche was anders
    2) HomeOffice

    Da beide Seiten an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert waren kam eben Homeoffice raus. Ich arbeite nahezu vollständig von zu Hause. Muss 1x/Monat mal runter fahren für ~ 1 Woche.
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  14. #14
    Registrierter Benutzer Avatar von Zippo
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    Zitat Zitat von Frederick Steiner Beitrag anzeigen
    Bist Du Lehrer hast Du keine Probleme
    Wenn es noch so einfach wäre.

  15. #15
    Herzog von Duran Avatar von Frederick Steiner
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    Zitat Zitat von borgg Beitrag anzeigen
    Algorithmen/Software Entwicklung für Automotive (Bildverarbeitung/Kameras). Der Arbeitsort wurde zu Jahresbeginn 2014 von FFM an den Bodensee verlegt. Da ich das von Magdeburg aus nicht mehr pendeln wollte und auch nicht umziehen wollte ergab sich folgendes Bild:
    1) ich gehe/suche was anders
    2) HomeOffice

    Da beide Seiten an einer weiteren Zusammenarbeit interessiert waren kam eben Homeoffice raus. Ich arbeite nahezu vollständig von zu Hause. Muss 1x/Monat mal runter fahren für ~ 1 Woche.

    Alles klar, dann bist Du dabei
    Hast Du die Vereinbarung auch schriftlich? Das Finanzamt fragt so was gerne mal ab.
    Die Frage ist immer: Ist dieses Zimmer der Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit. Wenn ja, kannst Du alle Kosten abziehen. (Sehe ich bei Dir so. Du verrichtest Deine Tätigkeit als Programmierer ja überwiegend dort.)

    Voraussetzung ist aber ein eigener Raum. Also mit separater Tür. Der Raum darf kein Durchgangszimmer sein oder auch z.B. als Gästezimmer genutzt werden.

    Falls Du Dich mit dem Fach-Chinesisch auskennst, kannst Du mal in das BMF-Schreiben vom 02.03.2011 schauen.

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