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Thema: sonderauktionen.net - Sind Fundbüros kriminell?

  1. #1
    Administrator
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    sonderauktionen.net - Sind Fundbüros kriminell?

    Auf http://www.sonderauktionen.net bieten einige Fundbüros Ihre Waren in einer umgekehrten Auktion (Preis fällt) an.

    Eine der größten Kategorien dort ist "Handys ohne Vertrag".
    Warum tauchen dort Handys auf? Die sind doch geklaut! Warum werden die Besitzer nicht ermittelt?

    Und warum müssen Fundbüros keine Gewährleistung geben? Muss nicht jeder gewerbliche Händler Gewährleistung auch bei Gebrauchtware geben?

    Warum schrieben die "Ein Umtausch oder ein Rücktritt vom Kauf sind nach dem Zuschlag oder dem Sofortkauf nicht mehr möglich."? Bei ebay ist das doch auch nicht erlaubt.
    Geändert von Shakka (22. November 2013 um 16:58 Uhr)
    Verstand op nul, frituur op 180.

  2. #2
    d73070d0
    Gast
    Im Netz finde ich dazu:

    Kann ich Fundsachen behalten, die nicht abgeholt wurden?

    Meldet sich der Besitzer sechs Monate lang nicht, nachdem Sie die Sachen abgeliefert haben, gehört die Fundsache Ihnen. Ausnahmen gelten für Dinge, die Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Behörden gefunden haben. Die Sachen gehören nicht automatisch dem Finder und können nach einer Frist öffentlich versteigert werden. Zudem erhalten Sie dann erst ab 50 Euro Wert einen Finderlohn. Der beträgt dann auch nur die Hälfte des allgemeinen Prozentsatzes.
    Ob's stimmt, und auf welchen Paragraphen das beruht, kann ich nicht sagen. Irgendwas müssen Fundbüros mit nicht abgeholten Sachen ja machen, die können sie nicht ewig lagern.

  3. #3
    Tenno
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    Zitat Zitat von d73070d0 Beitrag anzeigen
    Im Netz finde ich dazu:



    Ob's stimmt, und auf welchen Paragraphen das beruht, kann ich nicht sagen. Irgendwas müssen Fundbüros mit nicht abgeholten Sachen ja machen, die können sie nicht ewig lagern.

    Das stimmt in Praxis so. Ich hatte mal ein Mountainbike das ich im Gebüsch liegend gefunden hatte beim Fundbüro abgegeben und nachdem sich 6 Monate lang keiner gemeldet hatte konnte ich das Fahrrad dann mitnehmen und es gehörte als Finder dann mir.

  4. #4
    Stroit
    Gast
    Zitat Zitat von Shakka Beitrag anzeigen

    Und warum müssen Fundbüros keine Gewährleistung geben? Muss nicht jeder gewerbliche Händler Gewährleistung auch bei Gebrauchtware geben?

    Warum schrieben die "Ein Umtausch oder ein Rücktritt vom Kauf sind nach dem Zuschlag oder dem Sofortkauf nicht mehr möglich."? Bei ebay ist das doch auch nicht erlaubt.
    Also bei Sachen aus Zwangsversteigerungen gibts auch keine Gewährleistung und kein Rücktrittsrecht. Vermute hier ist es ähnlich.

  5. #5
    Administrator
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    Aber was ist mit Fernabsatzgesetz?
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  6. #6
    Stroit
    Gast
    Das gilt eh nicht mehr.
    Vergleichbare Vorschriften finden sich nun aber im BGB. Denke diese sind genau so ausgeschlossen wie andere Käuferrechte.

  7. #7
    Registrierter Benutzer Avatar von Neme
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    Ich dachte Spaßbüros gibts nur im Bankensektor.

    Emoticon: minifu

  8. #8
    Administrator
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    Zitat Zitat von Stroit Beitrag anzeigen
    Das gilt eh nicht mehr.
    Vergleichbare Vorschriften finden sich nun aber im BGB. Denke diese sind genau so ausgeschlossen wie andere Käuferrechte.
    Wenn ich also ein iPhone da ersteiger und dann ist es doch was ganz anderes, habe ich halt Pech gehabt. Geil.
    Das geht doch so nicht.
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  9. #9
    Stroit
    Gast
    So in der Art, ja. Es wird schon ein iPhone sein, nur ob es funktioniert ist die Frage. Ist genau so wie wenn nicht abgeholte Gepäcktücke ersteigerst, gibt an Flughäfen ja immer wieder so Aktionen. Wenn Glück hast ist nen 20000 € Pelzmantel drin, wenn Pech hast gebrauchte Herrenslips.

  10. #10
    Registrierter Benutzer Avatar von Version1
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    Auf DMAX in "Auction Hunters" werden immer verlassene Lagerräume versteigert, sehr unterhaltsam das ganze

  11. #11
    Administrator
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    Zitat Zitat von Stroit Beitrag anzeigen
    So in der Art, ja. Es wird schon ein iPhone sein, nur ob es funktioniert ist die Frage. Ist genau so wie wenn nicht abgeholte Gepäcktücke ersteigerst, gibt an Flughäfen ja immer wieder so Aktionen. Wenn Glück hast ist nen 20000 € Pelzmantel drin, wenn Pech hast gebrauchte Herrenslips.
    Aber sie verkaufen das iPhone doch als iPhone.
    Verstand op nul, frituur op 180.

  12. #12
    d73070d0
    Gast
    Weiß der Teufel. Man kann vom Fundbüro ja nicht erwarten, daß sie die versteigerten Gegenstände auf Funktionstüchtigkeit prüfen und eine Verantwortung dafür übernehmen. Alternative wäre nur die Vernichtung. Da wird's sicher entsprechende Gesetze geben.

    Wenn so ein Laden mit drin ist, mag es wieder eine andere Frage sein.

  13. #13
    Grünkohlgroßmaul Avatar von Bassewitz
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    Wenn die Polizei Autos versteigert, dann übernimmt sie für die von Straftätern etc auch keine Garantie. Nur für die hauseigenen Schlitten (natürlich ohne Blaulicht etc) legt man die Hand in's Feuer.
    Zitat Zitat von Azrael Beitrag anzeigen
    Was Basse sagt. :D
    Zitat Zitat von Simato Beitrag anzeigen
    Passe, wenn nicht Basse :schwaerm:
    Zitat Zitat von Kaiserin Uschi Beitrag anzeigen
    Jeder mag Basse!

  14. #14
    Administrator
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    Zitat Zitat von d73070d0 Beitrag anzeigen
    Weiß der Teufel. Man kann vom Fundbüro ja nicht erwarten, daß sie die versteigerten Gegenstände auf Funktionstüchtigkeit prüfen und eine Verantwortung dafür übernehmen. Alternative wäre nur die Vernichtung. Da wird's sicher entsprechende Gesetze geben.

    Wenn so ein Laden mit drin ist, mag es wieder eine andere Frage sein.
    Aber warum muss ein gewerblicher Händler beim Online-Verkauf ein Rückgaberecht gewähren, dieses Funbüro aber nicht?
    Verstand op nul, frituur op 180.

  15. #15
    Stroit
    Gast
    Weil es eben kein gewerblicher Händler ist. Ist eine Behörde die Sachen für die sie keine Verwendung hat verwertet anstatt sie zu vernichten. Ist wie gesagt genau so bei Zwangsversteigerungen oder Insolvenzverkäufen. Bei sowas gelten die sonst üblichen Käuferrechte nicht.

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