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Thema: sonderauktionen.net - Sind Fundbüros kriminell?

  1. #16
    Administrator
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    Ach, die sind gar nicht zwingend gewerblich?
    Verstand op nul, frituur op 180.

  2. #17
    Ausgetreten
    Gast
    Ausnahmen gelten für Dinge, die Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln oder in Behörden gefunden haben.
    Gut ich das Smartphone letztens dem Busfahrer gegeben habe.

  3. #18
    d73070d0
    Gast
    Der Laden ist mit Sicherheit gewerblich. Ohne die Rechtslage zu kennen, kann man da wenig sagen. Ich vermute nur mal, das Rückgaberecht zu verweigern ist ein frommer Wunsch der Betreiber.

  4. #19
    Stroit
    Gast
    Genau das denke ich nicht.

    Die Seite wird offenbar von den Städten betrieben um besser/schneller ihr Zeug loszuwerden. Die Versteigerungen von Fundsachen gab es immer schon, nur solche Seiten halt nicht.

  5. #20
    d73070d0
    Gast
    Zitat Zitat von Stroit Beitrag anzeigen
    Die Seite wird offenbar von den Städten betrieben um besser/schneller ihr Zeug loszuwerden.
    Woran erkennst Du das? So wie die aussieht, hätte ich auf eine total ahnungslose Privatperson getippt.

    P.S.: Deren Impressum:

    GMS-Bentheimer Softwarehaus GmbH
    Samernsche Str. 1 - 48465 Schüttorf
    Also eine GmbH.

    P.P.S.: Im Impressum stehen zig Seiten Erläuterungen zum Geschäftsmodell. Wie sie darauf kommen, für sie gälte das Fernabsatzgesetz nicht, bleibt mir aber unklar.

  6. #21
    Gast
    Gast
    Städte unterliegen nicht zwangsläufig anderen Recht als Privatpersonen. Siehe nicht vorhandener freier WLAN Ausbau in deutschen Innenst'dten....

  7. #22
    d73070d0
    Gast
    Wenn ich die AGB richtig verstehe, ist dies eine privat betriebene Auktionsplattform. Anbieter der Artikel sollen Behörden und "geprüfte" gewerbliche Anbieter sein. Für Behörden werden die Rechte aus dem Fernabsatzgesetz ausgeschlossen (1.3). Weiter unten in den AGB (3) wird dann aber pauschal die Gewährleistung und das Rückgaberecht ausgeschlossen.

    P.S.: Ich tippe, das dieser Ausschluß zu weit geht. Es kann ja nicht sein, daß alles, was von Behörden verkauft wird, nicht dem Fernabsatzgesetz unterliegt.

  8. #23
    Stroit
    Gast
    Zitat Zitat von d73070d0 Beitrag anzeigen
    Woran erkennst Du das? So wie die aussieht, hätte ich auf eine total ahnungslose Privatperson getippt.

    P.S.: Deren Impressum:



    Also eine GmbH.

    P.P.S.: Im Impressum stehen zig Seiten Erläuterungen zum Geschäftsmodell. Wie sie darauf kommen, für sie gälte das Fernabsatzgesetz nicht, bleibt mir aber unklar.
    Ich hab mir die Seite nicht so genau angeguckt, es scheinen aber echte Städte zu sein die dort ihren Kram verkaufen. Siehe Kontaktdaten bei den Auktionen. Vermute die GmbH im Impressum ist nur die Betreiberin (im technischen Sinne). Wie ein Fake sieht die Seite nicht aus.

    Das Fernabsatzgesetz gilt nicht, da es lange außer Kraft ist. Da ich aber weiss was Du meinst: Ich vermute, dass bei Verkäufen von Fundsachen, ähnlich wie bei Zwangsversteigerungen oder Versteigerungen von Sachen aus Insolvenzverfahren, viele der Käuferrechte nicht gelten.

  9. #24
    d73070d0
    Gast
    Zitat Zitat von Stroit Beitrag anzeigen
    Vermute die GmbH im Impressum ist nur die Betreiberin (im technischen Sinne).
    Im Impressum muß das verantwortliche Unternehmen stehen, nicht der "technische" Betreiber. Wenn ich über Gmx einen Laden aufmache, kann ich auch nicht einfach Gmx im Impressum angeben.

    Das Fernabsatzgesetz gilt nicht, da es lange außer Kraft ist.
    Dann eben BGB §312d und §437.

    Ich vermute, dass bei Verkäufen von Fundsachen, ähnlich wie bei Zwangsversteigerungen oder Versteigerungen von Sachen aus Insolvenzverfahren, viele der Käuferrechte nicht gelten.
    Das wird sicherlich so sein, bloß wo findet man das im BGB?

  10. #25
    Weltmeister!!! Avatar von Anno
    Registriert seit
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    1.766
    Einerseits gibt es das hier:

    § 312d BGB
    (4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

    5. die in der Form von Versteigerungen (§ 156) geschlossen werden

    Andererseits einen BGH der den 156 nicht auf ebay anwenden will.

    BGH VIII ZR 375/03
    Bei Kaufverträgen zwischen einem gewerblichen Anbieter und einem Verbraucher,
    die im Rahmen einer sog. Internet-Auktion durch Angebot und Annahme gemäß
    §§ 145 ff. BGB und nicht durch einen Zuschlag nach § 156 BGB zustande kommen,
    ist das Widerrufsrecht des Verbrauchers nicht nach § 312 d Abs. 4 Nr. 5 BGB ausgeschlossen.
    Vielleicht kennt der Betreiber das Urteil nicht? Wobei das ist von 2004, sollte sich eigentlich mittlerweile rumgesprochen haben
    .

    ..


    Zitat Zitat von Burnsy Beitrag anzeigen
    Natürlich gibt es auch gute Webergrills, die mit Kohle und Holz arbeiten. Dennoch ist der Gasgrill der nächste Schritt in der Grillevolution.
    Die neuen technischen Möglichkeiten sind atemberaubend, Zündung, getrennt stufenlos regelbare Brennerventile sorgen für ein optimales direktes und indirektes Grillen, Nebenkocher und wenn es der Geldbeutel zulässt auch noch Sear Station für Steaks und ein Räucherbrenner schlagen einen Holzkohlegrill um Längen!

  11. #26
    d73070d0
    Gast
    Die Plattform ist ja nicht der Anbieter.

  12. #27
    Weltmeister!!! Avatar von Anno
    Registriert seit
    29.09.08
    Beiträge
    1.766
    Ups Klar, dann gilt der 312d. Ich hatte immer angenommen die Städte verkaufen ihr Zeug nur hierüber http://www.zoll-auktion.de/auktion/
    .

    ..


    Zitat Zitat von Burnsy Beitrag anzeigen
    Natürlich gibt es auch gute Webergrills, die mit Kohle und Holz arbeiten. Dennoch ist der Gasgrill der nächste Schritt in der Grillevolution.
    Die neuen technischen Möglichkeiten sind atemberaubend, Zündung, getrennt stufenlos regelbare Brennerventile sorgen für ein optimales direktes und indirektes Grillen, Nebenkocher und wenn es der Geldbeutel zulässt auch noch Sear Station für Steaks und ein Räucherbrenner schlagen einen Holzkohlegrill um Längen!

  13. #28
    Stroit
    Gast
    Die ganzen Angaben in den AGB, Impressum etc sind teilweise 5 oder mehr Jahre alt. Sieht irgendwie sonderbar aus die Seite, als ob die länger nicht gepflegt wird.

    Würde da wohl nichts kaufen.

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